Beiträge von pillenhaendler

    Nichtsdestotrotz kann eine medizinische Versorgung im Rahmen von EVM bei rechtlichen Streitigkeiten als Beweis für eine medizinisch korrekte Indikationsstellung dienen und die Fähigkeit nachweisen invasive (originär ärztliche) Maßnahmen zum Zeitpunkt der Überprüfung zu beherrschen.
    Ich habe explizit "kann" geschrieben, d.h. eine Zertifizierung ist nicht zwingend ein Beweis.


    Das kann ich so unterschreiben.


    Und auch wenn ein rechtliches Konstrukt nur im Rahmen der Medizin verwendet wird, bedeutet es ja nicht, dass dieses nicht existent oder zumindest von einigen Autoren beschrieben ist.


    Es nährt aber den Verdacht, dass es sich hier um einen Mythos handeln könnte. Habe leider auf die Schnelle keine juristisch fundierte Quelle und auch kein Urteil gefunden, wo der Begriff erwähnt worden wäre.
    Wäre nett, wenn sich einmal einer der wirklich fundiert juristisch ausgebildeten User hier äußern könnte.


    :prost:


    Prost auch :smile_1:

    Die Freigabe/Zertifizierung durch den ÄLRD kann einem als RettAss im Sinne eines vorweggenommenen Gutachtens als Beweis für die korrekte Indikation(sstellung) dienen bzw. nachweisen, dass man die Fähigkeit besitzt eine Maßnahme lege artis durchzuführen.


    Was bitte ist ein "vorweggenommenes Gutachten"? Ich weiß, dass dieser Begriff im medizinischen Bereich (und auch nur dort!) immer wieder auftaucht. Weder der ÄLRD noch die BÄK sind vor Gerichten zugelassene Gutachter. Entsprechend gibt es auch nichts, was ihren "Gutachten" irgendeinen gerichtlich nutzbaren Wert verschafft.
    Das der ÄLRD zudem einem Rettungsassistenten pauschal für die Zukunft eine korrekte Indikationsstellung bescheinigt, halte ich entweder für sehr weit hergeholt oder für sehr, sehr mutig.


    Sicherlich tut man sich vor Gericht leichter die Beherrschung lege artis nachzuweisen, wenn es entsprechende Schulungen gibt und diese idealerweise auch noch von einer zentralen Instanz (ÄLRD) geleitet werden - aber daraus einen Freifahrschein herzuleiten ist meiner Meinung nach fahrlässig und unzulässig.

    Der (bayerische) ÄLRD ist in meinen Augen nur dafür da, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und mir bei einem Ausnahmetatbestand nach den §§34 oder 228 StGB durch entsprechende Schulungen entsprechend den Nachweis zu erleichtern, dass die Maßnahme beherrscht wird.


    Was mich zur versprochenen Erklärung führt, warum die ÄLRD in den Kreisen AN und NEA ein entsprechendes Schulungskonzept bislang nicht umsetzen. Die Aussage wurde mir gegenüber mündlich von einem Vertreter der ÄLRD-Gruppe im Rahmen einer Fortbildung getroffen, ist entsprechend also nichts 100% offizielles.
    Die Argumentation ging in diese Richtung, dass beim Verabschieden von Algorithmen deren Umsetzung durch Rettungsdienstpersonal beim Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (entsprechendes Krankheitsbild, Eintreffen vor Notarzt) obligatorisch sei. Allerdings gibt es noch eine große Anzahl von übergeleiteten Alt-RS, denen die notwendigen anatomischen, physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen fehlen, um eine entsprechende Maßnahmenbeherrschung guten Gewissens bescheinigen zu können. Diese werden in der Mehrzahl solche Algorithmen auch ablehnen bzw. nicht umsetzen. Dies bringt für den Arbeitgeber aber wieder das Problem, dass dies den Verstoß gegen eine direkte Dienstanweisung darstellen würde und damit entsprechend geahndet werden müsste.
    Darüber hinaus gibt es hier Standorte, wo aufgrund der Einsatzzahlen zu befürchten ist, dass es überhaupt sehr lange dauert, bis sich eine Routine bei erweiterten Maßnahmen einstellt.


