Beiträge von Manne

    Hallo zusammen!
    Aufgrund der aktuellen Entwicklungen (https://www.aerztezeitung.de/p…weiterung-sanitaeter.html) halte ich eine Neuauflage der Braunwalder Erklärung für zwingend erforderlich, und zwar nicht nur hinsichtlich der Haltung der diversen Verbände, sondern auch hinsichtlich der Haltung unserer Bundesregierung unserer Berufsgruppe gegenüber insgesamt.


    Wir sind und bleiben ein Spielball der diversen Lobbygruppen und Interessensverbände. Das muss ein Ende haben.


    Das muss man aber dringend anders nennen wie "Braunwalder Erklärung"!
    Ich finde das eine absolut ungünstige nichtssagende Bezeichnung... Viel zu unverbindlich und ggf. politisch missverständlich. Ich würde hier schon mehr das Wort "Kampaufruf gegen... oder für..." verwenden. Da muss jetzt mehr Druck und Emotionen rein. Soi wie bei FFF. Schluss mit Pillepalle. Ansonsten lasst es am Besten gleich bleiben und wir machen wieder einen auf RettAss und fertig ist der Lack.



    Ich denke, dass hier einige Dinge vermischt werden. Ja, es stimmt, dass Notfallsanitäter bestimmte Dinge selten umsetzen müssen, was u. a. an den oft verschwindend geringen Anteil tatsächlicher Notfälle liegt. Andere Dinge kommen jedoch sehr häufig vor (i.V.-Zugang beispielsweise). Interessant finde ich die Behauptung, dass Notärzte (wohl bezogen auf BaWü, im Median) häufiger vor einem RTW an einer Einsatzstelle eintreffen. Ist das tatsächlich so? Gibt es dazu Quellen? Meine Erfahrung sagt mir da nämlich was deutlich anderes...


    Bericht des SQRBW:
    http:///C:/Users/shank/AppData/Local/Packages/Microsoft.MicrosoftEdge_8wekyb3d8bbwe/TempState/Downloads/SQRBW_Qualitätsbericht%202018%20(1).pdf


    Hier Seite 52 und 53... allerdings nicht nur im Median sondern in Median/95 Perzentil ausgedrückt...NEF 13:Min 12Sec und RTW 14 Min 03 Sec.. also etwas weniger als eine Minute schlechter beim RTW...
    In Ba Wü wurden die letzten Jahre die NEF Standorte massiv aufgestockt aufgrund der eigenen NA Hilfsfrist. Auch in meinem RD 'Bereich werden weitere 1,5 Na installiert so dass wir dann sechs NA 24h haben. Als ich angefangen habe vor 28 Jahre waren es drei und das war damals schon viel da waren in sämtlichen Nachbarbereichen höchsten einer bis zwei vorgehalten.

    Ja aber die Delegation ist doch generell seit einiger Zeit in einem Reformprozess, darauf bezieht sich meine Aussage natürlich.


    welcher Reformprozess soll das sein? Dazu gibt es nur eine Stellungnahme der Bundesärztekammer und die kann eigentlich nicht auf den Rettungsdienst anwenden da sich diese auf den stationären Pflegebereich bezieht und eine entsprechende Regelung im Sozialgesetzbuch IV (ist es glaube ich) existiert.
    Ich vermute da wittert jemand ein gutes Geschäft mit irgendwelchen Delegierkursen die jetzt sicherlich bald angeboten werden...wetten? :bad:

    Welche Schlussfolgerung ziehst du daraus?


    Dass man einzelne Fehler nicht mit EVMs oder SOPs ausschließen kann und daher nur bedingt Sinn machen. In dem genannten Beispiel geht zudem überhaupt nicht hervor was dem oder den Kollegen denn als Fehler vorgeworfen wurde bzw. wird... Dass er nicht ohne Notarzt Richtung Klinik gestartet ist und das Eintreffen eines Notarztes an der einsatzstelle abwartete? 20 mg Midazolam... eventuell 10 davon Nasal und der Rest fraktioniert i.V.? keine Ahnung. Habe ich auch schon gemacht allerdings ohne SOPs, im rechtfertigenden Notstand. Mit insgesamt 15mg Mida.. Von mir wollte kein Mensch was, vor allem der Patient nicht. Der hat auch nicht aufgehört zu atmen sondern einfach nicht mehr generalisiert gekrampft. Wir sind halt damals dem NA entgegen gefahren. War soweit ok für den.
    Hier scheint es doch mal wieder eine einseitige Arbeitgeber Maßnahme zu sein ohne der Abwägung ob dem Patient ein objektiver Schaden entstanden ist. Genau so ein Unfug wollte man ja mit dem NotSan vermeiden. Wird halt einfach nicht besser das Theater sondern nur anders.... :sad:

    Den letzten Absatz sehe ich vollkommen anders. Selbst mit bestandenem NFS-Examen ist es nicht gesichert, dass man auch die entsprechende Leitung bringt.
    Vor wenigen Wochen passiert und von einem in den Prozess Involvierten erzählt bekommen: Alarmierung zur bewußtlosen Person, NA nicht verfügbar, Gabe von 20mg Midazolam ohne Effekt bei V.a. Krampfanfall, 60min (!!!) stay'n play, da durch die Leitstelle kein Kontakt zum RTW hergestellt werden konnte wurde das nächste verfügbare NEF entsandt, bei Eintreffen Patient mit GCS 3 und Anisokorie (nicht durch RTW-Besatzung bemerkt).


