Beiträge von raphael-wiesbaden

    Die G24 ist eine Untersuchung auf ggf. beruflich bedingte Hautschädigungen, z.B. bei Menschen, die ständig Kontakt mit Säuren oder Laugen haben .
    (Beispielsweise besonders oft vorkommend im Friseurhandwerk oder bei anderen handwerklichen Berufen


    Wer im RD / KT eine Fahr- und Steuertätigkeit machen möchte, benötigt eine G25 (Fahr- und Steuertätigkeiten) und diese umfasst üblicherweise auch die Metrik; d.h. Grösse/Gewicht (woraus sich der BMI ableitet) Puls und RR.
    Wer für sein momentanes Körpergewicht eigentlich 20cm zu klein ist (und das ist m.E. eine häufig zu stellende Blickdiagnose bei RD-MitarbeiterInnen), hat eben ein erhöhtes gesundheitliches Risiko und tut gut daran, hier entsprechend in sich zu gehen bzw. mit sich zu arbeiten


    Ansonsten wird bei der G25 eine Überprüfung der Sehfähigkeit vorgenommen - also ggf. vorhandene Brillen mitbringen.


    Eine Blutentnahme zur Bestimmung der Hepatitismarker vor einer evtl. noch zu leistenden Hepatitisschutzimpfung macht Sinn, weil es u.U. hohe Impfstoffkosten erspart.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Hepatitisschutzimpfung anzubieten bei entsprechender Gefährdung.
    Und wenn das auch für Abwasserklempner gilt, die ggf. mit Körperflüssigkeiten bei Wartungsarbeiten in Kontakt kommen, gilt dies auch für RD-MitarbeiterInnen, die den Zustand nach Türöffnung abarbeiten müssen.
    Allerdings ist das eine Untersuchung nach G42.
    Der Arbeitnehmer hat übrigens das Recht, eine solche Impfung zu verweigern !


    Als weitere Blutuntersuchung kommt oft eine Bestimmung des Blutzuckers, denn viele Menschen wissen einfach nicht, ob sie einen Diabetes haben (denn der tut ja nicht weh, bis zum Zeitpunkt, wo die diabetische Gangrän einen operativen Eingriff erfordert... :D)


    Urinuntersuchung
    Eine Untersuchung auf evtl. Schwangerschaft ist unzulässig !
    Eine Untersuchung auf Drogen macht Sinn in verschienenen Berufssparten - der Bewerber muss vorher darüber informiert werden !
    Hier wird üblicherweise nach dem Vorhandensein von Blut, Eiweiss, ph-Wert, Ketonkörpern u.a.m. gesucht - es ist ein einfacher Schnelltest.


    Was sonst noch im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung gemacht wird, hängt von den individuellen vertraglichen Grundlagen zwischen dem Betrieb und dem Betriebsarzt ab.
    Wichtig ist die Beachtung der Grundsatzuntersuchungen, die von den Berufsgenossenschaften vorgegeben sind.


    Weil Terminvereinbarungen etc. oft von der Personalabteilung des zukünftigen Arbeitgebers vorgenommen werden, wissen diese Verwaltungskräfte oftmals nichts genaues über die potentiellen gesundheitlichen Risiken der beruflichen Arbeit des Bewerbers; also im RD schweres Heben und Tragen, Arbeit unter erschwerten Bedingungen, Nachtarbeit, Arbeiten in der Dunkelheit, Arbeiten unter Infektionsgefahren u.a.m.


    Wichtig und sinnvoll ist es, dass ein evtl. vorhandener Brillenpass genauso mitgenommen wird wie der Impfausweis oder andere relevante medizinische Unterlagen.
    Der Arbeitgeber bekommt keine Diagnosen nach der Einstellungsuntersuchung mitgeteilt.


    Der Arzt unterliegt auch hier der Schweigepflicht !