    Ist nicht meine Argumentation und mir wäre eine andere Lösung auch lieber gewesen, allerdings kann ich die Argumente der ÄLRD - wie gesagt - bis zu einem gewissen Punkt gut nachvollziehen.

    Alles nix neues. Die Pauschalaussage "Medikamentengabe = Straftat" ist mMn trotzdem falsch


    Habe ich so auch nicht behauptet. Entweder es liegen die Voraussetzungen nach §228 (Einwilligung) oder §34 (rechtfertigender Notstand) StGB vor. Dann handle ich legal und brauche keine Einwilligung des ÄLRD. Oder sie liegen eben nicht vor. Dann hilft mir aber auch keine Freigabe durch einen ÄLRD, denn dann begehe ich eine Straftat.


    NB: Nach dem Grundsatz "Lex posterior derogat legi priori" halte ich den §5 HeilprG im Hinblick auf §3 des RettAssG nicht für anwendbar. Aber IANAL.

    Zitat

    Ja, meine Information habe ich aus dem Bayerischen Rundfunk - B5. Siehe diesbezüglich den Post von Daniel Grein.


    Ein Medium mehr, das halt nicht richtig recherchiert hat. Okay.


    Zitat

    dann hat es die versuchte Kündigung also niemals gegeben, alles reine Desinformation? Wenn doch, warum wurde dann der Kollege aus Eurem KV gekündigt, denn der hat ja eigenverantwortlich gehandelt? (Kündigung wurde zwar später zurückgezogen).


    Es gab zwei Kündigungen. In einem Fall wurde sich inzwischen außergerichtlich geeinigt, die andere Kündigung wird Stand der Dinge im Januar vor dem Arbeitsgericht Nürnberg verhandelt.


    Zitat

    Die Gründe würden mich doch sehr interessieren.


    Ich bin leider gerade etwas in Eile (irgendwie ist heute so ein komischer Feiertag :smile_1:) . Ich schreib dazu später noch was.


    Zitat

    ...naja, Helden ist tatsächlich ein wenig überzogen, aber einen cerebralen Krampfanfall medikamentös zu durchbrechen, sollte eigentlich ein jeder Rettungsassistent beherrschen.


    Wenn denn einer vorliegt. Und in einem Fall befand sich die Patientin beim Eintreffen des Rettungsdienstes bereits seit mehreren Minuten in der Nachschlafphase. Und in diesem Fall dann Midazolam zu spritzen ist einfach falsch.
    Ansonsten empfehle ich noch einmal meine Falldarstellung druchzulesen.


    Zitat

    ...jetzt bin ich echt sprachlos!....und demnach ist mein ärztlicher Leiter Rettungsdienst ist ein Straftäter!


    Wo habe ich das behauptet?
    Aber: Zeige mir die Rechtsnorm, die es einem ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern gestattet, nichtärztlichem Personal eine selbsttätige Medikamentengabe zu erlauben. Kleiner Tipp: Die §§ 11 und 12 BayRDG sind es nicht.

    Allerdings schaden derartige Fälle das Ansehen des gesamten Rettungsdienstes. Manöverkritik wären hier tatsächlich angebracht, sofern man bedenkt, das der ärztliche Leiter in diesem besagten RDB seinem nichtärztlichen Personal die Gabe von Suprarenin und dies ausschließlich im Rahmen einer Reanimation und Glucose bei einem Unterzucker zugesteht. Sämtliche weiteren medikamentösen Maßnahmen sind dort ausschließlich Ärzten vorbehalten.


    Selbe Frage wie vorhin: Geht es jetzt wieder um den aktuellen Fall aus Mittelfranken?
    Dann ist diese Aussage nämlich nicht wahr!


