Beiträge von Jan Waldorf

    Wie bekommt jemand, der weder Sammler noch Jäger ist, eine WBK für 7 Waffen? Das Bedürfnis würde mich mal interessieren.


    Laut PM der Polizei war er "weder Sportschütze noch Jäger", Sammler könnte er dagegen zumindest theoretisch schon gewesen sein; auch ein Waffenerwerb im Rahmen einer Erbschaft ist denkbar. 7 Waffen sind übrigens nicht allzu viel - als sog. "Grundbedürfnis" werden einem Sportschützen beispielsweise bereits 5 Waffen zugestanden (2 Kurz- und 3 Langwaffen). Eine "7-Waffen-WBK" ist also tendenziell nichts Ungewöhnliches. Im Übrigen gibt es auch "bedürfnisfreie Waffen", z.B. 4mm & 6mm Randfeuer ("Flobert"), welche von einem WBK-Inhaber sogar in unbegrenzter Menge gekauft werden dürfen sofern die Geschossenergie <7,5J beträgt und damit auf dem Niveau eines soliden Luftgewehrs liegt. Nur am Rande sei erwähnt: Pressemeldungen über "ausgehobene Waffenlager" entpuppen sich bei näherer Betrachtung in schöner Regelmäßigkeit als ein wenig übertrieben - weil es sich bei den betreffenden Waffen beispielsweise um Waffen/Kaliber handelt, welche in anderen Ländern (...und damit meine ich jetzt nicht die USA...) eher als "Spielzeug" gelten.
    Der "Klassiker" unter den "illegalen Waffen" dürfte das mit Hilfe einer "Exportfeder" ein wenig "getunte" Luftgewehr sein. Während im europäischen Ausland Luftgewehre in der Regel mit Schussenergien von 16J (oder mehr) verkauft werden, sind die entsprechenden Waffen bei uns aufgrund der extrem strengen deutschen Waffengesetze nur mit 7,5J-Federn ausgestattet - stärkere Federn sind in Deutschland unter der o.a. Bezeichnung "Exportfeder" allerdings frei verkäuflich, sie dürfen eben nur nicht eingebaut werden. Werden sie doch eingebaut, hat man bereits eine WBK-pflichtige und ggf. illegale Schusswaffe. Und wenn davon gleich 5 Stück gefunden werden, hat man es vermutlich mit einem Schwerverbrecher zu tun & die Polizei darf sehr stolz sein. ;-)

    Da hab ich mich wohl schlecht ausgedrückt. Mit "generelle Ausnahme" meinte ich nicht, dass der NotSan zur allgemeinen Heilkundeausübung berechtigt werden sollte/könnte, sondern nur dass man das HPG um einen zusätzlichen Passus ergänzen könnte (..."die Tätigkeit von Notfallsanitätern im Rahmen....fällt nicht unter den Erlaubnisvorbehalt..." o.ä.).
    Das wäre weniger kompliziert, als jedem einzelnen NotSan eine (eingeschränkte) Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde zu erteilen. Wenn der NotSan nicht mehr dem Gesetz unterliegt, muss man ihm auch keine Erlaubnis mehr erteilen & spart damit bundesweit eine Menge Papier ;-)

    Warum muss dazu das HPG geändert werden? Man kann uns doch einfach eine Erlaubnis geben.


    Wäre sicher ebenfalls möglich, nachdem auch in anderen Bereichen (z.B. Physiotherapeuten, rein psychotherapeutisch tätige Heilpraktiker etc.) eine eingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erteilt wird. Eine generelle Ausnahme wäre allerdings die weitaus unbürokratischere Lösung.

    Ich bin gespannt, ob sie Auswirkungen auf die Tätigkeit der NFS hat und welcher Weg schlussendlich übrig bleiben wird.


