Beiträge von Kuestenretter

    ILS sollen 24/7 einschließlich verbindlicher Terminvermittlung bei Haus- und Fachärzten so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.

    So kann das nix werden......

    Es liegen seit Jahren weitgehend zutreffende Problembeschreibungen zum Bereich der Notfallversorgung in Deutschland vor. Aus einem benachbarten Land südlich von Deutschland hören wir immer wieder von der dort funktionierenden Lenkungsfunktionen der Leitstelle.

    Um nun aber in Deutschland die Leitstellen mit der seit Jahren geforderten Lenkungs- und Steuerungsfunktion auch tatsächlich rechtssicher ausstatten zu können, sind viel tiefgreifendere Rechtsänderungen in gleich mehreren Gesetzen erforderlich.


    • Freie Arztwahl: Sofern die Leitstelle den Anrufer lenken soll, ist mindestens die für die gesetzlich krankenversicherten Patienten die bestehende freie Arztwahl aufzuheben. Die freie Wahl des behandelnden Krankenhauses ist in diesem Rahmen bei Nichtnotfällen ebenfalls aufzuheben. Jedes Kraftfahrzeug (Patient) ist erst nach der Entriegelung der Lenkradsperre (Artzwahl) lenkbar.
    • Neuregelung der Haftung für die Träger des Rettungsdienstes für die Handlungen der Leitstellendisponenten. Erfolgt eine Disposition im Rahmen der Amtshaftungsgrundsätze oder können sich Patienten auf das Patientenrechtegesetz berufen?
    • Elektronische Patientenakte - Datenschutz: Die Leitstellen müssen Zugriff auf Patienteninformationen erhalten, um insbesondere Mehrfachanrufer gezielt lenken zu können.

    Sofern diese Kernfragen nicht entsprechend gelöst werden, kann und wird sich leider nix ändern. Da wir nun schon in der Mitte der Legislatur angekommen sind, wird dieses wichtige Thema vermutlich der Diskontinuität zum Opfer fallen. Das hat Herr Spahn auch schon erlebt...

    11.01.24

    Am 10. Januar 2024 haben die Tarifvertragsparteien ver.di und BRK bis tief in die Nacht hinein um tarifliche Verbesserungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bayerischen Roten Kreuzes gerungen.


    Die sehr langen Verhandlungen führten schließlich gegen Mitternacht zu einer vorläufigen Tarifeinigung, die noch unter dem beiderseitigen Vorbehalt der Beschlussfassung durch die jeweiligen großen Tarifkommissionen und weiterer Gremien steht. Erst nach deren Bestätigungen und Ausfertigung der abgestimmten Tariftexte können die verabredeten tariflichen Änderungen in Kraft treten. Der nachfolgende Überblick stellt daher noch keine verbindliche Vereinbarung dar.

    Die Einigung kurz zusammengefasst im Einzelnen:

    1. Inflationsausgleichsprämie: Mit den Abrechnungen Februar, Juli und Dezember 2024 erhalten alle regulär Beschäftigten im BRK eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von dreimal 1.000 €, also insgesamt im Jahr 2024 3.000 €, angepasst an Teilzeitbeschäftigung. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte (teilzeitangepasst). Auszubildende bekommen die Inflationsausgleichsprämie in Höhe von dreimal 300 €, also insgesamt 900 €.

      Prozentual umgerechnet bedeutet diese Prämie gerade für die unteren Eingruppierungen eine erhebliche Erhöhung. Das Bayerische Rote Kreuz investiert alleine mit diesem Punkt einen zweistelligen Millionenbetrag im Sinne der Mitarbeitenden.

