Beiträge von thh

    Wobei mein Gedankengang dahinzielt, das gerade im KatSchutz, Feuerwehr oder auch Rettungsdienst die Tätigkeiten der dort tätigen Personen identisch sind. Auch die Handlungsweise des Rettungsdienst im Bezug auf Erkrankungen und Verletzungen dürften so ziemlich identisch sein.


    Sicher. Das ist aber doch überall so: Die Feuerwehr löscht auch weitgehend identisch, die Polizei betreibt Ermittlungen und Gefahrenabwehr vergleichbar, und die Schulen lehren zwar gerade nicht alle gleich, aber es wäre doch schön, wenn am Ende die Abschlüsse vergleichbar wären, damit man in Hamburg zur Schule gehen und danach in Hessen studieren oder eine Ausbildung beginnen kann.


    Das bedeutet deshalb aber noch nicht, dass auch die gesetzlichen Regelungen identisch sein müssen. Man kann das so regeln, man muss das aber nicht.


    Mir erschließt sich auch ganz ehrlich nicht, was denn der Gewinn an bundeseinheitlichen Regelungen wäre - wären "gute" Regelungen überall nicht besser? Wäre es wirklich ein Vorteil, wenn man - bspw. - die Vorgaben für die Besetzungen von Rettungsmitteln auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner vereinheitlicht? Möglicherweise spielt dabei die Fehlvorstellung mit, dass ein bundeseinheitliches Rettungsdienstgesetz damit automatisch auch die besten Regelungen der Landesgesetze übernehmen würde - das ist aber weder gesagt noch bedingt das eine das andere.


    Auch im Föderalismus müssen natürlich die Regelungen der Länder aufeinander abgestimmt sein, und solche Abstimmungen finden auch tatsächlich statt, auf allen Bereichen; nicht immer ausreichend, aber wenn das so ist, dann muss man dort ansetzen, und nicht bei der Abschaffung des Föderalismus.


    Um Deine Beispiele aufzunehmen: auch wenn die Tätigkeiten der jeweiligen Personen und die Vorgehensweisen gleich sind, erfordert das auch, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes identisch geregelt ist? Zwingt das dazu, isolierte Rettungsleitstellen vorzuhalten, oder integrierte Leitstellen, oder "bunte" Leitstellen, kleine oder große Leitstellenbereiche? Erzwingt die Vergleichbarkeit der Tätigkeiten, dass der Rettungsdienst bevorzugt oder ausschließlich von den Hilfsorganisationen betrieben wird? Oder von der Feuerwehr? Oder gleichberechtigt von privaten Anbietern? Braucht Schleswig-Holstein Regelungen über die Bergrettung? Muss in Hamburg geregelt werden, wie sich verschiedene Leitststellenbereiche innerhalb desselben Bundeslandes (!) gegenseitig zu unterstützen haben?


    Das alles sind Fragen, zu denen man mehr als eine Meinung haben kann, und nichts spricht dafür, dass man nicht in Hamburg, Bremen und NRW die Rettung primär der Feuerwehr zuweisen kann, wohingegen in Bayern, Baden-Würrttemberg und Rheinland-Pfalz die Feuerwehr im Rettungsdienst praktisch nicht vorkommt.


    Ich sehe keinen Sinn, wie z.B. auch bei der Bildung nicht vom föderalistischen Grundgedanken abzuweichen und für wichtige und notwendige Vereinheitlichung zu sorgen.


    Nichts ist (leider!) föderaler als die Bildung.


    Vielmehr würde es unserer Gesellschaft, wohl aber unseren Politikern, keinen Abbruch tun, wenn hier generelle bundesweite Regelungen für Verbesserungen der jeweiligen Strukuturen sorgen würden.


    Da gibt es nur zwei Probleme:


    Was wäre denn eine "Verbesserung" der Strukturen (wäre im Bereich der Bildung die Trias Haupt-/Realschule/Gymnasium der wahre Weg, oder die Gemeinschaftsschule)?