    Der verantwortliche Kollege fährt bis auf weiteres nicht mehr in verantwortlicher Position, muss sich internen Schulungen und sowie einer Schicht mit einem Instruktor unterziehen. Und jetzt sag mir bitte nochmal, dass regelmäßige Überprüfungen nicht sinnvoll sind.


    Doch genau das sage ich dir, weil diese Situation und das Individualversagen mit keiner küstlichen Übungssituation erzielt werden kann. Genau das Gegenteil kann ja der Fall gewesen sein: bei den Überprüfungen irgendwelcher örtlichen EVMs hat der Kollege alles perfekt gemacht und dann an dem Tag in dieser Realsituation total versagt. Ein Umstand den ma nie ausschließen kann. Dass in dem Fall diese Reglementierung sinnvoll ist steht sicher nicht zur Diskussion weil so was schon ein sehr extremes Verhalten dastellt. Auch im rechtfertigenden Notstand.

    Zudem ist die Haftungsfrage im Ländle immer noch nicht geklärt für irgendwelche Vorabdelegationen. Da ist man ganz auf die Kulanz der Haftpflichtversicherung des Arbeitgebers bzw. einer Haftungsfreistellung durch den AG bzw womöglich gar durch den Ärztlichen Verrantwortlichen angewiesen... Amtsträgerhaftung für RD Personal Fehlanzeige! Und auch wie haften denn diese Ärztlichen Verantwortlichen? Kann ein Arbeitgeber überhaupt in Haftung für ärztliche Delegation gehen?


    Und genau an diesem Punkt wäre es aus meiner Sicht der logische Schritt, wenn sich die "alten" ÄVRD mit den ÄLRD ihres Regierungspräsidiums zusammensetzen würden, um ein Konzept zu erarbeiten, was wie geschult und geprüft werden muss. Der ÄVRD ist zumindest in unserem Rettungsdienstbereich nah genug an den Notfallsanitätern, um nach (!!!) den Schulungen und Prüfungen entscheiden zu können, wer innerhalb, aber auch wer außerhalb der Mindestanforderungen arbeitet. Und wer durch die Prüfung rasselt, darf eben keine erweiterten Versorgungsmaßnahmen durchführen, das ist in anderen Bereichen doch auch so.


    Darüber hinaus: Ich kann mir nicht vorstellen, dass in BaWü ein größeres Gefälle existiert als in anderen Bundesländern. Ich habe in Schleswig-Holstein und in Niedersachsen gearbeitet und überall gab es Gute und weniger Gute...


    Zweiklassengesellschaft? Entweder ich bin als NotSan geprüft oder eben nicht.. Ich finde diesen Passus im NotSan Gesetz diesen §4 Abs. 2Satz 2c voll daneben. Was soll das bitte? Also ich hätte da keine Lust zu arbeiten wo das so gehandhabt wird.


    Entschuldige bitte, dassich mich nicht juristisch korrekt ausgedfrückt habe.Aber "Freigabe" ist schon ein üblicher Sprachgebrauch, und ich denke, Du weißt auch was gemeint ist.


    In anderen Bundesländern, die bereits ÄLRD hatten, gibt es diese Verfahrensanweisungen zu SOPs bereits. In diesen Bundesländern gilt das gleiche Bundesrecht. Deshalb frage ich mich, was Du mit Deinem letzten Satz meinst.


    Also soweit ich das sehe gibt es weder für "Freigabe" noch für "Vorabdelegaion" irgendein Bundesrecht. Es gibt nur eine Stellungnahme der BÄK und des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wie sowas möglicherweise aussehen könnte....

    Der Präsident des DRK-LV Hessen gab dem Sender n-tv seine Meinung kund.
    Ich wähle diese Formulierung weil: viel Meinung und wenig Ahnung.



    https://www.n-tv.de/regionales…ngel-article21044584.html



    Es ist für mich immer wieder erstaunlich und auch befremdlich wenn ich eine frühere Kollegin auf diesem Foto zu allerlei Berichten über den RD bundesweit sehe. Und das über Jahre. Ob ihr das damals bewusst war als diese Aufnahme gemacht wurde... :scratch_one-s_head:

    Da können wir ja mal gespannt sein...



    Zitat

    Auch sollen sie Empfehlungen für einheitliche Fortbildungsinhalte von Notfallsanitätern, Rettungsassistenten und Rettungssanitätern sowie Leitstellendisponenten in Zusammenarbeit mit den Schulen und Ausbildungszentren erarbeiten sowie die Einführung einer Fortbildungspflicht für Notärzte in Zusammenarbeit mit der Landesärztekammer und im Austausch mit Fachgesellschaften prüfen.


    Das ist aber fast noch entscheidender... "Fortbildungspflicht für Notärzte"


    https://www.dbrd.de/13-leistungen/versicherungsleistungen


    Ich mache jetzt keine Werbung.


    P.S.:
    Bei meiner Berufshaftpflicht ist z.B. der Strafrechtsschutz integriert...


    Und wie sieht es mit dem Zivielrechtsschutz aus? Stichwort Schadensersatzleistung? Dafür muss normal der Arbeitgeber aufkommen der sich widerum selber versichern muss. Nur womöglich sind diese Tätigkeiten eines NotSan dort widerum nicht gedeckt? Wer zahlt dann? Doch noch der NotSan odder der Arbeitgeber aus seinem Betriebskapital?
    Es geht hier einfach um die Frage Delegation oder Substitution ärztlicher Leistungen. Wer zahlt da wenn was schief geht?