Beiträge von thh

    Es ist seit Jahren gängige Praxis der deutschen Behörden, daß bei grösseren Unglücksfällen im Ausland, bei denen mehrere/eine Vielzahl deutscher BürgerInnen getötet wurden, eine Expertengruppe nach dort zu schicken.
    Dabei ist es unerheblich, ob die grundlegende Todesursache eine Naturkatastrophe oder ein Gewaltakt war.


    Die Expertengruppe nennt sich IDKO (Idendifizierungskommission), ihre Aufgabe besteht -wie es der Name andeutet- (zunächst) in der eindeutigen Idendifizierung bzw. Sicherstellung von Merkmalen zur Idendifikation der getöteten Personen.


    Jein. Diese "Expertengruppe" hat tatsächlich ausschließlich die Aufgabe der Personenidentifizierung bei größeren Schadensfällen im Inland oder im Ausland, wenn eine größere Anzahl deutscher Staatsbürger mitbetroffen ist. Das ist ja nun ein deutlich anderes Thema.


    Grüße,
    -thh

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    Ich hab grad mal für Hessen nachgelesen:
    Die "Einsatzgrunddaten" (also auch die beim eingehenden Notruf abgefragten Daten) sind 10 Jahre aufzubewahren. Dass das eindeutig der Mitschnitt sein muss, steht da erstmal nicht.


    Das dürfte die Daten des ELR betreffen.


    Grüße,
    -thh

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    Tja, leider haben sich die deutschen Sicherheitsbehörden in jüngerer bzw. jüngster Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert, wenn es darum ging, Todesfälle bzw. Morde an türkischen Mitbürgern zeitnah und adäquat aufzuklären.... NSU, Mundlos, Zschäpe und Böhnhard? Klingelt da was?


    *Berechtigte* Kritik habe ich dazu bisher nur wenig gelesen.


    Grüße,
    -thh

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    Bei einem Anruf an einen "Unbekannten" jedoch, der quasi mit der Aufforderung "was ist los?" (oder so ähnlich) beginnt, würde ich die Unterschiede als eher klein einschätzen.


    Es ist leidet nicht fernliegend, dass - insbesondere in einer Stresssituation - bei dem zweiten Telefonat bewusst oder unbewusst davon ausgegangen wird, dass die Informationen aus dem ersten Gespräch dem zweiten Gesprächspartner vollumfänglich zur Verfügung stehen.


    Grüße,
    -thh

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    Ausserdem weiss man als durchschnittlich gebildeter Erwachsener auch in einer Notfallsituation, dass man bei einem zweiten Anruf eben ein zweites Mal alles schildern muss. Lust hin oder her.


    Das passiert trotzdem nicht immer, gerade in Stresssituationen nicht.


    Ich glaube, ich schrieb schon einmal: es ist überraschend, wie oft der Inhalt einer Tonaufzeichnung massiv von den Behauptungen der Beteiligten über den angeblichen Inhalt divergiert. Nicht nach Jahren, wie hier, sondern nach Wochen oder manchmal nur Tagen,


    Grüße,
    -thh

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    Wichtiger finde ich die Frage, die schon weiter vorn aufgeworfen wurde. Wenn der Mann bei Eintreffen des RTW schon reanimationspflichtig war und keine erste Hilfe stattgefunden hat: wie soll da der Nachweis geführt werden, dass es mit Notarzt gut ausgegangen wäre?


    Der Nachweis kann nicht geführt werden. Das kann er gerade bei Reanimationen fast nie, und auch sonst scheitert eine mögliche Strafbarkeit in der Mehrzahl der Fälle am fehlenden Kausalitätsnachweis.


    Grüße,
    -thh

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    Wie kommst Du ausgerechnet auf 90 Tage?


    Praktische Erfahrung. Ich bin öfter in der Situation, Notrufaufzeichnungen zu benötigen. Da stellt man/sich dann auch die Frage, ob und wenn ja wie lange Aufzeichnungen noch vorhanden sind und wie eilig ggf. deren Sicherung ist.


    Grüße,
    -thh

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    Und grundsätzlich bin ich auch der Meinung das nicht jeder EA/ jede Aushilfe schlechter ist als die HA Kollgen. Viele EA gleichen das weniger an Praxiserfahrung durch höhere Motivation und Fortbildungswillen wieder aus.