    Wer gesundheitliche Risiken für die vorgesehene Tätigkeit mitbringt, bekommt genau diesen Zustand bescheinigt (Allgemeinformulierung),
    zusätzlich ggf. für den Arbeitgeber noch Hinweise auf zu leistende Massnahmen, welche noch zu treffen sind (z.B. Zuverfügungstellung einer Arbeitsschutzbrille, eines spez. Bürostuhls oder anderes mehr.

    Ich möchte die Position von Ani aufgreifen und unterstützen:


    im Bett der Intensivstation liegt kein sterbenskranker "Patient X" sondern der Mensch, der u.U. erst letzte Woche freudig von der letzten Kaffeefahrt erzählt hat.
    Die den Angehörigen dann präsentierte "Patientenverfügung" ist oft in einfachsten Worten abgefasst (a la: Ich will keine lebensverlängernden Sachen, wenn es mal soweit ist. Datum, Unterschrift - so selbst gesehen - und die Unterschrift stammte aus dem letzten Jahrtausend).


    Das Personal der Intensivstation weiss zudem nichts, aber auch gar nichts, wie denn eigentlich die familiären Strukturen sind, ob dass, was da die Nichte dritten Grades als "Willen" des Patienten lautstark verbalisiert, auch tatsächlich der Realität entspricht.


    Die Angehörigen sind in einer Streßsituation !
    Das gilt sowohl für die Situation, wenn ein geliebter Familienangehöriger todkrank im Bett liegt - das gilt aber auch, wenn dieser todkranke Mensch zu seinen Lebzeiten ein Drecksack übelster Art war, der seine Angehörigen schlimmstmöglich drangsaliert hat - und jetzt die Chance der Rache da wäre.


    All dies ist dem medizinischen Personal nicht bekannt und selbst wenn es denn bekannt wäre, würde es eine Entscheidung m.E. nicht gerade vereinfachen.


    Aus selbst erlebter Erfahrung (die jetzt sechs Monate her ist) weiss ich:
    Dank meiner Patientenverfügung ist mir eine Intubation/Beatmung erspart geblieben.
    Als ich halb bewusstlos am Boden lag und nach meiner Frau rief (fachlich immer wieder mit der Thematik befasst und wissend um unsere Patientenverfügungen) wollte ich Hilfe; ich habe dabei nicht an Hilfe beim Sterben gedacht.
    Dank der Lyse-Therapie (die ich vorher eigentlich gar nicht wollte) sitze ich jetzt hier und kann diesen Beitrag schreiben.
    Ohne Lyse wäre ich jetzt auf dem Friedhof verbrannt liegend und würde mich über den Regen freuen, denn er würde meiner Frau die Grabbewässerung ersparen.
    Hätte ich ohne Lyse überlebt, läge ich jetzt wohl in einem Pflegeheim, würde bei der tgl. Decubitusversorgung vor mich hinstöhnen, die Sondenkost geniessen und auf die nächste Pneumonie warten.


    Ach ja: die aktuelle Patientenverfügung ist noch genauer abgefasst, u.a. bei meiner Hausärztin hinterlegt - und bis es soweit ist, freue ich mich über alles Mögliche, was mit dem Leben zu tun hat.


    Edit: Räschtschraipfählergoreckdur

    Das hatte ich unter "flexibles Handeln trotz festgelegter Alarm- und Ausrückeordnungen" aussdrücken wollen.
    Aber natürlich ist Deine Formulierung prägnanter und berufsspezifischer.


    Der von Dir beschriebene Zustand wird jedem Berufsretter - unabhängig vom Bundesland bzw. dem RD-Träger - wohl hinlänglich bekannt sein.

    Zitat

    Original von ThorstenKl.
    Ahja bist du der Meinung ich habe keine Ahnung keine Erfahrung??? Sag mal was soll das?? Du hast doch gar keine Ahnung woher willst du denn wissen wie lange ich im Rettungsdienst tätig bin....
    Also einfach mal den Ball flach halten...
    denn knapp vier jahre reichen an erfahrung oder...


