Beiträge von bodo#3

    @ra-wi:


    Da bin ich auf jeden Fall bei Dir. Aber Schaufeltrage hat es so geschildert, dass wenn sich in Australien jemand tot fährt und der vorher in einer Kneipe gebechert hat, dieses auf den Wirt zurückgeführt werden könne. Und genau das finde ich albern, nicht mehr und nicht weniger. Ich würde intervenieren würde, Polizei rufen oder what ever: vollkommen klar. Meine Aussage bezog sich allerdings einzig und allein auf die von Schaufeltrage geschilderte Sachlage.

    zum "Wettkampfsaufen" animiert hatte


    Und da haben wir den Unterschied.
    Entschuldigung, aber wenn einer meint, er müsse soviel trinken, dann soll er das. Natürlich werde ich dann versuchen, ihn davon abzuhalten sich noch hinters Steuer zu setzten. Aber wenn er es dann trotzdem tut und sich totfährt, dann kann ich doch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

    Gehe ich meiner Pflicht nicht nach, muss ich selbst Strafe zahlen (550 bis 5500AUD) und/oder auch der Lizenzhalter.
    Faehrt der Besoffene gegen einen Baum und ist tot, kann das auf die Einrichtung zurueckgefuehrt werden.


    Wie albern ist das denn? Wenn ich mir ein Auto kaufe und damit jemanden überfahre, ist dann auch der Autohändler dran? Oder gar mein Fahrlehrer... ;)

    lt aussage unserer anstaltsärztin sind RA auf einer krankenstation in einer JVA besser geeignet als Krankenpfleger. das beste wäre die kombi krankenpfleger+RA. oder eben ein team aus jeweils krankenpfleger und RA. ich habe das glück dort ab jan eingesetzt zu werden! will damit sagen auch das ist ein arbeitsbereich für RA! wenn es auch wenige stellen gibt!


    Liefert Eure Anstaltsärztin auch ne Begründung?

    Mir stellt sich auch grade eine Frage:


    Zitat

    §8 (5) Bei Personen nach Absatz 3 und 4 können Zeiten einer Tätigkeit in der Intensivpflege, in der Anästhesie oder im Operationsdienst bis zu drei Monaten auf die praktische Tätigkeit nach 7 Abs. 1 angerechnet werden.


    Meint: Krankenpflegepersonal, welches in den genannten Bereichen arbeitet muss anstatt 1600 nur 1200Std. Praxis nachweisen, oder? Gesetzt den Fall, ich wechsel jetzt in einen der Bereiche, vermindert sich dann meine Praxiszeit? ?(



    Edit: Dativ/Genitiv usw.

    OT:


    Darf ich mal kurz ein wenig bissig sein? Wie wärs, wenn wir einfach alle einen Krankenpfleger + 1 Monat machen, dann wäre das leidige Thema 3-Jährige Ausbildung endlich vom Tisch. :ironie:
    und das soll jetzt weiss Gott kein Schuss gegen die Krankenpflegeausbildung sein! Immer Hut ab vor deren Leistung!


    Fakt ist nunmal, dass es in der theoretischen Ausbildung viele thematische Überschneidungen gibt. Daher finde ich die Verkürzung nur sinnvoll. Wenn Du einen Führerschein in Klasse A und B machst, dann lernst Du die StVO ja auch nicht zweimal. ;)


    PS: "einfach einen Krankenpfleger [machen]" ist für einen gewissen Teil der RDler garnicht so einfach... :pfeif:
    Was für einen Teil des angehenden Pflegepersonals aber auch zutrifft.

    Klärst Du im täglichen RD-Geschäft jeden Patienten darüber auf, dass die Viggo vom RAIP oder dem RS und nicht vom RA oder NA gelegt werden wird?