    Was bringt Dich auf den Gedanken, dass eine Vereinheitlichung eine "Verbesserung" bedeuten würde? Im Gegenteil - man wird Kompromisse schließen müssen, schließlich müssen am Ende alle Bundesländer damit leben, und daher wird man sich in der Mitte treffen, wenn es Geld kostet, vermutlich eher am unteren Ende. Eine Vereinheitlichung bedeutet also vermutlich für ungefähr die Hälfte eine Verschlechterung.


    "Einheitlich" heißt eben gerade nicht zwingend "besser" - was auch immer "besser" denn nun ist.


    Es gäbe genug Bereiche wo man den Föderalismus durchaus weiter praktizieren sollte, deswegen halte ich die Argumentation für den grundsätzlichen Bruch mit dem Föderalismus für sehr schwach, da man durchaus beide Systeme prakizieren könnte,


    Welche genau wären denn das, und wieso gilt da etwas anderes als ausgerechnet beim Rettungsdienst?


    hierzu die Länder und ihre Vertreter aber bereit sein müßten. Das werden sie aber alleine schon aus grundsätzlichen machtpolitischen Interesse niemals sein. Lieber gehen wichtige soziale Bereiche den Bach herunter oder man verscherbelt millionen und abermillionen € für unzureichende Systeme.


    Welche machtpolitischen (!) Interessen sich ausgerechnet im Rettungsdienst verwirklichen sollten, kann ich mir leider schlechterdings nicht vorstellen.

    Zitat

    ...aber wie immer ist mal eine gute Idee gescheitert.


    Ob die Idee "gut" ist oder nicht, darüber mag man streiten. Man sollte aber zumindest in der Lage sein zu erkennen, dass die sich stellende Frage sehr viel grundsätzlicher ist, nämlich, ob wir zentralstaatliche oder länderspezifische Regelungen haben wollen. Das beschränkt sich nicht auf das Rettungsdienstgesetz, sondern betrifft auch KatS, Feuerwehr, Polizei, Verwaltungsaufbau, Schulen, Universitäten usw. usf.


    Der Sinn einer Gleichmacherei erschließt sich mir dabei nicht. Und ob die anderen 15 Bundesländer bspw. mit dem baden-württembergischen Rettungsdienstgesetz glücklich wären, weiß ich auch nicht.

    Aktuell in der Süddeutschen Zeitung: Notärzte werden knapp


    Knapp daneben ist auch vorbei:


    Zitat

    Erstmals ist in Gröbenzell ein Rettungswagen unbesetzt geblieben: Mediziner geben der Kassenärztlichen Vereinigung die Schuld an der abnehmenden Einsatzbereitschaft, weil die Hilfe bei Unfällen in einsatzreichen Regionen schlechter bezahlt wird als früher


    [...]
    Seit 30 Jahren hat es das, was in der Rettungswache in Gröbenzell eingetreten ist, noch nicht gegeben. Der Notarztwagen blieb zum ersten Mal seit Bestehen der Rettungswache unbesetzt.


    Es dürfte wohl weder das eine noch das andere, sondern ein NEF gemeint sein ...

    Schon lustig, dass man sich derart aus der Affäre ziehen will, das man es den Strafgerichten überlässt, die Grenzen abzustecken. Denn das heist auch, das "Pioniere" die Grenzen austesten müssten, mit erheblichem eigenem Risiko.


    Auf die Idee, das Risiko, sich im Falle der eigenständigen Gabe von Btm mit einer Berufung auf den rechtfertigenden Notstand zu verteidigen, eingehen zu wollen, wird man wohl nur nach einer Eigenapplikation der entsprechenden Substanzen kommen ...


    (Aber immerhin ist das die indirekte Bestätigung, dass die Opiatgabe durch Rettungsfachpersonal ohne Anwesenheit eines Arztes verboten und strafbar ist.)

    Eine vernünftige Aufarbeitung findet nicht statt.


    "Aufarbeitung", "Strafverfolgung" und ggf. "Schadensersatz" sind dreierlei verschiedene Dinge, die sich gegenseitig nicht ausschließen.