    Kurz- und mittelfristig wohl leider nicht. Für akademisch ausgebildetes Pflegepersonal gibt es m.W. eine explizite Ausnahmeregelung hinsichtlich des HPG, für den akademisch ausgebildeten Notfallsanitäter dagegen nicht - warum das so ist, ist mir persönlich schleierhaft. Berufspolitisch könnte es evtl. Sinn machen, nun in Richtung "Änderung des HPG" zu arbeiten, aber an dieser Stelle entfernen wir uns vom Thema des Threads.

    Da liegt meiner Ansicht nach der Hund begraben!


    "Begrabene Hunde relevanter Größenordnung" kann ich auch hier nicht erkennen, lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren.
    Zu vielen der im BBiG enthaltenen Regelungen enthält der Entwurf des NotSanG Analogien, in manchen Punkten geht das NotSanG sogar noch deutlich weiter als das BBiG - und das im Regelfall zum Vorteil des Auszubildenden bzw. des Berufsbildes. Andere (begrüßenswerte) Punkte stehen im direkten Widerspruch zu Regelungen des BBiG (worin vermutlich auch die nicht-Anwendbarkeit begründet ist).

    Ein Ausbildungsberuf, der jedoch angeblich nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegt :-(


    Nicht nur angeblich nicht, sondern definitiv nicht. Nachzulesen in §29 des (inzwischen verabschiedeten, jedoch noch nicht Kraft getretenen) Gesetzentwurfes. Aber nochmal die Frage: Was wäre der Vorteil, wenn das BBiG hier Anwendung finden würde?

    Naja, ab Anwesenheit des NA geht's hier und da dann doch ein bisschen zielgerichteter (und effektiver) zu Werke.

    So so...

    Hilfsfrist per RTW ist schon in Ordnung, allerdings schadet ein Zielwert für ein arztbesetztes Rettungsmittel sicher nicht.


    Hat man in RLP auch mal versucht. Mit einem Zeitansatz von 30 Minuten für das NEF. Von dieser Zielgröße hat man sich inzwischen wieder verabschiedet, im aktuellen Landesrettungsdienstplan des Innenministeriums (welcher einer Durchführungsverordnung gleichkommt) steht nur noch "Der Einsatz eines Notarztes soll schnellstmöglich erfolgen". Aber hin und wieder schafft man es noch nicht einmal, überhaupt noch einen NA zur Einsatzstelle zu befördern.

    ...wieso tun "wir" dies eigentlich nicht?


    Ein Grundsätzliches Argument welches der Sache entgegen stehen könnte, ist die mehrfach geäußerte Vermutung das die Verwaltung schon lange eine Prüfungsordnung festgelegt hat und daher die Beeinflussbarkeit als eher gering einzuschätzen ist.


    Erst am vergangenen Wochenende habe ich wieder aus sehr glaubwürdiger Quelle gehört, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung wohl in der Tat schon weitestgehend fertig ist.

    Auf Basis dessen, was ich heute persönlich von einem Mitglied einer Arbeitsgruppe (bestehend aus Vertretern mehrerer Organisationen & Bildungseinrichtungen sowie Vertretern des entsprechenden Innenministeriums) gehört habe, welche sich auf Ebene eines Bundeslandes mit Plänen zur Umsetzung der Ergänzungsprüfung beschäftigt (anscheinend ohne auch nur ansatzweise eine Idee hinsichtlich der Inhalte einer zukünftigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zu haben), wundern mich die ganzen realitätsfremden Gerüchte nicht weiter. Offenkundig wurden von einigen durchaus "relevanten" Stellen nicht einmal die Grundzüge der Übergangsregelungen verstanden (so war man in der Arbeitsgruppe zumindest teilweise der Ansicht, dass alle RA nach dem 01.01.2014 einfach noch 5 Jahre Berufserfahrung sammeln können, um dann anschließend ohne Lehrgang die Ergänzungsprüfung zu machen; der Unterschied zwischen "Ergänzungsprüfung" und "staatl. Prüfung" war ebenfalls nicht bekannt...) .