    NEIN, vier Jahre (Lebens)erfahrung im RD oder Berufserfahrung reichen m.E. nicht !
    Mit jetzt fünfzig Lebensjahren und etwas über dreissig Berufsjahren (inkl. Zivildienst und diverse Ausbildungsgängen) bin ich heute immerhin so schlau, dass ich weiss, was ich alles nicht weiss.


    Eine Rettungsleitstelle ist weder der Dauerarbeitsplatz für rückenkranke MitarbeiterInnen, noch für Jungspunde, die meinen, schon alles gesehen und gemacht zu haben.


    Es ist ein Arbeitsplatz, der eine hohe Konzentrationsfähigkeit, flexibles Handeln trotz festgelegter Alarm- und Ausrückeordnungen, Fremdsprachenkenntnisse, Hintergrundwissen zum Einsatzbereich, Gelassenheit, Koordinierungsfähigkeit und anderes mehr.
    Hab ich noch was vergessen ? :)


    Dies kann nach vier Dienstjahren durchaus schon alles möglich sein (Glückwunsch !) - manche erreichen es auch in vielen Berufsjahren nicht


    Edit: Ergänzung

    Der SAR-Dienst der Bundeswehr war schon immer primär auf militärische Bedürfnisse ausgerichtet.
    Das "zu Übungszwecken" bzw. wegen der guten Darstellung in der Öffentlichkeit im normalen RD mitgerettet wurde, war zwar nett und sehr oft lebensrettend, aber eben nicht der unmittelbare Auftrag des SAR-Dienstes.


    Und jetzt wird es wohl nicht mehr lange dauern, bis die Bundeswehr ihre ersten Erfahrungen bezüglich "Combat-SAR" macht.

    Heute im "Wiesbadener Kurier":


    Kein Anfangsverdacht gegen Ärzte
    Übersehener Mord: Keine Ermittlungen


    cc. RHEINGAU
    Die Staatsanwaltschaft wird nicht gegen zwei Ärzte ermitteln, die bei einer Leichenschau im Mai tödliche Messerstiche übersehen hatten. Es gebe keinen Anfangsverdacht, der zu einem Ermittlungsverfahren wegen Falschbeurkundung führt, weil Vorsatz fehle, so Oberstaatsanwalt Hartmut Ferse. Unabhängig davon kann eine fehlerhafte Leichenschau als Ordnungswidrigkeit geahndet werden oder standesrechtliche Konsequenzen haben.


    Wie berichtet, hatte der Notarzt des Malteser Hilfsdienstes am 20. Mai einen Mann tot in seiner Wohnung in Geisenheim gefunden und dem 66-jährigen einen natürlichen Tod bescheinigt. Der Mann war offenbar zwei Tage lang in einer grossen Blutlache gelegen, die sich der Mediziner mit der Bluter-Krankheit erklärte, an der der Mann zu Lebzeiten gelitten hatte. Erst sehr viel später gestand ein 20-jähriger, mit einem Fleischmesser mehrfach in den Hals des 66-Jährigen gestochen zu haben. Der Leichnam war im Krematorium Dachsenhausen (Rhein-Lahn-Kreis) eingeäschert worden. Bei der obligatorischen Leichenschau dort hatte ein weiterer Mediziner, der im amtsärztlichen Dienst steht, die Stichverletzungen übersehen.


    Offenbar war der Leichnam noch mit verkrustetem Blut nach Dachsenhausen gebracht worden, weil der Bestatter aus Kostengründen keine hygienische Versorgung vorgenommen hatte. Hintergrund soll sein, dass die Angehörigen des Toten die Bestattung des Toten nicht bezahlen konnten und Kostenerstattung durch das Sozialamt des Rheingau-Taunus-Kreises beantragen wollten. In diesem Fall werden für Einbettung und Umbettung des Leichnams, sowie für den Transportsarg und Desinfektion 80 Euro gezahlt. Die hygienische Versorgung beinhaltet aber nach Darstellung des Bestatters normalerweise auch Haare waschen und Fönen sowie Eincremen des Körpers. Um die Fertigkeiten der hygienischen Versorgung zu erlernen, habe er ein dreitägiges Seminar belegt. Die Leichenwaschung in ihrer Gesamtheit käme ihn deutlich teurer als 80 Euro.