    Die ärztlichen Leiter Rettungsdienst für den Rettungsdienstbereich Stadt Ansbach, Landkreis Ansbach und Landkreis Neustadt a.d.Aisch - Bad Windsheim haben zur Stunde überhaupt kein Medikament "freigegeben". Sie dürfen das nämlich gar nicht. Denn laut BayRDG ist auch ein ärztlicher Leiter Rettungsdienst nicht befugt, Straftaten zu legitimisieren.
    Was sie aber auch nicht haben, und dafür werden sie im Moment etwas kritisiert, ist Algorithmen zu erlassen oder Schulungen auf Medikamente anzubieten. Allerdings haben sie hierfür durchaus legitime Gründe, die ich auch zum Teil nachvollziehen kann.
    Deshalb gibt es in der Dienstanweisung Rettungsdienst (diese habe ich inzwischen mit eigenen Augen gesehen) des BRK in Neustadt die Aussage, dass es zu Medikamentengaben durch nichtärztliches Rettungsdienstpersonal momentan keine allgemeingültige Richtlinie gibt und diese immer in eigener Verantwortung durch das Rettungsdienstpersonal geschieht (wie auch sonst?).


    Was mich aber persönlich aufregt: In der Lokalpresse und auf Facebook wird inzwischen eine Hetzkampagne gegen den BRK-Kreisverband geführt, dass es einem die Zehennägel hochrollt. Da wird der Kreisgeschäftsführer von Ärzten auf Facebook als Mörder bezeichnet, in manchen Ecken des Landkreises kann selbst ein Krankentransport nur noch notarztbegleitet durchgeführt werden und Ehrenamtliche Losverkäufer fordern in der Zeitung den Kopf des Leiter Rettungsdienstes.
    Die zwei spritzenschwingenden Helden werden inzwischen als "Märtyer", "Jesus", "Helden" und "Ikonen" (alles schwarz auf weiß in Leserbriefen dokumentiert) tituliert, obwohl seitens der Vorstandschaft inzwischen meine Darstellung vom letzten Monat zu 99% bestätigt wurde (entsprechende Zeitungsartikel kann ich bei Interesse gerne zuschicken).
    Hier läuft im Moment eine gezielt gesteuerte Schmutzkampagne und leider gibt es genügend Leute, die ohne nachzudenken mitmachen.


    Jetzt geht's mir besser. Frohe Weihnachten :yes:


    Wo findet sich dieses Zitat bzw. bezieht sich dieses Zitat wirklich auf den aktuellen Fall aus Mittelfranken?
    Denn die darin dargestellten Sachverhalte haben rein gar nichts mit diesem Fall zu tun.