    Oder durch eine höhere (formale) Qualifikation, ja.


    Grüße,
    -thh

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    Wer sollte diese erstellt haben? Diese müsste ja auch durch eine Fachkommission mit Experten besetzt entwickelt werden. Mir ist nicht bekannt, das daran jemand schon gearbeitet hat und die ÄLRD oder BAND sind da wohl der falsche Ansprechpartner.


    Welche ärztliche Organisation sollte denn sonst mit dem medizinisch-fachlichen Teil befasst werden?


    Grüße,
    -thh


    --
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    360€ für 1 Minute Arbeit ist da im Vergleich natürlich wenig......


    Dafür wird der Arzt selbst dann bezahlt, wenn er den Patienten nicht heilt oder die Reanimation frustran verläuft.


    (Abgesehen davon ist auch ein Vergleich zwischen den Preisen, die ein Selbständiger berechnet, und den Verrechnungssätzen, die die GKV einem Arzt dafür zahlt, daß er für sie tätig wird, unsinnig. Vergleichen kann man allenfalls privatärztliche Leistungen - und ja, es gibt in größeren Städten privatärztliche Notdienste -, aber auch die nur bedingt, weil auch insoweit durch die GOÄ Tarife vorgegeben sind.)


    -thh

    Jungs, ihr habt es gelesen, der Jurist schreibt, dass bei den aktuellen Preisen/Löhnen ab jetzt im RD und im KH entweder nur noch von 8 bis 16 Uhr gearbeitet wird, oder dass wir jetzt für die Arbeit nachts um am Wochenende einen 100% Aufschlag auf Entgelte und Löhne bekommen.


    Nein, ich habe geschrieben, daß ein Rettungsdienstanbieter (!), der seine Preise auf einem Markt (!) frei festsetzen dürfte (!), durchaus Einsätze zur "Unzeit" anders bepreisen dürfte.


    Leistungen der Notfallrettung und anderer Einrichtungen der Daseinsvorsorge werden allerdings mit Grund nicht dem freien Spiel des Marktes überlassen.


    Grüße,
    -thh

    Ihr kriegt mehr als 300€ pro Minute Arbeit am Patienten?


    Ein solcher Vergleich ist ersichtlich unsinnig - nicht nur, daß auch ein Schlüsseldienst (selbst ohne Berücksichtigung der Anfahrt) mehr als eine Minute ab seinem Eintreffen vor Ort benötigen wird, erfolgt eine Bezahlung auch des Rettungsdienstes nicht in erster Linie nach der aufgewandten Zeit, sondern nach der erbrachten Leistung, also pro Einsatz.

    Zitat

    Sicher sehr selten, aber da mal was aus dem Bereich Rettungsdienst / Akutversorgung unter dieser "Rätselhafter Patient"-Reihe mal hier gepostet


    Ja, ich hatte vor einigen Monaten mal einen Todesfall aufgrund akzidentieller Überdosierung von "Poppers". Muss man auch erstmal drauf kommen ...


    Grüße,
    -thh


    --
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    Trotzdem entstehen doch für die BF/Stadt Kosten (Sprit, Fahrzeugabnutzung, im Falle eines aufwendigeren Notfalls auch noch eine Menge Material), die sie eigentlich nicht zu tragen hat und die mit 28 € nicht zu decken sind. Oder bin ich jetzt verkehrt ?


    Deshalb werden ja offenbar ca. 150 ? gefordert; das erscheint mir auch sinnvoll. 28 ? für einen RTW-Einsatz erscheinen ein wenig lächerlich.


    Grüße,
    -thh


    --
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    Zitat

    Auch damit würde ich mich nicht zufrieden geben! Es ist doch egal, ob ein BRK-RTW oder der BF-RTW einen Transport durchführt.


    Eigentlich nicht. Das BRK muss aus den Entgelten nicht nur die laufenden Kosten finanzieren, sondern auch die Anschaffung der Fahrzeuge und das Personal. Die BF hat hingegen Fahrzeuge und Personal bereits aus anderen Töpfen finanziert.


    Grüße,
    -thh


    --
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