Dann hätten sie vielleicht trotzdem in der Zeitung gestanden. Denn es wäre immer noch ein diffuser Rückenschmerz geblieben. Und das Volk hat die Lösung schon (Zitat):
"Deshalb, Safty First, oder auch im Zweifel, auf Nummer sicher gehen!",
oder: "...und lieber die Patienten ins Krankenhaus zu bringen.",
oder: "Hallo wo sind wir hier,wenn ich einen Notruf starte und Schmerzen habe,die ich nicht mehr aushalte,hat auch das DRK,oder andere ...die Pflicht ohne wenn und aber,den hilfesuchenden zu versorgen und nicht solche Aussagen machen,denn dann brauchen wir diese nicht!"
oder: "Der Notruf wird von keinem gerufen wenn man ihn nicht benötigt."
oder bei sachlicher Gegenwehr: "...woher nehmen Sie das Wissen, dass Niemand den Rettungsdienst anruft, wenn er ihn nicht benötigt?"
oder: "Das steht den Rettungsdienstmitarbeitern, die vermutlich nicht über einen Röntgenblick verfügen, überhaupt nicht zu."
oder: "Das das DRK sich jetzt hinter seinem Qualitätsmanagement versteckt..." Genau! Schnell, hängt die Verbrecher am Marktplatz auf dem Baum auf. Scheiterhaufen. Steinigen!
oder: "Der Beruf des Rettungsdienstes ist eine Dienstleistung. Somit sollte jedem Mitarbeiter bewusst sein, und das steckt im Wort Dienstleistung bereits drin, das er „dienen“ soll und „Leistung“ erbringen soll." Ach ja, stimmt. Wir sind Dienstleistungssklaven. Wenn der Bürger nicht zufrieden ist, dann bestellt er sich eben bei einer anderen Firma einen Rettungswagen. Bei Dienstleistungen hat man ja die Wahl, welchen Dienstleister man beauftragt.
oder: "Wenn einem das alles zu viel ist muss man den Job wechseln."
oder: "...wenn sich jemand in "Not" befindet, über Schmerzen, Atemnot oder andere subjektive und objektive Beschwerden klagt, dann ist ihm/ihr zu helfen. PUNKT. Lieber zweimal zu viel, als einmal zu wenig."
oder: "Allgemein sollten Rettungskräfte soweit sensibilisiert werden, nicht zu verallgemeinern und lieber die Patienten ins Krankenhaus zu bringen."
oder: "Ob es sich dann tatsächlich um einen Notfall handelt oder nicht sollen diese Aushilfsärzte mal lieber den richtigen Ärzten überlassen."
Liebe Kollegen, im Namen des Volkes ergeht nach dem allgemeinen Meinungsrecht folgendes Urteil: Schuldig!