noch einmal zur Erklärung des Facharztstandards (weil es immer Missverständnisse gibt):
der Facharztstandard besagt eben nicht, dass ein Facharzt am Patienten tätig sein muss, sondern er besagt dass Massnahmen gemäß dem medizinischen Niveau eines Facharztes getroffen werden sollten. Es gibt zB als Hausärzte immer noch "praktische Ärzte" (aussterbend, da Niederlassung ohne FA nicht mehr möglich), diese haben keine formale Facharztweiterbildung absolviert. Auch der Assistenzarzt kann im Krankenhaus im gewissen Umfang eigenmächtig tätig werden (so er im Zweifel nachweisen kann, dass seine Massnahmen diesem Niveau entsprachen). Nicht zuletzt sind viele Notärzte keine Fachärzte sondern eben nur im Besitz der Zusatzbezeichnung, trotzdem die dürfen schliesslich auch eigenmächtig (be)handeln.
Zum Thema Voraussetzungen zur vertragsärztlichen Tätigkeit und Arztregister:
die Voraussetzungen zur vertragsärztlichen Tätigkeit sind andere wie die Voraussetzungen zur Tätigkeit im ÄBD, jedoch sind alle Vertragsärzte zur Teilnahme am ÄBD verpflichtet. Die Voraussetzungen zur Teilnahme am ÄBD sind automatisch gegeben wenn man Vertragsarzt ist, als Nicht-Vertragsarzt ist eine Teilnahme am ÄBD jedoch unter gewissen Voraussetzungen auch möglich (siehe ÄBD Ordnung der jeweiligen Landes KV).
Zum Thema Behandlungsfehler: das werden nur Gerichte, oder die ÄK klären können. Empörung, Wut und Trauer (so es eine persönliche Betroffenheit gibt) kann ich verstehen und da ist Sachlichkeit aus nachvollziehbaren Gründen nicht möglich, genau deshalb haben wir ein Justizsystem und/oder die Möglichkeit einer Begutachtung bez. eines Behandlungsfehlers über die ÄK. Eine wirkliche sachliche Bewertung der Umstände für diesen schlimmen Fall ist sowieo in keinem Forum möglich.