    Und geht es dabei um die (Selbst)wahrnehmung des Berufsbildes oder um das Vermeiden von Bestechlichkeitsdelikten (weil der Rettungsdienst die Ausübung eines - in deutscher Terminologie - öffentlichen Amtes ist)?


    Beides. Allerdings ist der RD in vielen Ländern mehr oder weniger privat organisiert - es ist dann eher die "company policy" des jeweiligen Anbieters, die eine Annahme von Trinkgeldern untersagt.

    Habe übrigens auch schon von Essenseinladung durch Mandanten bis Sekt vom gegnerischen Mandaten Formen von "Trinkgeld" erhalten und fühle mich dadurch weder abgewertet noch unprofessionell...

    Klar - weil diese "Ereignisse" auf Augenhöhe stattfinden. Das ist etwas vollkommen anderes und hat mit "Trinkgeld" im klassischen Sinne wenig zu tun. Ich freue mich auch, wenn der frischgebackene Papa am nächsten Tag eine Flasche Moet auf die Wache bringt - noch mehr freue ich mich aber über ein ganz offizielles Dankschreiben, wie sie z.B. der private südafrikanische Rettungsdienst "ER24" regelmäßig (z.B. auf der eigenen Facebook-Seite) veröffentlicht.

    Ich glaube, die Trinkgeldfrage ist ein Stolperstein auf dem Weg zum professionellen Berufsbild.

    Schön, dass wir uns da einig sind. :thumbup:

    Wie geht man mit diesem Problem international im Paramedic-System um?

    Bemühe doch einfach mal Google - Du wirst erstaunt sein, wie viel Aufmerksamkeit diesem Thema hier und da schon zuteil wurde. Und auch den Themen "Professionalität" und vor allem "Etikette" im Allgemeinen...viel Spaß beim Lesen & LERNEN!


    Ansonsten freue ich mich jetzt einfach mal, dass wir den Weg zurück zum eigentlichen Thema dieses Threads gefunden haben.

    Bzw. warum sollte ein "Trinkgeldempfänger" grundsätzlich etwas negatives sein?

    Ist es nicht. In vielen Bereichen ist es üblich, auf diese Art und Weise Dank und Anerkennung zum Ausdruck zu bringen - und meistens wird diese Art des Dankes durch die entsprechenden Dienstleister auch sehr geschätzt. Allerdings handelt es sich hier überwiegend um Tätigkeitsfelder, die mit einer vergleichsweise geringen Qualifikation des entsprechenden Personals & oftmals einer extrem schlechten Entlohnung einhergehen (welche im Regelfall deutlich unter jener eines Rettungsassistenten liegt!). Ich persönlich möchte nicht, dass mein Berufsstand entsprechend wahrgenommen wird und lehne Trinkgelder daher tendenziell ab.

    Gerade in der Krankenpflege ist es durchaus üblich und absolut nicht negativ besetzt daß sich der Patient, bzw. dessen Angehörige als Zeichen ihrer Wertschätzung, bzw. der Dankbarkeit für die professionelle Betreuung mit einer (kleinen) finanziellen Zuwendung, einer Tafel Schokolande, einer Flasche Sekt o.ä. an das Stationsteam bedanken.

    Das ist auch vollkommen in Ordnung so. Gegen solche "Sachzuwendungen" habe ich auch nichts, selbst eine "Spende" für die "Kaffeekasse" finde ich in OK - entsprechendes wird auch bei uns dankbar angenommen. Für mich macht es aber einen erheblichen Unterschied, ob jemand dem "Team" als Dankeschön einen Kuchen backt oder ob mir jemand ein paar Euro zusteckt.

    Patienten, deren "Zuwendung" nicht angenommen wird fühlen sich vor den Kopf gestoßen bzw., um bei Deinen Worten zu bleiben, entehrt.

