„Auch der Sachverständige hält es nicht für schlüssig, wenn der Disponent gegenüber den Rettungsassistenten, den Zeugen, hinterher Atemnot sagt, aber bei dem vorangegangenen Anruf keine vorgelegen haben soll.“
Wie schon gesagt „Rettungsassistenten“!
Nichtsdestotrotz steigt und fällt auch alles mit den bereitgestellten Arbeitsmitteln. Zur Zeit des Einsatzes im Jahr 2007 hatten die Rettungskräfte zur Lösung dieses Einsatzes also maximal: „Lippenbremse, Kutschersitz, O2, Ambubeutel, Hände, Supraglottische Atemwegshilfen, Endotrachealtubus (Reihenfolge der Eskalation) zur Verfügung.
Kann sich jeder selbst ausmalen wie weit man das unter Kontrolle haben kann, egal mit welcher Ausbildung.
Der RS2000 war eine, zugegebenermaßen lange, Übergangslösung zur Einführung des Rettungsassistentengesetzes. Mit Einführung des Notfallsanitäters fahren diese nicht mehr Eigenverantwortlich auf einem RTW-C.