Beiträge von Quacksalber

    „Auch der Sachverständige hält es nicht für schlüssig, wenn der Disponent gegenüber den Rettungsassistenten, den Zeugen, hinterher Atemnot sagt, aber bei dem vorangegangenen Anruf keine vorgelegen haben soll.“




    Wie schon gesagt „Rettungsassistenten“!
    Nichtsdestotrotz steigt und fällt auch alles mit den bereitgestellten Arbeitsmitteln. Zur Zeit des Einsatzes im Jahr 2007 hatten die Rettungskräfte zur Lösung dieses Einsatzes also maximal: „Lippenbremse, Kutschersitz, O2, Ambubeutel, Hände, Supraglottische Atemwegshilfen, Endotrachealtubus (Reihenfolge der Eskalation) zur Verfügung.
    Kann sich jeder selbst ausmalen wie weit man das unter Kontrolle haben kann, egal mit welcher Ausbildung.



    Der RS2000 war eine, zugegebenermaßen lange, Übergangslösung zur Einführung des Rettungsassistentengesetzes. Mit Einführung des Notfallsanitäters fahren diese nicht mehr Eigenverantwortlich auf einem RTW-C.

    Leider wurde in den Begründungen kein Bezug auf das damalige Rettungsassistentengesetz und demzufolge die Handlungskompetenzen der RA sowie die Ausstattung der RTW im Jahre 2007 genommen. Jetzt im Jahre 2018 mit dem Notfallsanitätergesetz und Handlungsanweisungen für genau solche Krankheitsbilder sowie der Verfügbarkeit der technischen- und medikamentösen Hilfsmittel würde ein RTW reichen. Die Frage die sich mir stellt, ob das Urteil so ausfallen würde wenn der Einsatz JETZT geschehen würde. Das sich das Urteil auf den damaligen Rechtsrahmen stützen muss ist ja verständlich, aber so unkommentiert kann das zu falschen Schlussfolgerungen führen.


    Wenn man sich die Urteile anschaut, waren die Zeugen (RTW Besatzung) Rettungsassistenten.
    Leider wurde der Begriff Rettungssanitäter wieder inflationär und als Synonym für jegliche rettungssdienstliche, nichtärztliche Profession genutzt.
    Da 2007 die RTW der Berliner Feuerwehr mehr oder minder KTW waren, waren die Handlungsoptionen sicherlich begrenzt. Das sich da einiges geändert hat und Berlin im Vergleich zu anderen Bundesländern den Pyramidenprozess fast vollumfänglich umsetzt bzw. umsetzen wird (Stufenweise Freigabe von SOP)sollte vielleicht den ein oder anderen dazu bewegen das Bild des Berliner RD in einem andern Licht zu sehen.



    VG

    Die Unterbesetzung erfolgt leider durch häufige und viele Krankmeldungen.



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    Belege mal Deine Aussage?!
    Das ist etwas zu einfach gedacht und in meinen Augen schon polemisch.
    Es ist eher ein Organisationsverschulden der Behörde.
    Wenn alleine im letzten Jahr vier Leute in Pension gingen( das ist ja ganz plötzlich passiert das sie 60 wurden) und diese Stellen nicht nachbesetzt wurden.
    Versetzungen, Kündigungen, Mutterschutz (zeitlich befristet aber Personal fehlt) und Last but not least wiederhole ich mich gerne , ist auch wenn niemand gegangen wäre zu wenig Personal dagewesen.


    Jetzt kann man natürlich vortrefflich darüber diskutieren wieso der ein oder andere Kollege erkrankt ist:
    Faulheit, Tolles Wetter, ..... vielleicht aber auch Krebs, Schlaganfall, Herzinfarkt Herzklappenentzündung ( weil man ja die Kollegen nicht im Stich lassen will und deshalb die Grippe verschleppt).....


    Es sind nämlich nicht nur die "Faulkranken" die die Unterbesetzung hervorrufen.


    Es ist ursächlich ein Organisationsverschulden von mir aus auch mitbegründet durch Haushaltszwänge!!

    Vor ungefähr zehn Jahren wurde mal nen Gutachten erstellt auf der Grundlage von 800-900 Einsätzen am Tag. Heute haben wir 1500-1600 . Personal ist das gleiche geblieben.
    Wir sollen 23 Positionen am Tag in der Leitstelle plus 4 Positionen auf RTW besetzen.
    Es gab schon etliche Tage, wo beide RTW geschlachtet und drei RB gerufen wurden und trotzdem war die LtS Quantitativ unterbesetzt.
    Das bei einem 12h Zweischichtsystem. Wie das bei einem 8h Zweischichtsystem wo 2/3 des Personals nicht zwischen 24:00 Uhr und 07:00 eingesetzt werden darf funktionieren soll?
    Ich bin gespannt und harre der Dinge... ;-)

    Der Klagende Kollege hatte halt bemängelt das er in seiner Bereitschaftszeit zu mehr als 50% zur Arbeit herangezogen wird und doch eine 38,5h Woche hätte. Das Gericht folgte seiner Argumentation und damit musste die Berliner Feuerwehr die Bereitschaftszeiten voll vergüten.
    Das er sich damit eine Herabgruppierung von EG8 auf EG6 einhandelte steht nirgends. Die Kollegen die nach der Wende vom Rettungsamt in den Rettungsdienst der Berliner Feuerwehr übergingen wurden weiterhin nachfolgend mit der Überleitung von BAT zu TV-L in die EG 8 bzw. EG 9 eingruppiert.


