Wobei mein Gedankengang dahinzielt, das gerade im KatSchutz, Feuerwehr oder auch Rettungsdienst die Tätigkeiten der dort tätigen Personen identisch sind. Auch die Handlungsweise des Rettungsdienst im Bezug auf Erkrankungen und Verletzungen dürften so ziemlich identisch sein.
Sicher. Das ist aber doch überall so: Die Feuerwehr löscht auch weitgehend identisch, die Polizei betreibt Ermittlungen und Gefahrenabwehr vergleichbar, und die Schulen lehren zwar gerade nicht alle gleich, aber es wäre doch schön, wenn am Ende die Abschlüsse vergleichbar wären, damit man in Hamburg zur Schule gehen und danach in Hessen studieren oder eine Ausbildung beginnen kann.
Das bedeutet deshalb aber noch nicht, dass auch die gesetzlichen Regelungen identisch sein müssen. Man kann das so regeln, man muss das aber nicht.
Mir erschließt sich auch ganz ehrlich nicht, was denn der Gewinn an bundeseinheitlichen Regelungen wäre - wären "gute" Regelungen überall nicht besser? Wäre es wirklich ein Vorteil, wenn man - bspw. - die Vorgaben für die Besetzungen von Rettungsmitteln auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner vereinheitlicht? Möglicherweise spielt dabei die Fehlvorstellung mit, dass ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz damit automatisch auch die besten Regelungen der Landesgesetze übernehmen würde - das ist aber weder gesagt noch bedingt das eine das andere.
Auch im Föderalismus müssen natürlich die Regelungen der Länder aufeinander abgestimmt sein, und solche Abstimmungen finden auch tatsächlich statt, auf allen Bereichen; nicht immer ausreichend, aber wenn das so ist, dann muss man dort ansetzen, und nicht bei der Abschaffung des Föderalismus.
Um Deine Beispiele aufzunehmen: auch wenn die Tätigkeiten der jeweiligen Personen und die Vorgehensweisen gleich sind, erfordert das auch, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes identisch geregelt ist? Zwingt das dazu, isolierte Rettungsleitstellen vorzuhalten, oder integrierte Leitstellen, oder "bunte" Leitstellen, kleine oder große Leitstellenbereiche? Erzwingt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten, dass der Rettungsdienst bevorzugt oder ausschließlich von den Hilfsorganisationen betrieben wird? Oder von der Feuerwehr? Oder gleichberechtigt von privaten Anbietern? Braucht Schleswig-Holstein Regelungen über die Bergrettung? Muss in Hamburg geregelt werden, wie sich verschiedene Leitststellenbereiche innerhalb desselben Bundeslandes (!) gegenseitig zu unterstützen haben?
Das alles sind Fragen, zu denen man mehr als eine Meinung haben kann, und nichts spricht dafür, dass man nicht in Hamburg, Bremen und NRW die Rettung primär der Feuerwehr zuweisen kann, wohingegen in Bayern, Baden-Würrttemberg und Rheinland-Pfalz die Feuerwehr im Rettungsdienst praktisch nicht vorkommt.
Ich sehe keinen Sinn, wie z.B. auch bei der Bildung nicht vom föderalistischen Grundgedanken abzuweichen und für wichtige und notwendige Vereinheitlichung zu sorgen.
Nichts ist (leider!) föderaler als die Bildung.
Vielmehr würde es unserer Gesellschaft, wohl aber unseren Politikern, keinen Abbruch tun, wenn hier generelle bundesweite Regelungen für Verbesserungen der jeweiligen Strukuturen sorgen würden.
Da gibt es nur zwei Probleme:
Was wäre denn eine "Verbesserung" der Strukturen (wäre im Bereich der Bildung die Trias Haupt-/Realschule/Gymnasium der wahre Weg, oder die Gemeinschaftsschule)?
Was bringt Dich auf den Gedanken, dass eine Vereinheitlichung eine "Verbesserung" bedeuten würde? Im Gegenteil - man wird Kompromisse schließen müssen, schließlich müssen am Ende alle Bundesländer damit leben, und daher wird man sich in der Mitte treffen, wenn es Geld kostet, vermutlich eher am unteren Ende. Eine Vereinheitlichung bedeutet also vermutlich für ungefähr die Hälfte eine Verschlechterung.
"Einheitlich" heißt eben gerade nicht zwingend "besser" - was auch immer "besser" denn nun ist.
Es gäbe genug Bereiche wo man den Föderalismus durchaus weiter praktizieren sollte, deswegen halte ich die Argumentation für den grundsätzlichen Bruch mit dem Föderalismus für sehr schwach, da man durchaus beide Systeme prakizieren könnte,
Welche genau wären denn das, und wieso gilt da etwas anderes als ausgerechnet beim Rettungsdienst?
hierzu die Länder und ihre Vertreter aber bereit sein müßten. Das werden sie aber alleine schon aus grundsätzlichen machtpolitischen Interesse niemals sein. Lieber gehen wichtige soziale Bereiche den Bach herunter oder man verscherbelt millionen und abermillionen € für unzureichende Systeme.
Welche machtpolitischen (!) Interessen sich ausgerechnet im Rettungsdienst verwirklichen sollten, kann ich mir leider schlechterdings nicht vorstellen.