    Mal ein wenig Polemik in die Sache einbringen ?


    Du erwartest eine ethische Würdigung bei einer Nation


    - die ohne jede Gerichtsverhandlung Gefangene über Jahre festhält ?


    - eine "demokratische" Politikerin nicht aufgeben will, weil man ja u.U. den Präsidentschaftskandidaten (nur rein zufällig einSchwarzer - ein Schelm, wer Böses dabei denkt) ermorden will ?


    - BewohnerInnen aus ärmeren Bundesstaaten nach Hochwasser über Jahre keine angemessene Hilfe bekommen ?


    - die Todesstrafe auch weiterhin Gültigkeit hat, obwohl ständig nachgewiesen wird, dass bei Prozessen entlastendes Material zurückgehalten wird ?


    - religiöse Fanatiker minderjährige Frauen schwängern und Bigamie betreiben, wenn sie nicht gerade Einrichtungen abfackeln, in denen Schwangerschaftsunterbrechungen vorgenommen werden ?


    Die Reihe lässt sich beliebig fortsetzen.


    Sind die Amerikaner unsere Freunde oder Brüder ?
    Sie sind unsere Brüder.
    Freund kann man sich aussuchen !


    Und bevor jetzt die Schelte über mich hereinbricht, weil ich antiamerikanische Parolen vorbringe -
    auch bei uns ist nicht alles Gold, was glänzt -
    auch in diesem Land wird ständig gelogen,. die Wahrheit vorenthalten,
    betroen u.v.m.

    Zitat

    Original von Punki
    Schade, dass der Autor nur rund 7 Tage seines Auffenthaltes in der ZNA beschrieben hat.
    Aber gut an dem Buch bzw. an dem Autor war, dass er nicht einfach nur die "spektakulären" Fälle beschrieben hat, sondern auch die sog. "einfachen", die aber genauso dramatisch, in Bezug auf die Schicksale, sein können.
    Ich hab das Buch auf jeden Fall als spannend und unterhaltsam empfunden.


    Gruß Punki


    Die sieben Tage haben m.E. völlig gereicht.
    Alles andere wäre vermutlich irgendwann einmal in der Wiederholung angekommen.


    Ich halte das Buch (das ich vor einigen Monaten selbst als Kunde in der Klinik liegend) auch für spannend und unterhaltsam.
    Es ist kein Fachbuch und will diesen Anspruch auch gar nicht haben.


    Aber wer wirklich wissen will, was tagtäglich in den Abteilungen vorgeht, die nicht
    - Sachsenklinik
    - Emergency Room
    - Dr. House
    heissen, wird ganz gut bedient

    Unter:


    http://www.wieboldtv.de/pageID_6094697.html


    sind Bilder eines Verkehrsunfalls aus Essen zu sehen, bei denen die Rettungsarbeiten derart behindert wurden, dass durch die Feuerwehr eine Hundertschaft der Bereitschaftspolizei zur Hilfe gerufen wurde.


    Im ZDF gab es dazu den Kommentar eines Kriminalpsychologen, der klar meinte, dass die Gafferei eine Tätigkeit sei, welche von "dummen" Menschen bevorzugt vorgenommen wird, weil intelligente Menschen sich auch so ausmalen könnten, wie schlecht es den Verletzten Menschen ginge.

    Würden an allen Gräbern Lichter brennen, in denen Menschen liegen, die getötet wurden, wäre es Nachts taghell auf dem Friedhof
    Soweit das Zitat eines Fachmanns über die Tatsachge, dass viele Tötungen niemals entdeckt werden.
    Eher durch Zufall kam heraus, dass der Tod eines Mannes, der mittlerweile auch eingeäschert ist, in Wirklichkeit ein Mord war: der Täter verplapperte sich im Gespräch mit Verwandten des Opfers.
    Doch hier der Artikel des Wiesbadener Kuriers von heute, Ausgabe Rheingau:


