Ähem, läuft in WI schon seit vielen Jahren so; allerdings nicht in Kombination mit einem amb. Pflegedienst, sondern mit etablierten Anbietern präklinischer Notfallversorgung:
Ist es nicht mittlerweile so, dass es im hessischen Landesrettungsdienstgesetz festgeschrieben wurde, Anfragen für den ÄND der KV und der Privaten über die zuständige integrierte Leitstelle abzufragen und zu disponieren?
IMHO: Eindeutig das beste System. Nicht der Hilfesuchende soll entscheiden, sondern mittels einer qualifizierten Abfrage. Zeitgleich hat der Disponent die Möglichkeit anstatt eines Rettungsmittels den ÄND zu entsenden und tut dies ggf. auch eher, da er immer über den aktuellen Einsatzstatus informiert ist. Foglich weiß die integrierte Leitstelle auch wann entsprechende Hilfe durch den ÄND eintreffen wird und muss nicht allein zur rechtlichen Absicherung ein Rettungsmittel "verschwenden".
Dies setzt natürlich voraus, dass die Leitstelle auch die entsprechende Kapazität zur Verfügung hat.
@Medic5754
Wie die Fahrzeuge aussehen, sollte sich nach deren einsatztaktischer Verwendung richten. Sollte wie in Wiesbaden der ÄND manchmal auch unter Inananspruchnahme von SR/WG die Einsatzstelle anfahren, dann Bedarf er einen entsprechenden Warnwirkung.
Entscheidend ist, dass es letztendlich eine Leitstelle ist, die den jeweiligen Bedarf ermittelt.