    Nun einmal Butter bei die Fische. Ich möchte mich an dieser Stelle nur zu einem der beiden Fälle äußern, da ja bei einem der Mitarbeiter immer noch die Möglichkeit der außergerichtlichen Einigung im Raum steht. Deshalb werde ich zu seinem Verhalten bis auf Weiteres keine Informationen veröffentlichen.
    Bei dem zur Kündigung führenden Einsatz handelte es sich um einen Krampfanfall bei einer öffentlichen Veranstaltung. Es wurden RTW und NEF alarmiert, die von verschiedenen Standorten kamen. Das NEF trifft am Einsatzort, gleichgültig von welchem der vier umliegenden Standorte es kommt, in der Regel spätestens fünf Minuten nach dem RTW ein. Im konkreten Fall waren es etwa drei Minuten, entsprechende Zeiten der ILS liegen vor.
    Dem Notarzt bot sich beim Eintreffen folgendes Bild. Er fand einen Patienten in Rückenlage auf einer Bierbank inmitten einer Menschentraube vor. Der Patient befand sich in der Nachschlafphase eines Krampfanfalls und war ateminsuffizient. Vitalparameter wurden bislang nicht erhoben, außer dem Notfallkoffer befand sich kein medizinisches Equipment vor Ort (Sauerstoff befindet sich am Beatmungsgerät). Das Verbringen des Patienten in den RTW hätte bei zügiger Arbeitsweise nicht länger als zwei Minuten gedauert.
    Der (gekündigte) Rettungsassistent gab an, dem Patienten über eine MAD Dormicum (Midazolam) in einer mir persönlich nicht bekannten Dosierung gegeben zu haben. Von mehreren umstehenden Zeugen wurde bestätigt, dass bei Eintreffen der RTW-Besatzung der Krampfanfall bereits vor mehreren Minuten sistierte. Auf Nachfrage konnte der RA Wirkung und Nebenwirkungen des verabreichten Medikaments nicht zufriedenstellend nennen.
    Nachdem dem behandelnden Notarzt (und auch zahlreichen anderen Notärzten!) im Verlauf der vergangenen Monate bereits mehrfach zweifelhafte Medikamentengaben und -Vorbereitungen auffielen, teilte er dies telefonisch und formlos dem Leiter Rettungsdienst mit. Es lag seiner Aussage nach nicht in seiner Absicht, die Entfernung einzelner Mitarbeiter zu fordern, sondern vielmehr auf gewisse Ausbildungsmissstände hinzuweisen.
    Im Kreisverband Neustadt - Bad Windsheim (ebenso wie im zum gleichen Rettungszweckverband gehördernden KV Ansbach) gibt es keine SOPs zur Medikamentengabe durch Rettungsdienstpersonal. Die nichtärztliche Medikamentengabe wird durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst abgelehnt (auch sog. Notkompetenzmedikamente), entsprechend können auch keine ärztlich angeleiteten Schulungen stattfinden. Eine Behebung dieses Umstands wird schon seit längerem versucht, bislang scheiterte es aber an den ÄLRD. Entsprechend gibt es die Anweisung in der Dienstanweisung Rettungsdienst, die Bestandteil des Arbeitsvertrags jeden Mitarbeiters ist, dass eine Medikamentengabe nur im Rahmen des rechtfertigenden Notstands unter entsprechend strenger Indikationsstellung erfolgen darf (der genaue Wortlaut liegt mir leider nicht vor). Ein generelles Verbot seitens des Arbeitgebers existiert nicht.
    Da aufgrund der Darstellung des Notarztes große Zweifel an der Beherrschung der Maßnahme herrschen (Medikamentengabe trotz bereits beendeten Anfalls, keine Basismaßnahmen, zweifelhafte Patientenlagerung, keine Beatmungs-/Absaugbereitschaft, Nichterkennen der Ateminsuffizienz, kein Monitoring, unzureichende pharmakologische Kenntnisse) und es sich um einen Wiederholungsfall handelt (es wurde in der Vergangenheit aus gleichem Grund bereits eine Abmahnung ausgesprochen), entschied sich der Arbeitsgeber in diesem Falle für eine fristlose Kündigung.
    Der in der Öffentlichkeit als Notarzt auftretende Dr. Sch. war übrigens nicht an dem Einsatz beteiligt. Vielmehr ist er seit mehreren Jahren nicht mehr im Notarztdienst aktiv und übt beim BRK auch keine Funktion aus. Er ist lediglich Mitglied der selben ehrenamtlichen Gliederung wie der gekündigte Mitarbeiter.

    Nachdem sich der Fall nur 20km von meinem alten Arbeitsplatz entfernt zugetragen hat und ich fast alle Beteiligten kenne, möchte ich nur soviel sagen:
    Die im Pressebericht geschilderte Darstellung entspricht ziemlich exakt der Darstellung der einen Seite bzw. der Darstellung deren Anwälte.
    Die Gegenseite - Geschäftsführung, Notarzt, etc. kommen nicht zu Wort.
    Vermutlich wird auch im Kreisverband Neustadt.Bad-Windsheim niemand für das Aufziehen eines Medikamentes entlassen, abgemahnt, böse angeschaut
    oder bekommt zu Weihnachten keine Plätzchen. Wenn allerdings ungeeignete Medikamente in ungeeigneter Dosierung vorbereitet werden - in der
    Absicht, diese zu geben, wenn der Notarzt nicht noch rechtzeitig eingetroffen wäre - ohne, das vorher elementare Basismaßnahmen erfolgten,
    dann sieht die Sache vielleicht etwas anders aus. Wenn dies dazu nicht zum ersten Mal geschieht, dann womöglich auch. Wenn es sich bei den
    prophylaktisch vorbereiteten Medikamenten auch noch um BTM handelt und man vom noch nicht eingetroffenen Notarzt erwartet, dass der
    die Entnahme abzeichnet, wird's womöglich sogar problematisch. Und wenn ein Mitarbeiter eine Vorladung zum Schlichtungsgespräch wiederholt
    ablehnt, seinen Chef beleidigt und das Telefon auflegt, dann ist's zumindest doof.
    Ich will nicht behaupten, dass das, was da oben passiert ist, sich tatsächlich zugetragen hat. Ich war nicht dabei. Aber es klingt für mich auf
    jeden Fall schlüssiger, als das, was der S+K-Verlag sich von Verdi hat diktieren lassen :popcorn:

