Alles anzeigenEine Maßnahme, die nicht durchgeführt wurde, obwohl beherrscht und indiziert, dürfte sowohl für den Patienten als auch den NFS deutlich unangenehmere Folgen haben, als eine Stellungnahme zu verfassen, zu einer Maßnahme, die klar lebensrettend war. Was in dem Zusammenhang natürlich nicht mehr geht, ist "einfach mal ne Braunüle zu legen".
Wie bereits erwähnt, lässt sich leider nicht vermeiden, dass bösartige Menschen versuchen, andere fertig zu machen. Das kann ein ÄLRD sein, der eigene Chef oder auch Patienten. Das geht mir nicht anders. So lange ich mir meiner Entscheidungen und Maßnahmen sicher bin und das ganze Arbeitszeit ist, habe ich überhaupt kein Problem damit, jeden Tag 10 Stellungnahmen zu schreiben.
Das wäre ggf. eine Unterlassung und wie lange man damit einfach fährt?
Es ist ausdrücklich politischer und gesetzlicher Wille, dass im Notfall für den NFS nicht mehr die Notkompetenz oder der rechtfertigende Notstand für erlernte und indizierte Maßnahmen herangezogen werden muss/ soll. Deswegen wurde doch der §2a eingeführt. Jetzt immer noch dieses Konstrukt hervor zu holen, ist m.E. nicht mehr zielführend.
Weder bei der Durchführung von Massnahmen, noch beim Unterlassen wird es im Normalfall eine Klage durch Patienten oder Angehörige geben (von Ausnahmen abgesehen). Probleme im Alltag gibt es ja eben meistens durch die Kontrolle durch die ÄLRD. Und daher eben die Frage, ob über das „Nichtstun“ weiter grosszügig hinweggesehen wird („dann macht der Sani schonmal nix was er nicht darf“) im Verhältnis zu Stellungnahmen wegen irgendwelcher Massnahmen („das darf der doch gar nicht“).
Daher auch der Vergleich zur Notkompetenz, weil sich in der Einstellung der ÄLRD und Vorgesetzten (im Gegensatz zur Gesetzeslage) da in manchen Bereichen glaube ich nicht viel geändert hat.