    Entweder es wird Ermittelt, oder es passiert nix.


    Nicht selten wird ermittelt, und es passiert trotzdem nix. :)


    Unabhängig davon wäre es aber natürlich im Sinne einer Qualitätssicherung zielführend, wenn solche Ereignisse grundsätzlich (auch) unter dem Gesichtspunkt betrachtet würden, was man für die Zukunft daraus lernen kann.


    Warum können solche Fälle nicht aufgearbeitet werden, ohne das einer um seine Existenz bangen muss?


    "Existenzbedrohend" sind Ermittlungsverfahren selten bis nie, und medizinstrafrechtliche Verurteilungen auch nur selten.

    Zitat

    Mal im Ernst, ich finde es schon spannend, dass sich der Geschädigte nicht für eine Strafverfolgung interessiert. Ist ihm möglicherweise selber klar, dass er sich falsch verhalten hat? Sollte es vielleicht doch nur Notwehr gewesen sein?


    Kann sein, muss aber nicht.


    In bestimmten Milieus ist das Interesse an einem Kontakt jedweder Art mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht generell gleich null, auch wenn - ausnahmsweise - mal als Geschädigter, so dass (vielleicht mit Ausnahme schwerer oder schwerster Straftaten) ein Verfolgungsinteresse grundsätzlich verneint wird.


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    Zitat

    vielmehr sollte man auf ein Umdenken in der Bevölkerung mit einer vernüntigen Informationspolitik zielen.


    Ja, man muss die Menschen einfach informieren - dass Rauchen und Saufen ungesund sind, gesunde Ernährung und Sport die Gesundheit fördern und "die Ausländer" nicht hier sind, um unsere Arbeitsplätze wegzunehmen. Schon haben wir lauter abstinente vegane Nichtraucher, die regelmäßig Sport treiben, und zudem haben sich Ausländerfeindlichkeit und Co. erledigt.


    Ich sehe das jeden Tag. Information ist alles und genügt, um die Leute klug zu machen.

    Ich kürze das mal radikal, wir sind uns ja im wesentlichen einig, wo wir abweichender Auffassung sind.


    die diskussion ist wertvoll und interessant, wie ich finde. ich kann deine position nachvollziehen und bin dennoch nicht davon überzeugt.


    Das geht mir genauso. :-)



    online:


    da ich nicht glaube, dass der patient seine beschwerde am tag der OP verfasst hat (zumal er ja in der klinik noch "stunden" darauf gewartet hat), hat die zeitung dem DRK stuttgart also maximal drei werktage gegeben, wovon noch die versandzeiten abgezogen werden müssen.


    Ja. Das liegt völlig im Rahmen, so weit ich weiß. Und "Versandzeiten" gibt's im Zeitalter von Telefon und E-Mail nicht mehr so wirklich ...


    erstens würde es mich nicht überraschen, wenn sich die "bauchmassage" als erhebung eines palpationsbefundes herausstellt,


    Stimmt. Eine gute Idee - so weit hatte ich (trotz einiger Übung, Schilderungen aus der Laiensphäre in den anzunehmenden medizinischen Sachverhalt zu übersetzen) noch gar nicht gedacht.


    und zweitens muss man der besatzung auch eine gewisse zeit zur entscheidungsfindung zugestehen. selbst wenn ich bei einem einsatz merke, dass ich so schnell wie möglich trabsportieren muss, um den tod des patienten abzuwenden, brauche ich doch immerhin etwas zeit, um zu dieser ansicht zu gelangen.


    Fraglos.


    und der artikel geht in keiner weise darauf ein, wie lange sich das spiel hingezogen hat. deshalb empfinde ich auch das nicht-vorliegen eineer zeitlichen rekonstruktion als eklatanten mangel.


    Ich vermute, man hat keine festen Zeiten gehabt und konnte oder wollte sie sich nicht besorgen ... Der Tenor "Patient wird nicht ernstgenommen" kommt ja auch so rüber.


    schließlich darf man auch nicht vergessen, dass sowohl der patient als auch die ehefrau schon zum zeitpunkt des anrufes beschlossen hatten, in die klinik zu fahren. wenn ich dann als rettass auch nur eine minute "diskutiere", bevor's losgeht, wird das oft schon als trödelei empfunden, ohne es auch wirklich zu sein.