    Das mag in Einzelfällen so sein. Wenn der Patient nach zweimaliger, deutlicher Ablehnung der Zuwendung immer noch auf deren Annahme besteht, nehme ich sie an - aber unter Verweis darauf, dass die Zuwendung einem wohltätigen Zweck zugeführt wird. Und damit meine ich nicht die Unterstützung des nächstbesten Döner-Anbieters.

    Wenn man ein Problem damit hat Zuwendungen/Geschenke aller Art für sich, bzw. das Team, anzunehmen, bzw. zu behalten, kann man des Geld mit Zustimmung des Arbeitgebers an einen sozialen Zweck z.B. innerhalb der HiOrg abführen oder den Patienten bitten direkt dort hin zu spenden.

    So...

    Ich nehme auch kein Geld an. Wenn es dem Pat. ernst ist, kann er ne Karte schreiben oder n Kuchen backen, und der Wache bringen.

    ...oder so...ist es gut!

    Ich glaube selbst Piloten würden Trinkgeld annehmen wenn sie eins bekommen würde.

    Richtig - wenn sie eins bekommen würden. Warum bekommen sie keins? Aus Respekt vor Ihrer Tätigkeit (und natürlich auch in dem Bewusstsein, dass ein Pilot vermutlich über ein hohes Einkommen verfügt).

    Du schaust Dich aber schon unter Deinen Kollegen ein bisschen um, oder? Ich würde da durchaus einen Großteil für dringend trinkgeldwürdig halten.

    Ich sehe in meinem Kollegenkreis niemanden, den ich für "dringend trinkgeldwürdig" halte. Mag vielleicht an "speziellen Umständen" der Dienststellen / Rettungswachen liegen, auf denen ich tätig bin.

    Dieser Vergleich mit fataler Außenwirkung hätte jetzt nicht sein müssen.

    Das war kein Vergleich, schon gar keine (anscheinend unterstellte) Abwertung anderer Berufsbilder & eine Außenwirkung kann ich beim besten Willen nicht erkennen. Die Frage ist einfach, wie man in seinem Beruf wahrgenommen werden möchte. Und ich persönlich halte die Annahme von Trinkgeldern für extrem schädlich im Hinblick auf die öffentliche Wahrnehmung unseres Berufsbildes. Auch dem Notarzt sind viele Menschen dankbar - trotzdem käme kein normal denkender Mensch auf die Idee, dem Notarzt 5€ zuzustecken. Warum nicht? Warum bei uns?

    Warum darf in deinem Zuständigkeitsbereich keiner ein Trinkgeld annehmen?


    Weil ich es für hoch qualifizierte Fachkräfte entwürdigend und entehrend finde. Bei Kellnern, Pagen, Taxifahrern und Friseuren ist das ganze in unseren Breiten vielleicht Usus (und damit in Ordnung), dass soll es dann aber bitte auch gewesen sein.

    Gerade im schlecht bezahlten Krankentransport ist das ja ein kleines Zubrot für die Kollegen!

    Und wenn man möchte, das der Job so schlecht bezahlt bleibt, muss man alles nur menschenmögliche tun, um das Ansehen das ganzen Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu ruinieren. Trinkgeld annehmen ist da sicherlich ein probater Weg, aber natürlich gibt es noch andere.

    Ich kann mich über Dank, Trinkgeld und positive Erwähnungen durch ehemalige Kunden oder deren Angehörigen, sowie den Schnittstellen nicht beklagen.

    Interessant, dass hier niemand gedanklich "hängengeblieben" ist! Ein Mitarbeiter, der sich (und damit den ganzen Berufsstand) durch Annahme einer ebensolchen Zuwendung zum Trinkgeldempfänger degradiert, steht der Professionalisierung des Rettungsdienstes sicher mehr im Weg als eine ganze Horde Ehrenamtlicher. Wer in meinem Verantwortungsbereich ein "Trinkgeld" annimmt, taucht danach nicht mehr im Dienstplan auf.