    Mord per Zufall auf die Spur gekommen
    Bis zum Geständnis galt der Tod eines Geisenheimers als natürlich


    vom 06.06.2008


    GEISENHEIM
    Eine Richterin hat gegen Mark S. Haftbefehl wegen Mordes erlassen. Der junge Mann hat gestanden, den Lebensgefährten seiner Großmutter erstochen zu haben. Die Tat, die Mark S. vermutlich am 16. Mai begangen hat, war bis zu seinem Geständnis nicht aufgefallen.


    von Christoph Cuntz


    Dass ein 66-Jähriger eingeäschert wurde im festen aber falschen Glauben, er sei eines natürlichen Todes gestorben, das ist offenkundig auf die grob fehlerhafte Bescheinigung eines Notarztes zurückzuführen, der für den Malteser Hilfsdienst in Oestrich-Winkel arbeitet. Der Mediziner war am 20. Mai in eine Wohnung in der Geisenheimer Bleichstraße gerufen worden. Alarmiert hatte ihn ein Vertrauter der Lebensgefährtin, die in einer Reha-Klinik weilte. Sie war unruhig geworden, weil sie den 66-Jährigen nicht mehr erreichen konnte. Ihr Bekannter hatte einen Wohnungsschlüssel. Er sollte nach dem Rechten schauen.


    Opfer war Bluter


    Der Arzt wiederum hatte die Polizei verständigt. Nur der Polizeipräsenz ist es aber zu verdanken, dass es wenigstens Fotos gibt von jener Stelle, die seit Montag erst als Tatort gilt. Die Bilder zeigen den Mann, der in einer riesigen Blutlache liegt: Blutsturz im Rachenbereich, notierte der Mediziner - für ihn nicht weiter auffällig wegen der "Vorerkrankungen des Mannes", wie es im gestern veröffentlichten Polizeibericht heißt. Offenbar war der 66-Jährige Bluter. Die Fotos zeigen weiter ein Hämatom am Auge. Für den Arzt eine Sturzverletzung. Die Polizei daher: "Die Inaugenscheinnahme der Wohnung durch die eingesetzten Beamten und die Feststellungen des Arztes ließen zunächst nicht auf ein Verbrechen schließen".


    Das änderte sich, als Mark S. am Montag festgenommen wurde. Der 20-Jährige ist das Enkelkind der Frau, die mit dem 66-Jährigen zusammenlebte. Mark S., der wegen Eigentumsdelikten bereits polizeibekannt war, wurde dieses Mal des Warenkreditbetruges verdächtigt: Er soll Waren bestellt und nicht bezahlt haben. Die sehr viel schwerer wiegende Erkenntnis, dass er den 66-Jährigen getötet hat, ist "Kommissar Zufall" zu verdanken.


    Denn Angehörige des Opfers hatten zu diesem Zeitpunkt bereits festgestellt, dass eine Geldbörse mit EC-Karten sowie eine Geldkassette aus der Wohnung des 66-Jährigen gestohlen worden waren. Der 20-Jährige habe während der Vernehmung den Diebstahl gestanden, teilt die Polizei mit. Als er daraufhin aufgefordert wurde, endlich reinen Tisch zu machen, muss er psychisch zusammengebrochen sein. Plötzlich erzählte er, was bis dahin unentdeckt geblieben war.


    Es habe am 18. Mai - mithin zwei Tage vor Auffinden der Leiche - zwischen ihm und dem 66-Jährigen Streit gegeben. Anfänglich nur Geschubse. Dann soll der 66-Jährige begonnen haben, Mark S. zu würgen. Nach dessen Abwehr sei der Ältere zu Boden gegangen, habe ohnmächtig dort gelegen. Mark S. gab zu Protokoll, er habe geglaubt, der 66-Jährige sei tot. Er habe die Gelegenheit nutzen und etwas stehlen wollen. In der Küche habe er die Geldkassette gefunden. Doch der 66-Jährige sei inzwischen wieder zu sich gekommen. Mit einem Fleischmesser, das eine 20 Zentimeter lange Klinge hat, sei er auf Mark S. los, habe gerufen: "Du wolltest mich umbringen. Das mache ich jetzt mit Dir". Mark S. gab an, den 66-Jährigen daraufhin in den Bauch geschlagen und im Reflex vier Mal mit dem Messer in den Hals gestochen zu haben. Die Waffe fand die Polizei in einem Wasserauffangbehälter.