    Was die LtS angeht! Dort gibt es feste Bereitschaftszeiten die auch großteils eingehalten werden und somit TV-L konform sind.
    Es gibt ansich keinen Grund etwas zu ändern.
    Der Behördenleiter in seiner allmächtigen Gnade möchte halt aufgrund des Urteils jedem Angestellten den 8h Dienst schenken ;-)


    Ich bin gespannt wie der Dienstplan aussehen wird. Bei 2/3 Angestellten zu 1/3 Beamten wenn wir keine Nachtschichten mehr machen sollen damit die Wechselschicht wegfällt;-)


    P.S. Ich schieb ja jetzt schon 500 Überstunden vor mir her und bin nicht in der Minderheit!


    Anderen Gerückten zufolge könnte es helfen den Thread zu lesen.


    Ich persönlich glaube übrigens auch, dass die undifferenzierte Gabe von Medikamenten auf einen ganz einfachen und menschlichen Grund zurückzuführen ist: weil der gemeine Retter es geil findet.

    Bezieht sich auf den gemeinen Retter und das geil finden ;-)
    Naja! Ich gehe erstmal davon aus das jeder der diesen Beruf erlernt mit einer gewissen Ernsthaftigkeit
    seinem Tagwerk nachgeht. "Im Zweifel erstmal für den Angeklagten"
    Wenn ich mit jemanden Neuen arbeite geh ich doch erstmal davon aus das er das beherrscht was er gelernt hat und nicht andersrum.


    Dazu gehört für mich auch die Reflexion von SOP die mir ein ärztlicher Leiter Rettungsdienst vorgibt.
    Was im Umkehrschluss bedeutet, dass man sich auch selbst ständig fortbilden muss, um diese Reflexionsfähigkeit zu erlangen. Nur dann kann man Für und Wider abwägen und auf Augenhöhe mit Verantwortlichen diskutieren.


    Jedes Medikament was nicht gegeben werden muss ist doch ein Gewinn! Wer schluckt denn Privat ne Aspirin weil er Muskelkater hat?! ;-) So wenig wie möglich, soviel wie nötig. Was erstmal drin ist bekommt man schlecht wieder raus ;-)


    VG

    Wenn das Rettungsdienstgesetz diesbezüglich in Kraft treten sollte, und die SOP bei bestimmten Zustandsbildern also Morphium vorschreiben, müsste ich mich um mich nicht strafbar zu machen dieser Einzelmaßnahme (der BtM Gäbe) verweigern?! Richtig? Solange keine anderen Gesetze eine Veränderung erfahren.

    Irgendwie hat die Zitierung nicht richtig geklappt :-(

    Wenn nun bestimmte BtM im Rahmen von SOP durch den ärztlichen Leiter Rettungsdienst "freigegeben" werden. (Frage:Kann er das überhaupt? Substitution vs Delegation (ohne Anwesenheit))
    Hilft es dem ärztlichen Leiter Rettungsdienst die Anwendung dieser SOP "rechtsverbindlich" im Landesrettungsdienstgesetz festzuschreiben?


    Hilft das dann nicht eher nur dem ärztlichen Leiter bei SEINER Rechtssicherheit?


    Die Einsatzkräfte wären ja weiterhin in der Bredouille, ich muss die SOP anwenden, wenn ich aber ein BtM
    verabreiche begehe ich trotzdem eine Straftat außer man wird durch den §34 "entlastet"!


    Wie würde sich die Amtshaftung auswirken?
    Oder wäre das ein Übernahmeverschulden?


    Zitat:"
    Nach § 4 Absatz 2 Nr. 2 c NotSanG wendet die Notfallsanitäterin bzw. der
    Notfallsanitäter bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und
    Notfallsituationen heilkundliche Maßnahmen an. Es fällt in den Verantwortungsbereich der
    Ärztlichen Leitung Rettungsdienst, medizinische Behandlungsstandards (Standard
    Operating Procedures
    SOP) zu definieren, die im Anwendungsbereich dieses Gesetzes
    für bestimmte Notfallsituationen die Ausübung von heilkundlichen Maßnahmen durch
    Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter vorsehen (Generaldelegation). Die ÄLRD kann
    die Delegation von heilkundlichen Maßnahmen, sowie die daraus resultierenden
    Überwachungspflichten, auch an Ärztinnen und Ärzte der am Rettungsdienst beteiligten
    Organisationen übertragen. Die Ärztliche Leitung Rettungsdienst hat durch geeignete
    Kontrollmechanismen sicherzustellen, dass die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
    über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen, um delegierte heilkundliche
    Maßnahmen durchzuführen."


    edit: Das Zitat stammt aus dem Entwurf des Rettungsdienstgesetz Berlin!