    Ich hab's gerade noch mal in der Karte ausgemessen. Bei einer Verlegung nach Roth spart man nach Nördlingen als am weitesten entferntestes Ziel 20km Luftlinie, was bei einer Fluggeschwindigkeit von 250km/h ganze fünf Minuten ausmacht. Dinkelsbühl als in der Presse gern genanntes Beispiel sind noch zweieinhalb Minuten, Crailsheim als "ganz weit weg von jedem Hubschrauber" erreicht der Christoph Nürnberg von Roth aus tatsächlich zwei Minuten schneller.

    Warum genau?


    Neben dem von Dulex angeführten Grund bezüglich Wegzug vom Nürnberger Flughafen (der eh schon in der Krise steckt und sich darüber bestimmt ganz arg freut), stammt ein großer Teil der Besatzung aus dem Erlanger Gebiet und hat nun einen deutlich längeren Weg zum Arbeitsplatz.
    Auch gehe ich nicht davon aus, dass aus gleichem Grund die Anästhesie der Uniklinik Erlangen nun noch lange Ärzte stellen wird (und nein, ich glaube nicht, dass man die durch Ärzte aus'm Kreiskrankenhaus Roth gleichwertig ersetzen kann).


    Welche Nachteile sollten entstehen,? wenn man einen Doppelstandort trennt, die Trennung RTH ITH verwischt doch immer mehr-so zumindest mein Eindruck und einige Gespräche mit verschiedenen HCM.


    Ich habe leider gerade keine Statistik zur Hand, aber aus dem Gedächtnis heraus ist der Christoph Nürnberg einer der ITH mit dem größten Sekundärtransportanteil in Deutschland und besitzt bereits eine entsprechend hohe Auslastung. Entweder fliegt er nun verstärkt primär - dann gibt's wieder Verwerfungen im Sekundärtransport, die sich auf andere RTH/ITH-Standorte auswirken wird, oder er steht halt nicht für Primäreinsätze zur Verfügung - dann hat die Verlegung genau Null gebracht.
    Bedingt durch den Maschinentypus und -größe besitzt er natürlich auch nicht die Flexibilität bezüglich der Landeplatzwahl wie 'n EC135. Mir ist in der Region mindestens ein Klinikum bekannt, wo er definitiv nicht wird landen können.
    Und zum Dritten: Glaubt ernsthaft jemand, die fünf Minuten Verkürzung der Flugzeit, die die Verlegung mit sich bringt, rettet nun Menschenleben im Dutzendpack?

    Diese Entscheidung ist in der Tat ein Schlag ins Gesicht, vor allem aber für die Kollegen vom Christoph Nürnberg.
    Für Westmittelfranken bringt die Entscheidung genau null, für den Rest wohl eher Nach- als Vorteile.
    Aber die ersten Politiker lassen sich bereits für diesen grandiosen Erfolg feiern und laut Radioberichterstattung ist nun alles gut.
    :dash:

    Die Tatsache, daß ein Patient erst im Schockraum intubiert wird, sagt erstmal nichts über die Performance des Teams vor Ort aus. Die Zeiten, in denen man jedes Polytrauma präklinisch intubiert hat, sind vorbei. Ein Patient wird nur dann intubiert, wenn eine Indikation dafür steht. Außerdem ist der Zustand eines Patienten dynamisch, d.h. es kann durchaus sein, daß sich erst in einer erneuten Befunderhebung (z.B. Schockraum) oder im Rahmen einer anderen Indikationsstellung (z.B. Intervention) die Notwendigkeit ergibt.