    Ermittlung gegen Notarzt


    Hartmut Ferse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiesbaden, sagte, Mark S. sitze wegen Mordverdachts in Untersuchungshaft. Geprüft werde nun, ob sich der Notarzt und die Mitarbeiter des Krematoriums korrekt verhalten haben. Gregor Goetz, Geschäftsführer des Malteser Hilfsdienstes in Oestrich-Winkel, sagte, er habe erst gestern Kenntnis von dem Vorfall bekommen. Er werde den Hintergrund prüfen und die gesammelten Informationen an den leitenden Notarzt des Rheingau-Taunus-Kreises weitergeben. So lange wolle er sich zu Presseanfragen nicht konkret äußern.

    Es bibt zwei Sätze, welche unsere Politiker immer mal wieder gerne äussern, bei denen ich immer sehr stutzig werde:


    1. eine Gefahr für die Bevölkerung bestand zu keiner Zeit
    2. wir werden alles tun, um schnell und unbürokratisch zu helfen


    Diese Sätze zeigen zum einen auf, dass grosse Politik ein Geschäft ist, das von Laien ohne Sachverstand betrieben wird und es sich dabei auch noch um Überzeugungstäter handelt, die tatsächlich glauben, was sie da von sich geben.


    Im konkreten Fall zeigte das einfache Schaubild der Nachrichten wieder einmal, dass die ungefährlichen Reaktoren komischerweise immer gerne an Ländergrenzen stehen.
    Aber ich bin ja nur ein dummer Wähler, der sich hierbei seine Gedanken macht...

    So vielfach der RD auch eine Vergiftung vorfindet (z.B. bei jugendlichen Notfallpatienten, die nur mal probieren wollten, ob sie tatsächlich an der Tankstelle "Stoff" bekommen) desto seltener wird aus meiner Erfahrung nach eine Vergiftung als mögliche Ursache einer Vergiftung von der Teilnehmergruppe benannt.
    Wenn Du also Deine vorberiteten Schilder anpinnst, dann solltest Du die "Vergiftung" als letztes anpinnen.
    Natürlich helfen bei einer Lehrprobe gerne die anderen Ausbildungsteilnehmer mit; dennoch solltest Du berücksichtigen, das es fatal sein kann, wenn aus der Teilnehmerrunde nicht spontan Meldungen zum Thema auftauchen.


    Achte bei der praktischen Demonstration darauf, das Dein Übungsopfer angemessen angezogen ist.
    Nichts ist peinlicher für eine junge wohlproportionierte Frau, als wenn im wirklichen Leben die jungen Männer lautstarke Bemerkungen über den "Milchladen" und den Stringtanga machen.


    Weise vor Beginn darauf hin, dass praktisch geübt wird und gib den TeilnehmerInnen ggf. Zeit dafür, sich von Intimschmuck etc. zu trennen.
    Es tut nämlich weh, wenn "dort" hingefasst wird.


    Nicht jede bewusstlose Person liegt auf einer Decke mitten im Raum.
    Kombinierbar mit dem Unterlegen einer Decke kann die SSL auch mal an einer Raumwand geübt werden (weil im wirklichen Leben eine Bewusstlosigkeit auch im häuslichen Bett passieren kann und das nicht immer mit dem Kopfende an der Wand steht).

    Du hast den Begriff "Unfall" als Ursache einer Bewusstlosigkeit vergessen.
    Das in jeder Familie mal vorkommende Sturzereignis ist oft genug Grund für eine RD-Alarmierung wg. "Zustand nach Sturz".

