Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
§ 1 Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
§2 Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
§3 Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".
§4 -
§ 5 Wer, ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(Fett Hervorhebung durch mich...)
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Sei mir nicht böse, aber das ist genau das, was Kollege GuBis meint: Ich glaube, es war in den 1960er Jahren, als juristisch geklärt wurde, dass man diese Definition einschränkend lesen muss, weil ansonsten - so war das Beispiel des Autors Bockelmann, den das DRK Westfalen jedenfalls zu meiner Zeit noch zitiert hat - sogar der Diätkoch im Krankenhaus einen Arztschein bräuchte. Und mir fallen aus dem Stegreif zwei Dissertationen sowie einen Handvoll Fachartikel ein, die sich mit der Reichweite des Heilpraktikergesetzes im Rettungsdienst befassen. Sogar hier im Forum gibt es eine umfassende Diskussion zu dem Thema von vor einigen Jahren (ich meine sogar, wir hätten zwei entsprechende Threads).
Es ist also sozusagen überhaupt nicht so, als müsste man bei Null anfangen. Im Gegenteil haben sich mehrere Fachleute mit den Themen beschäftigt, übrigens ehrenamtlich und aus Spaß an der Freude. Ohne großes Eigenlob betreiben zu wollen: Ich selbst habe zum ersten Mal im Jahr 2002 (!) auf genau die Probleme hingewiesen, die wir heute mit der Algorithmisierung bekommen (Zur „Regelkompetenz“ des Rettungsassistenten. Generalklausel als Alternative zur Positivliste, in: Rettungsdienst, Fachzeitschrift für präklinische Notfallmedizin 2002, 788 – 791). In aller Bescheidenheit nehme ich für mich in Anspruch, in diesem schönen Land einer der Juristen zu sein, die sich in der Materie recht gut auskennen.
Ich persönlich bin aber, was dieses Thema angeht, gründlich sauer gefahren, weil geradezu absurd ist, was passiert. Wenn fachliche Beiträge ignoriert werden, hinter denen eine ziemlich hochwertige Leistung steckt, dann sinkt die Motivation. Das ist auch der Grund, aus dem ich persönlich mir sehr genau aussuche, wen ich zu diesen Themen berate (immer noch ehrenamtlich, übrigens). Denn wenn bei mir ein Elektriker eine Steckdose verlegt, sage ich dem auch nicht: Wo soll denn hier Strom sein, den würde man doch sehen, höhö.
Einem Laien kann man nicht vorwerfen, eine fachliche Diskussion nicht zu kennen. Einem Berufsverband oder Gewerkschaften schon, die sich mit genau dem Thema beschäftigen.