    VG

    Das ein Urteil gesprochen wurde ist gut und schön. Das holt leider nicht das Kind zurück.
    Egal welchen Beruf jemand ausübt, sollte dieser diesen mit der gewissen Sorgfalt ausführen und seine Grenzen kennen. Das betrifft auch andere nicht medizinale Berufsgruppen.
    Das in diesem Zusammenhang gerade der Beruf der Hebamme wieder diskrediert wird ist Schade.
    Die Frau ist AUCH Ärztin aber die böse HEBAMME hat ja den Fehler gemacht.


    Gegen Hausgeburten ist m.E. nichts auszusetzen, wenn keine medizinischen Indikationen dagegen sprechen.
    Gegen die ansteigende Rate von nicht medizinisch indizierten sectio caesarea ist m.E. schon etwas auszusetzen.


    Die Hinkelsteine die Hebammen heutzutage in den Weg gelegt werden sind schlimm genug.


    Schuster bleib bei deinen Leisten und kenne deine Grenzen.
    My 2cents


    VG
    Quacksalber

    Der Notarzt in der Leitstelle wird der Ansprechpartner für die Notfallsanitäter auf den RTW sein!
    Der sogenannte Telenotarzt.
    Die Leitstelle in Berlin hatte vor ewigen Zeiten mal Notärzte zu Besuch die mit ihrem Hintergrundwissen disponieren sollten.
    Ich glaube man könnte 100 NEF in Dienst stellen, die würden nicht ausreichen.....
    Getreu dem Motto: " Hörst du Hufgetrappel, muss es ein ...... Zebra sein!!"


    Für die vor Ort handelnden NotSan ist der Telenotarzt eine Bereicherung ob dadurch die Eintreffzeiten besser werden, darf jeder selbst entscheiden. ;-)

    Abgesehen von der Darstellung der Telefon Reanimation sehe ich keine Fehler....
    Ich denke man hört regelrecht die "Emotionen" der Anwender im Artikel.
    Das mag zwar im Artikel etwas polemisch klingen, wenn die darunter "leidenden" Anwender aber sonst kein Gehör finden, verwundert mich das nicht.


    Mein Mitleid haben sie jedenfalls :-)

    Für manch einen dreht sich das Karussell der Veränderungen zu schnell, als das er auf kommende oder schon geschehende Veränderungen reagieren kann!
    Die Feuerwehr nimmt sich "in meinen Augen" viel zu wichtig. Der Name "Rettungswehr" wäre heute viel passender, jedoch ist der Wille zu Veränderung und das hinausschauen "über den Tellerrand" kein Bestandteil der Tätigkeitsbeschreibungen im Höheren feuerwehrtechnischer Dienst.
    Wie sagte mal ein verbeamteter Kollege zu mir:"Würden manche Kollegen das bekommen was sie verdienen, müssten sie am Hungertuch nagen!"
    Polemik aus!
    Würde man den Rettungsdienst von der Feuerwehr trennen , würden viele höhere und gehobene Dienstposten gestrichen werden müssen. Wer will denn sowas?! ;-)
    In Berlin zum Beispiel wurden NotSan Stellen als A9 bzw. A9Z (Praxisanleiter bzw.-Begleiter) auf einer Hauptlehrrettungswache ausgeschrieben. Voraussetzung war nicht etwa die NotSan Ausbildung sondern die Qualifikation zum mittleren feuerwehrtechnischen Dienst.
    56 Jährige verbeamtete Lehrrettungsassistenten wurden Zwangsversetzt und sich freiwillig meldende Angestellte mit NotSan und Praxisanleiter Qualifikation abgelehnt.
    Zum Wohl der Auszubildenden??


    Der Sinn entzieht sich mir :-)


    Ganz vergessen:
    P.S. In Berlin sollen verbeamtete Kollegen eine 200€ Zulage zusätzlich zur Feuerwehrzulage bekommen wenn sie als Notfallsanitäter tätig sind. Feuerwehrtechnische Angestellte mit Laufbahnprüfung jedoch nicht. Man sieht also auch dort wo die Gewichtung liegt.

    Das ist leider korrekt.

    Joah! Einfach mit der Suchmaschine deiner Wahl nach den richtigen Stichworten suchen ;-).
    Nichts anderes würde ich jetzt auch tun. :-)
    Wenn man dann in den Urteilen auch noch die Verweise (Begründungen) auf andere Urteile anschaut bekommt man langsam einen "kleinen" Einblick auf die Denkensweise der Urteilenden die schon recht vom Ottonormalverbraucher abweichen kann ;-).
    VG
    Q.
    P.S. Ich bin kein Rechtsverdreher also immer alles ohne Gewähr
    Richter sind eh frei in ihrer Urteilsfindung.

    Das ist immer eine Einzelfallentscheidung. Es gibt genügend andere Urteile die genau gegenteilig entschieden wurden. Jeder einzelne Fall muss deshalb individuell bewertet werden.
    Gehört aber nicht in diesen Thread.


    VG
    Q.