    Allerdings. Zudem liegen Zeitschätzungen in solchen Fällen regelmäßig erheblich daneben. Man kennt das ja: wenn man auf etwas wartet, werden aus Minuten Stunden, umso mehr in solchen Situationen. Darauf darf man nicht allzuviel geben; der zeitliche Verlauf lässt sich zudem in der Regel zumindest im groben ganz gut rekonstruieren.

    klar. natürlich hast du recht. formal hat die zeitung ihre pflicht erfüllt. aber als journalist würde ich eben auch das ergebnis der stellungnahme prüfen und hier eben zu dem schluss kommen, dass auch derjenige, der sich von der gegenpartei geäußert hat, eben keine kenntnis aus erster hand hat.


    Das ergibt sich aber doch aus dem Beitrag.


    Man sollte sich davor hüten, übersteigerte Anforderungen an die Presseberichterstattung zu stellen, die - auch unter Aktualitätsgesichtspunkten - nicht erfüllt werden können. Gerade weil Berichterstattung in der Presse oft nicht den an sie zu stellenden Ansprüchen genügt, sollte man auch anerkennen, wenn sie das einmal tut.


    Der Beitrag stellt zunächst die Sicht der einen Seite dar, dann die Sicht der anderen, aus der sich ergibt, was der Disponent gedacht und veranlasst hat, dass dies als korrekt beurteilt wird und dass die eingesetzten Rettungskräfte vor Ort noch angehört werden müssen. Wenn (!) die Darstellung zutrifft, dann wäre deren Verhalten so nicht akzeptabel - das halte ich im übrigen für konsensfähig. Zudem wird Kritik an der fachlichen Qualifikation zurückgewiesen.


    Das ist m.E. eine völlig korrekte Darstellung des derzeitigen Sach- und Kenntnisstands.


    viel eher wäre es fair, zu warten, bis die gegenpartei die beschuldigten tatsächlich angehört und sich daraus ein bild der situation gemacht hat. sonst kann ja außer gemeinplätzen nichts dabei herauskommen.


    Wieso? Die richtige Darstellung "Notarzt != vertragsärztlicher Bereitschaftsdienst", "korrektes Handeln des Disponenten", "häufig hohes Anspruchsdenken" ist doch bereits enthalten.


    und ich hätte als journalist eben auch bauchschmerzen, wenn ich genau wüsste, dass da jetzt zwei rettungsassistenten auch deshalb öffentlich in die pfanne gehauen werden, weil deren organisation eine wichtige chance zu einer adäquaten stellungnahme verpasst hat. es ist nicht fair, wenn solche konflikte aufgrund schlechter pressearbeit auf dem rücken der mitarbeiterInnen ausgetragen werden.


    Die Mitarbeiter sind aber doch nun gar nicht (namentlich) bekannt.


    ich erwarte von ernstzunehmendem journalismus wesentlich mehr. er sollte vor allem der wahrheit verpflichtet sein - der materiellen wahrheit und nicht der formalen.


    Im Rahmen des möglichen und zu erwartenden, ja. Keine Zeitung kann jeden einzelnen Beitrag wochenlang ausrecherchieren.


    man darf aber auch nicht vergessen, dass man dort zwei richtige personen mit menschenrechten und so öffentlich der lächerlichkeit preisgibt.


    Das tut man schon deshalb nicht, weil dort keine konkreten Personen benannt werden.


    außerdem lässt der artikel doch auch wesentliche objektive fragen offen, die für eine fundierte beurteilung wesentlich sind, wie zB die, wieviel zeit durch das unangemessene verhalten tatsächlich vergeudet wurde.