    Das will ich gar nicht in Frage stellen. Nur wurde in diesem spezifischen Fall der Schockraum eines nicht aufnahmebereiten Krankenhauses ohne weitergehende Interventionsmöglichkeit nur mit der Absicht angefahren, ihn dort zu intubieren und ihm ein paar anständige Zugänge zu legen und ihn dann stande pede mit dem bereitstehenden Polizeihubschrauber Richtung Uni weiterzuverlegen.
    Und wenn man das so macht, dann darf man in meinen Augen hintennach nicht in der Presse jammern, dass alles so langsam geht.

    Das ist aber nicht nur ein Negativzeugnis für den Notarzt, sondern für das komplette Team.
    Sicherlich wäre es Aufgabe des Notarztes zu intubieren, wenn er das nicht kann, dann ist es schade. Allerdings muss man sich die Frage stellen, wie lebensrettend die präklinische Intubation im Einzelfall ist... Manchmal kann der rasche Transport auch eine gute Option sein.


    Die Volumentherapie ist sicherlich auch kein Hexwerk, wenn man als Team entsprechend energisch auftritt. Bisher waren eigentlich alle Notärzte, wenns brenzlig wird, für gute Vorschläge aus unseren Reihen offen, die die Situation verbessern könnten.


    --> Hinterher zu lästern ist schwach. Nicht zu verstehen, dass man als Team eine schlechte Leistung abgelegt hat, ist aber noch schwächer. Ich hätte nach dem Einsatz einfach den Mund gehalten...

    Ich war bei dem Einsatz nicht dabei - ich kenne das ganze nur aus den Erzählungen eines (wenn auch für mich persönlich sowohl kompetenten als auch glaubwürdigen) direkt Beteiligten (und halte es auch für glaubwürdig, da ich die Strukturen und Personen dort persönlich kenne).
    Und nein, ich glaube nicht, dass hier das Team versagt hat. Denn wenn sich die notärztliche Versorgung eines akut vital bedrohten Polytraumas auf das Legen einer rosa Viggo beschränkt und der Notarzt auch noch der Meinung ist, das genügt, läuft etwas falsch.
    Und nein zum zweiten, hier hilft auch ein energisches Auftreten des Teams nichts - denn was soll man machen, wenn der Arzt keine Notwendigkeit sieht? Den Patienten gegen seinen Willen selbst behandeln? Den Notarzt entführen und in ein geeigneteres Krankenhaus fahren?

    Die werden garantiert nicht immer für Pflasterklebereien verballert, v.a. der CH 27 hat ein riesiges Einsatzgebiet.
    Aber in Bezug auf den zitierten Presseartikel läßt sich sagen: Auch ein zusätzlicher "Christoph Mittelfranken" wäre zu diesem Einsatz nicht gekommen, da fünf Minuten früher im Nachbarlandkreis bereits ergebnislos ein RTH für ein polytraumatisiertes Kind angefordert wurde.
    Die eigentliche Krux ist aber in meinen Augen die: Vor allem in den Ansbacher Regionen wo lautstark nach einem Hubschrauber gefordert wird, ist - und hier kann ich leider aus eigener beruflicher Erfahrung sprechen - die bodengebundene notärztliche Versorgungsqualität das eigentliche Problem. Im Notarztdienst dort findet man fast ausschließlich niedergelassene Allgemeinärzte, die zumeist auch noch Selbstfahrer sind.
    Über den zitierten Einsatz in Rothenburg wurde mir von direkt beteiligten zugetragen, dass fast eine Stunde (nachdem die Patientin im RTW war!) rumgeeiert wurde, bevor sie dann mit dem Polizeihubschrauber transportiert wurde. In der Zeit wäre ich zweimal bodengebunden in der Uni Würzburg gewesen. Die Intubation und Volumenersatztherapie erfolgte angeblich (!) nicht durch den Notarzt, sondern über das Schockraumteam des KH Rothenburg.
    Selbst wenn oben genanntes unwahr ist: Hier im Notarztdienst der Region fehlt einfach die Routine, Praxis und auch das Wissen über eine adäquate Traumaversorgung, weshalb schnell nach dem Hubschrauber geschrien wird.