    Letztendlich geht es bei den Hilfsfristen um Politik und Geld.
    Konkret: wieviel ist ein Bundesland bereit, pro Bürger dem RD zuzugestehen - und das auch gegenüber den Kostenträgern argumentativ zu rechtfertigen, die immer (bei allen Aspekten des Gesundheitswesens) eine Lösung anbieten, demgegenüber ALDI den Status eines Delikatessenladens hat.


    In BaWü und Bayern gibt es zwar einen hohen Zufriedensheitswert der BürgerInnen, aber im Notfall muss halt einfach länger gewartet werden als in anderen Bundesländern.


    Kommt dazu das Bewahrgehabe von Annodazumals von Helmträgern (das schränkt halt die cerebrale Ventilation ein) und Hiorg-Fürsten (als Landtagsabgeordneter oder als Bürgermeister nur noch dritte Wahl - aber immer noch gut genug für die Wohlfahrt...)
    geht es zwangslaufig schief.


    Doch jetzt die web-site:
    http://www.rechnungshof-hessen…php3?year=2003&K1=7&K2019

    Ich würde den Thread gerne reanimieren.


    Derzeit haben wir den betrieblichen Verbesserungsvorschlag, doch alle MitarbeiterInnen über diese "gute Idee" zu informieren und so im Notfall Angehörige erreichen zu können.
    Jetzt liegt die Sache bei mir auf dem Schreibtisch.


    Meine Meinung hierzu ist eher ablehnend.
    Im Notfall versorge ich primär den erkrankten / verunfallten Mitarbeiter und rufe nicht den Ehepartner an.
    Weiterhin zeigt es meine Erfahrung, dass die unverhofft angerufene Person in aller Regel Fragen hat, die zum Zeitpunkt des Anrufs nicht beantwortet werden können, weil:
    - man hierzu keine Zeit hat
    - es effektiv noch keine verwertbaren Aussagen gibt
    Der Stress, der bei der angerufenen Person mit einem solchen Telefonat erzeugt werden kann, ist ein weiterer Grund für die Ablehung von Systemen, die das alles nicht adäquat auffangen können.


    Deshalb tendiere ich eher dazu, den bereits seit Jahren vorhandenen
    NOTFALLAUSWEIS als Gegenvorschlag zu präsentieren.
    Dieser kostenfrei erhältliche Ausweis hat den Vorteil, dass neben der Aufnahme von persönlichen Daten auch spezielle medizinische Daten registriert werden können.


    Und nun seid ihr gefragt:
    -habt ihr schon einmal mit dem Handy des Opfers seine Angehörigen angerufen ?
    - benutzt ihr hierzu das System ICE (in case of emergency) bzw. IN (im Notfall) ?
    - wie sind eure Erfahrungen bez. des Notfallausweises ?
    - habt ihr eine komplett neue Idee ?

    Wie immer, haben wir hier, die nicht dabei waren und genügend Zeit zur Überlegung und zum Abwägen haben, den leichteren Stand.


    Die allermeisten hier werden schon eigene Erfahrungen mit Alarmübungen gemacht worden.
    Die Mehrzahl der Alarmübungen sind m.E. in Wirklichkeit alles andere als ein Geheimnis.
    "Alles, was mehr als ein Mensch weiss, ist kein Geheimnis mehr"
    So lautet der alte chin. Spruch - recht hat er !


    Wieviele von uns haben denn bei ihrem Arbeitgeber / Verein / Hiorg schon Tage vorher gewusst (und zwar vom obersten Heerführer bis zum allerkleinsten Licht), dass am nächsten Samstagmorgen wieder einmal das Flugzeug abstürzt oder der Bus verunglückt ?
    Aus falsch verstandener Vorbereitung werden da Vorab-Alarmierungen durchgeführt, die Autos noch mal grad eben ganz schnell überprüft und massiv bestückt und vieles, vieles mehr.
    Damit gerät jede Überprüfung von Einsatzstärken, Eintreffzeiten etc. zum Witz !


    Und jetzt haben wir hier die Situation, dass irgendjemand auf lokalpolitischer Ebene mal seinen A.... in der Hose hatte und hat tatsächlich ohne vorherige information der Winkel- und Streifenträger mal ein Szenario ablaufen lassen.
    Natürlich haben alle hier mit ihren "wenns" und "abers" recht.


