Tja. .. Wer könnte hier wohl eine Art Befangenheit erkennen?
Beiträge von Monschi
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Die Anerkennung bedarf vor allem der Einzelfallprüfung. Ob diese wirklich jedes Mal durchgeführt wird darf bezweifelt werden.
Wieso sollte man dies auch? Wenn man einmal geprüft hat ob eine teilweise Anerkennung möglich ist, warum sollte sie im selben Falle bei einer anderen Person nicht möglich sein?
Im übrigen ist mir keine NotSan - Schule in NRW bekannt, die diese Praxis lebt.
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Das mag ja sein, trotzdem ist es möglich. Man beruft sich darauf, dass Dinge wie bspw. Einsatztaktik, Sprechfunker, Fahrzeugkunde, technische Rettung, Gefahren an der Einsatzstelle und med. Grundversorgung (Verbände wickeln, Blutdruck messen,...) schon bekannt sind und sie daher als gleichwertig gelten. So werden sie dann von der Behörde anerkannt.
In Bayern gibt bzw. gab es Anerkennung von Pflegeausbildungen. Der Fachpfleger Anästhesie brachte dort zumindest mal ein Jahr.
Ich finde das auch nicht gut und richtig so, aber Behörden vergleichen Papier und nicht die Realität. Und auf dem Papier steht da das selbe. Damit kann man es anerkennen. Und da es der (eigenen) Behörde auch noch extrem viel Geld spart...
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....Das ist und bleibt halt trotzdem illegal...
Nein? Wie kommst du drauf? Ich finde das auch vollkommen sinnfrei, aber das geht natürlich.
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Bitte nicht falsch verstehen, ich finde das Projekt grundsätzlich gut.
Ich frage mich aber ob a) es auch im Bereich der Schule dann flächendeckend Sono gibt (sprich macht jede Wache mit?) und b) ein bisschen auch nach dem Sinn, wenn nicht mal jedes NEF in D über Sono verfügt.
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Und wo sind die dann aufgelistet?
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Bei mir kostet es bei der Behörde 40 Euro. Kommt dann noch was dazu?
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Du bist bestimmt auch so einer, der sich über 12 Wochen Ferien, Beamtenpension und private Krankenversicherung aufregt.
Du nicht?
... Was Lehrkräfte aber sicherlich überdurchschnittlich gut können, weil sie es jeden Tag in hoher Frequenz tun müssen, ist situationsbezogen und spontan Entscheidungen zu treffen...
Wurde das bestritten?
Ganz ehrlich, mich wundert der Fall nicht. Er ist tragisch, ja. Keine Frage. Und weil es in einer Schule passiert ist auch medial interessant. Hätte genau so auch in einem Einkaufszentrum passieren können. Passiert wohl auch. Ist medial aber eben nicht so interessant.
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Der DBRD hat auf Facebook in der internen Gruppe zu der Veröffentlichung der Fr. Melzer Stellung genommen. Den Fall gibt es also.
Mehr möchte wegen deren Gruppenregeln dazu nicht schreiben.
Womit sie Frage aufkommt woher der DBRD seine Infos her hat. Von LinkedIn?
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Wieso?
Der Captain hat es schöner gesagt als ich könnte.
An sie ist der Fall "heran getragen worden", das Gutachten ist irritierend (15 - 20 Minuten wären entscheidend gewesen; Fahrt mit SoSi geboten), kein Aktenzeichen, nirgendwo sonst ist der Fall mWn aufgekommen,...
Passt alles irgendwie nicht.
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Ich halte den Fall für konstruiert, kenne ihn aber auch nur aus benanntem Link
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Das denke ich nämlich auch.
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Finde es aber sowieso unverständlich und auch ein Stück weit verantwortungslos, dass nichtmal die großen Berliner Krankenhäuser an Silvester sich um die Sicherheit ihrer Belegschaft kümmern.
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So unterschiedlich sind die Ansichten. Ich persönlich finde es eher irritierend für unsere Gesellschaft, das es überhaupt so etwas wie Sicherheitspersonal in Krankenhäusern geben muss.
Bei uns hier extrem selten und ich kenne so was eigentlich nur aus Berichten. Mich irritiert daher eine solche Person immer maximal und wirkt befremdlich. Egal ob es ein Rentner, Person mit Migrationshintergrund, Frau oder ein Pressbär im Boss-Anzug ist.
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Ich persönlich trinke fast keinen Alkohol, daher fehlt mir hier die Erfahrung. Aber mit 1,6 bzw. 2,2 Promille... Wie weit ist man da bspw. noch in der Lage normal geradeaus zu gehen?
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Du bist in Hamburg?
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Ja, aber Vorsicht! Hier gibt es eine Betrugsmasche. Gerne wird dann nämlich aus einem "NK" oder gar nur einem "K" ein "R" gebogen und man versucht dann so das Abo zu erfüllen.
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Wer haarige Füße hat, sollte also mal einen Blick auf die Hochwasserkarte seines Wohnorts werfen.
Und erst recht keine Höhlen graben um dort drin zu wohnen!
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Gerade passend zum Thema Approbation und Straftaten:
Nach einem Tötungsdelikt darf die Approbation erteilt werden, wenn die Schuld der Tat getilgt ist und das Tötungsdelikt nicht im beruflichen Zusammenhang begangen wurde bzw. zukünftig eine ähnliche Tat im beruflichen Zusammenhang zu erwarten ist.
Rechtsreport: Approbationserteilung trotz Tötungsdelikt (aerzteblatt.de)
Aber wehe man fällt zwei mal durch die NotSan - Ergänzungsprüfung...
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Okay... Ich bin
offiziellentsetztsehr irritiert. -
Vielleicht ist mit 72h auch gemeint, dass er in einer Woche 72h fährt und es wurde nur "ungeschickt formuliert" vom Verteidiger um das Fehlen vor Gericht so zu entschuldigen.
Oder kennt jemand hier Notarzt - Standorte, wo 72h am Stück praktiziert werden?