    Wenn langfristig der RettAss wegfällt und der NotSan "nur" bedarfsorientiert ausgebildet wird: Woher kommen dann die Transportführer für RTW aus dem Bereich SEG / KatS etc.?

    Ein RA als Transportführer war/ist nach meinem Kenntnisstand in den meisten Landesgesetzen betr. den Brand- und Katastrophenschutz nicht vorgesehen.


    Kann aber als Interpretation in den Ländern und den zuständigen Ämtern herangezogen werden, um die "5 Jahre" zu ermitteln.

    Interessante "Durchführungsverordnungen" und Interpretationen seitens verschiedener Behörden gab es in der Vergangenheit ja auch schon. Die meisten wurden recht schnell gekippt, u.a. weil im entsprechenden Gesetz kein Ermessensspielraum für die Behörde vorgesehen war.

    Aber genau das sollte es doch auch sein, man möchte sich im Berufsverband ganz klar von der "Pein" Ehrenamt und GfB befreien!

    Den Eindruck habe ich nicht. Unser Berufsverband setzt sich dafür ein, den Rettungsdienst zu professionalisieren - und das ist gut so. Letztlich geht eine zunehmende Professionalisierung natürlich geradezu zwangsläufig mit einem verringerten "Ehrenamtsanteil" einher. Aber: Für die fachlich guten, qualifizierten und engagierten ehrenamtlichen Kollegen wird auch zukünftig - in reduziertem Umfang - im RD "Platz" sein. Was spricht im Übrigen dagegen, sich für seine Tätigkeit bezahlen zu lassen? Davon profitieren letztlich (fast) alle Beteiligten, vor allem aber natürlich auch Du selbst!

    Es kommt aber natürlich immer darauf an, welche Interessen der Einzelne hat, ob er sich durch einen Berufsverband gut vertreten fühlt oder eben nicht.

    Absolut richtig. Und wer sich nicht gut vertreten fühlt, kann den Berufsverband ja jederzeit verlassen. Ich persönlich fühle mich durch den DBRD sehr gut vertreten - und das obwohl ich derzeit nur als GfB (und in extrem geringem Umfang ehrenamtlich) im RD tätig bin, was sich aber möglicherweise in absehbarer Zeit wieder ändern wird. Eines ist mir aber in letzter Zeit sehr deutlich aufgefallen: Die aktivsten Kämpfer für das NotSanG & eine weitere Professionalisierung des Rettungsdienstes waren in den letzten Monaten und Jahren vor allem jene Kollegen, die eben NICHT (mehr) hauptberuflich im RD tätig sind. Und ich vermute sogar, dass der Anteil der ehrenamtlichen & nebenamtlichen RD-Mitarbeiter im Berufsverband höher ist als manch einer glaubt.

    Faktisch kann man nicht mit verschiedenen Maßen messen, und das wird hier zwangsläufig passieren. Wenn der Gesetzgeber das hätte trennen wollen, hätte er anstatt 5 Jährige Berufserfahrung auch Stundenzahlen dazuschreiben können.

    Das mag sein.

    Stundenzahl in 5 Jahren bei der eine Prozentzahl X (in die Luft gegriffen 60 %) auf Rettungsmittel der Notfallrettung absolviert worden sein müssen.
    Dann kommt man von einer unbestimmten Zeit hin zu einer definierten Zeit.

    Steht aber leider nicht im Gesetz.

    Ich fände es ganz gewinnbringend, von dieser Ehrenamtsschiene im RD endlich mal weg zu kommen.

    Den Sinn und Zweck dieses Grabenkrieges werde ich wohl nie verstehen...

    Es hat dadurch etwas zu tun, dass es wohl die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen RDler nicht zum NotSan bringen wird.

    Wenn Du Dich da nicht mal täuschst. Wobei es in bestimmten Fällen vielleicht gar nicht so schlecht wäre, wenn Deine Prophezeiung eintritt...