    Ich möchte aber nicht in der Haut des Lokalpolitikers stecken, der nach einem realen Desaster nassgeschwitzt so komische Fragen von besserwisserischen Journalisten beantworten muss, die einfach mal wissen wollen, warum man denn nicht mal geübt hat.


    Ich hoffe, dass die Einsichtsfähigkeit auf lokaler Ebene (weiter oben bin ich mir da nicht mehr so sicher...) da ist, es beim nächsten Mal noch besser zu machen.


    Aus diesem Grund können in jedem Geschäft für Pokale etc. lebensgefährliche Messer verkauft werden u.a.m.


    In jedem Supermarkt gibt es Spiritus - und auch in dieser jetzt beginnenden Grillsaison (egal, ob mit oder ohne Herrn Lafer :D) wird es wieder Schlauberger geben, die unbedingt mal eine Schwerverbrannteneinheit live miterleben möchten.


    Nix für ungut, natürlich gehen zu Plus und Co. medizinische Laien einkaufen.
    Für diesen Artikel werden sich aber m.E. Koronarpatienten und ihre Angehörigen interessieren und nicht Lieschen Müller auf der Suche nach einem elektronischen Schnick-schnack, den es da im Angebot gibt.


    Wie ein Defibrillator funktioniert, kann man in der "Apotheken-Rundschau" lesen (und hoffentlich weiss auch der Hauarzt, dass auf einer regennassen Wiese mit sehr grosser Vorsicht zu agieren ist; geschweige denn im Schwimmbad etc.)


    Natürlich weiss der medizinische Laie nicht so viel wie wir, aber es gibt durchaus Laien, die vorbeugend Geld investieren möchten.
    Ja, dann lasst sie doch !


    Aus diesem Grund haben wir z.B. vor vielen Jahren angefangen, die Herz-Druck-Massage zu lehren (den Laien).
    Bis zu diesem Zeitpunkt war das ja eine lebensgefährliche Massnahme, denn schliesslich konnten da Rippen brechen und sich in die Lunge bohren 8o.
    Aus genau dem gleichen Grund traut man jedem Laien zu, dass er einen Feuerlöscher bedienen könnte, ganz ohne PSA und FW-Grundlehrgang
    um so ein kleines Feuer zu löschen bevor ein "flammendes Inferno" entstehen kann - obwohl ein erhebliches gesundheitliches Risiko besteht, wenn man voll vom Löschpulver oder anderen Löschmitteln getroffen wird (Allergie, Asthma, Unterkühlung...).


    Letztendlich ist das gesundheitliche Risiko eines Defibrillators für mich niedriger als geladene Schusswaffen (die in anderen Staaten ja frei verkäulich sind) und viele andere Dinge mehr.

    Als Dorsk seinen Beitrag geschrieben hat, war ich gerade dabei, meinen Beitrag zu editieren, weil sich trotz Korrekturlesung noch Fehler eingeschlichen hatten und ich auch noch eine Ergänzung hatte.


    Ich spekuliere deshalb nochmal:
    die Personen auf dem verunfallten Flugzeug sind technisch versiert und führen eine erste, orientierende Untersuchung der Maschine durch.
    Weil sich trotz der Chaosphase niemand die Klamotten dreckig machen will, werden die Angehörigen der Airport-Feuerwehr gebeten, ihre Schutzjacken mal eben auszuziehen und auszuleihen.
    Das tun die (freiwilligen ?) Helfer der Feuerwehr auch sofort und stehen für den Fotograf nur noch in Diensthose und Oberteil ohne HUPF-Jacke herum.
    Und jetzt ?


    Nun würden sich zigtausende von mutwilligen HelferInnen in Bundesdeutschlands Feuerwehren in den diversen Feuerwehr-Internetforen das Maul darüber zerrreissen:
    "wie kann man nur..."
    "in der Dienstvorschrift x-y-4711 steht aber..."