    Es macht aber schon einen Unterschied, ob der im Zugang legen versierte (RS)/RA/NA den Zugang legt, oder ob der SanH mal "üben" darf, weil sich der Pat. sowieso nicht wehren kann.
    Ich bekomme auch immer die Krise, wenn mein Kollege in der ZNA zu RD-Praktikanten/KP-Schülern sagt: "Beim nächsten Junkie kannst Du dann mal den Zugang legen, die merken ja eh nix." Ich bevorzuge dann doch eher die Methode, dass ich den Pat. kurz aufkläre, dass die betreffende Person im Zugang legen noch nicht so routiniert ist und ob der Pat. ein Problem damit habe, wenn sie/er unter meiner Aufsicht den Zugang legt. Dies ist bei nicht ansprechbaren/nicht einsichtsfähigen Pat. halt nicht möglich. Wenn sie/er dann routinierter ist, dann legt er auch alleine und dann auch gerne beim Junkie o.ä..
    Um auf das Problem zurückzukommen: Wenn der SanH fit ist im Zugang legen, dann bitte. Ist er es nicht, gebührt es sich, den Pat. vorher um Erlaubnis zu fragen, als "Übungsobjekt" genutzt zu werden.


    Edit: Übrigens haben die wenigsten Pat. ein Problem damit, "Übungsobjekt" zu sein. Das wird auf den Wies'n nicht anders sein... ;)

    Da wäre dann ja noch was:
    Verstopfte PEG's der Alptraum für jeden nächtlichen KTW...
    Ich versuch die mittlerweile immer vor dem Transport noch selbst zu spülen, in ca. 70% spart man sich damit 2 unnütze Krankentransporte...


    Ich habe letzte Woche auch die Cola meiner Kollegin geopfert, um die PEG wieder gängig zu bekommen. Anschließend musste ich mir dann einen Anschiss von der Leitstelle abholen, dass das nicht in meinen Aufgabenbereich fällt. Für den Rest der Nacht haben wir dann das selbstständige Denken eingestellt, aber das hat der Obrigkeit irgendwie auch missfallen, dass sie uns alles Erklären musste.

    Der derart qualifizierte/ausgebildete RA könnte dann z.B. in klin. Notaufnahmen arbeiten.


    Den Sinn habe ich nie verstanden...ich werde für die präklinische Versorgung ausgebildet - habe zwar auch Fähigkeiten, die in der Klinik brauchbar sind - und arbeite dann in der Klinik!? Warum führen wir für Krankenpflegeschüler nicht noch präklinische Notfallmedizin als Lerneinheit ein und dann kann derart qualifiziertes/ausgebildetes Krankenpflegepersonal z.B. im Rettungsdienst arbeiten.
    Wenn man nach mehr Kompetenzen schreit, dann muss in den Bereichen, in den die Kompetenzen erhöht werden sollen die Ausbildung qualitativ aufgewertet werden. Ziel kann es nicht sein irgendwelche Gimmicks in die Ausbildung zu integrieren, damit man als RettAss womöglich als "Nähmaschine" in der Notaufnahme arbeiten kann. Qualität statt Quantität!

    Ultraschalldiagnostik ist für mich ein gutes Beispiel.
    Die Medizintechnik ermöglicht kostengünstige und dennoch aussagekräftige Geräte für den "Handgebrauch", die z.B. bei der BW im Auslandseinsatz Verwendung finden.
    Im ärztl. Bereich gibt es bereits nichtärztliches Personal zur Durchführung einer Ultraschalldiagnostik.
    Warum soll es Nichtakademikern unmöglich sein, die Maßnahme zu erlernen und im Notfalleinsatz einzusetzen?


    Was hätte das für Vorteile bzw. therapeutische Konsequenzen? Meiner Meinung nach unnötig verlorene Zeit auf dem Weg in Richtung Klinik.


    Nahtkenntnisse wären durchaus vermittelbar und könnten für eine ärztl. Entlastung chir. Ambulanzen an Kliniken führen Nachdem ein nahtpflichtiger Pat. ärztl. untersucht wurde (ggf. incl. rad. Diagnostik) besteht eigentlich kein Grund, eine unkomplizierte Schnittwunde ärztlich nähen zu lassen - das wäre delegierbar.


    Chirurgisch-technische Assistenten übernehmen (in Zukunft) solche Aufgaben, aber warum ein RettAss Nähen können soll ist mir schleierhaft.



    Bez. der einzusetzenden Pharmaka habe ich ja bereits gesagt, daß hier eine vorher definierte Liste vorstellbar wäre.
    Die Freigabe best. Pharmaka liegt ja dann nicht in der Kompetenz eines Rettungsdienstlers, sondern woanders.


    Da bin ich bei Dir. Die Medikamentenkompetenz von nicht ärztlichem Personal muss zumindest konkretisiert werden.