    Das stand wohl nicht im Fokus der Berichterstattung, die sich vor allem darauf konzentrierte, *dass* nach der Darstellung des Patienten überhaupt eine - retrospektiv ernsthafte - Erkrankung nicht als solche erkannt wurde, stattdessen unpassende Ratschläge in vulgärem Ton erteilt und ihm durch eine "Bauchmassage" Schmerzen zugefügt wurden sowie ein Transport nur aufgrund energischen Auftretens erfolgte. Es erscheint mir durchaus legitim, auf diesen Sachverhalt als solchen das Gewicht zu legen und nicht darauf, ob der Transport sich letztendlich um 5, 10 oder 30 Minuten verzögerte.


    es kann ja sein, dass BEIDE neben dem bett standen und dumme sprüche gemacht haben - oder dass es nur EINER war, während der andere das tragetuch geholt hat. diese information ist für einen wertvollen artikel einfach unabdingbar. das wäre bei einer rechtlichen beurteilung ja auch nicht anders. wenn sich aus den unadäquaten hinweisen keinerlei zeitverzögerung ergeben hat, ist der ganze vorgang strafrechtlich unerheblich, da die dummen sprüche kaum strafbar sein dürften - wenn doch, könnte man diverse unterlassungsdelikte prüfen. das kann einem journalisten doch nicht egal sein.


    Aus dem Artikel - der insoweit zunächst nur die Darstellung einer Seite wiedergibt - kann kaum der eine den Transport vorbereitet haben, weil ein solcher nur auf mehrfaches Drängen überhaupt zustandegekommen sein soll. Auch ist nicht nur strafrechtlich bedeutsames Handeln berichtenswert; und aus strafrechtlicher Sicht kann bereits die behauptete, nicht indizierte "Bauchmassage" sich als fahrlässige Körperverletzung darstellen.


    Dass der Sachverhalt weiterer Aufklärung bedarf, finde ich übrigens auch.

    Zitat

    und vom journalistischen standpunkt aus betrachtet ist der artikel eben genau das: einseitig, und zwar nahezu vollkommen, denn der einzige vertreter der gegenpartei (leiter der rettungsleitstelle), der die gelegenheit zur stellungnahme hatte, war ja selbst auch nicht dabei. meiner ansicht nach hätte der artikel erst geschrieben werden dürfen, nachdem die beiden rettungsdienstmitarbeiter, die selbst vor ort waren, hinreichend gelegenheit gehabt haben, sich zu den vorwürfen zu äußern.


    Oft trifft der Vorwurf der einseitigen Berichterstattung zu, hier aber nicht. Die Presse hat beiden Seiten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Mehr kann man nicht verlangen, und mehr kann sie auch gar nicht tun: sie weiß ja gar nicht, wer die beiden RA vor Ort waren und wie sie diese erreicht. Sie kann nur der Leitstelle und dem Betreiber des RTW Gelegenheit geben, sich zu äußern. Ob der seine Mitarbeiter benennt - was er Helligkeit regelmäßig nicht dürfen wird und auch nicht will - und diese sich äußern wollen - was sie regelmäßig nicht wollen und was man ihnen normalerweise auch nicht empfehlen kann -, ist dessen oder deren Sache.


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    hier wäre es dem journalisten mit einem rest-berufsethos angeraten, sich das leitstellen-protokoll zu besorgen und nachzusehen, wie lange die vor-ort-versorgungszeit war, und ich wette: viel länger als zehn minuten waren die jungs da nicht vor ort.


    Das darf er nicht, das kann er zumeist auch nicht, und vor allem ist das nicht seine Aufgabe. Er muss alle Seiten anhören. Wenn eine Seite nichts zu den zeitlichen Verläufen sagt, ist das deren Sache.


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    Tolle Platitüden, die mal wieder zeigen, das man mit Statistik viel Schindluder betreiben kann.


    Die "Platitüden" haben einen wahren Kern: die Verlängerung der menschlichen Lebenserwartung ohne vergleichbare Verlängerung der Lebensarbeitszeit, ggf. verbunden mit Pflegebedürftigkeit unter gleichzeitigem Wegfall familiärer Strukturen und damit sich dem Wegfall der Pflege innerhalb der Familie, führt zu Finanzierungsproblemen.