      Die Inflationsausgleichprämie ersetzt im Jahr 2024 eine prozentuale Tarifsteigerung. Rechnet man diese Prämie um, entsteht pro Vollzeit-Mitarbeitenden ein Gehaltsplus von 250 € monatlich.
    2. Tabellenerhöhung: Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine allgemeine Tariftabellenerhöhung von 7,5 % in Kraft (gilt auch für Azubis). Die Stufen 1 der Entgeltgruppen P5 und P6 fallen ab 1. Juli 2024 weg und es erfolgt in diesen Entgeltgruppen zum 1. Juli 2024 eine Tabellenerhöhung um 50 €.
    3. Urlaubstage: Rückwirkend zum 1. Januar 2024 haben die Mitarbeitenden des Bayerischen Roten Kreuzes generell Anspruch auf 30 Arbeitstage Urlaub pro Jahr (bei einer 5-Tage-Woche, zzgl. etwaiger Zusatzurlaubstage). Zur Berechnung des anteiligen Urlaubs (z. B. bei Eintritt während des Kalenderjahres) erfolgt eine Klarstellung.
    4. Regenerationstage: Im Sozial- und Erziehungsdienstbereich sind zwei zusätzliche Regenerationstage beschlossen.
    5. Maßnahmen zur Dienstplanverlässlichkeit: Es wird im Rettungsdienst ein Modellversuch für ein Jahr zur Erhöhung der Dienstplanverlässlichkeit vorgesehen mit einer Regelung zu Springer-Diensten und einer Prämie beim kurzfristigen Einspringen innerhalb von 48 Stunden, verbunden mit der Möglichkeit diesem Modellversuch im Rahmen einer Dienstvereinbarung flexibel vor Ort beizutreten.
    6. Mobilitätszulage für Azubis: Auszubildende erhalten rückwirkend ab 1. Januar 2024 eine monatliche Pauschalzulage von 200 €.
    7. Übernahme von Auszubildenden: Entfall der Probezeit bei Übernahme eines Auszubildenden.
    8. Höhergruppierungen: Im Bereich der Entgeltgruppen S 3 bis S9 werden Höhergruppierungen ab dem 1. September 2024 erfolgen. Damit wird unabhängig von den übrigen Vergütungserhöhungen und Einmalzahlungen die Attraktivität dieser Berufsgruppe zusätzlich noch einmal deutlich erhöht.
    9. Notfallsanitäter*innen: Höhergruppierungen der in der R-Tabelle befindlichen Notfallsanitäter*innen in eine neue Entgeltgruppe EG R 9c ab dem 1. Juli 2024.
    10. Eingruppierung der Leiter*innen Rettungsdienst: Eine Neuregelung der Eingruppierung mit Besitzstandswahrung für bestehende LRD wird umgesetzt.
    11. Kurzpausenregelung: Mit einer neuen Kurzpausenregelung in der Notfallrettung und den Nachtwachen in der Pflege werden zahlreiche damit verbundene Streitfälle ausgeräumt. Die Regelung sieht u.a. bis zu 3 weitere Ausgleichstage vor.
    12. Mehrarbeit: Mehrarbeit im Rettungsdienst, die von einer Integrierten Leitstelle angeordnet wird, wird künftig mit Zuschlägen ausgezahlt. Gleiches gilt für Umkleidezeiten. Eine Option zur Umwandlung in Arbeitszeit ist ebenfalls vorgesehen. Zusätzlich wird es einen Anspruch auf verzuschlagte Auszahlung von Mehrarbeit (unter Berücksichtigung des Ampelkontos) geben.
    13. Ausbildung Notfallsanitäter*innen: Die ausbildungsbezogene Eingruppierung wird um drei Jahre verlängert werden.
    14. Beschäftigungssicherung Rettungsassistent*innen: Ab dem 1. Januar 2024 werden Rettungsassistent*innen nicht zurückgruppiert. Sie erhalten zusätzlich eine Entgeltsicherung, nehmen jedoch vorübergehend nur zu 60 % an Tabellensteigerungen teil.
    15. Neue Zulagen und Zulagenerhöhungen: Es wird ab 1. Januar 2024 neue Zulagen für Compliance-Koordinatoren, Arzneimittelbeauftragte im Rettungsdienst, den Windenoperator, der Tätigkeit im bodengebundenen Intensivtransport und der “Leading-Nurse” in der Pflege geben. Teilweise werden bestehende Zulagenwerte erhöht.
    16. Pflegezulage: Ab dem 1. Januar 2024 wird der Anwendungsbereich der Pflegezulage ausgeweitet, ab dem 1. Januar 2025 wird der Anwendungsbereich der Pflegezulage auch auf die ambulante Pflege ausgeweitet und auf 120 € erhöht.
    17. Mobile Reserve: Notfallsanitäter*innen können künftig freiwillig zu Arbeitseinsätzen in anderen BRK-Kreisverbänden zur Verfügung stehen und erhalten in diesem Fall 50 € Zulage pro Schicht.
    18. Arbeitszeitverkürzung: Die Tarifvertragsparteien schließen eine Verhandlungs-vereinbarung zur perspektivischen Verkürzung der 45-Wochenstunden im Rettungsdienst.

    Diese Punkte stehen nicht für sich allein, sondern bilden ein Gesamtpaket, weshalb zu allen Teilaspekten die Zustimmung der jeweiligen Großen Tarifkommissionen und weiterer Gremien notwendig ist.

    Alle Maßnahmen sind mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für das BRK verbunden. Unser gemeinsames Ziel ist es, ein weiterhin modernes, attraktives, zukunfts- und krisensicheres Arbeitsumfeld, das dem Wohl der von uns betreuten Menschen dient, zu gewährleisten. In diesem gemeinsamen Verständnis fanden auch die gestrigen, mehr als zwölfstündigen und intensiven Tarifverhandlungen statt.

    Eine Herausforderung wird auch in Zukunft sein, das, was wir für unsere Mitarbeitenden erreichen, auch im Rahmen der Kostenträgerverhandlungen zu finanzieren.



    Quelle: https://www.brk.de/aktuell/pre…zielen-tarifeinigung.html

    Die Notfallversorgung gilt als dringend reformbedürftig. Gesundheitsminister Lauterbach startet jetzt einen neuen Anlauf – nächste Woche will er Eckpunkte präsentieren. Ein Kernanliegen: die Vernetzung der Rufnummern 112 und 116 117. Durchs Kabinett sollte der Entwurf bis zum 24. April gehen. Sonst könnte es für die Reform in dieser Legislatur eng werden.


    Berlin. „Bei der Art, wie Deutschland derzeit Notfallversorgung vorhält, fehlt den Bürgerinnen und Bürgern ein richtiges Leitbild.“ Den Befund, den Dr. Stephan Hofmeister, Vize-Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), vor gut einem Jahr in der Ärzte Zeitung gestellt hat, teilen viele – auch die Ampel und ihr Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Im Koalitionsvertrag ist deshalb eine Notfallreform angekündigt.

    Was genau geplant ist, will Lauterbach am Dienstag (16. Januar) erörtern – dann will er „Eckpunkte der geplanten Notfallreform“ vorstellen. Als Ort für die Vorstellung der Pläne hat Lauterbach die Leitstelle des Bereitschaftsdienstes der KV Berlin gewählt.

    Vorschläge der Regierungskommission als Grundlage

    Die Eckpunkte sind taufrisch – sie liegen seit Donnerstagabend auf dem Tisch, wie der Leiter der zuständigen Abteilung im Bundesgesundheitsministerium, Michael Weller, bei einer Veranstaltung der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen am Freitag berichtet hat. Für die Kabinettsbefassung wird der 24. April angepeilt.

    Dieses Datum gelte als entscheidend dafür, ob ein Gesetz bis 2025 in Kraft treten könne, sagte Weller. Die Reform des Rettungswesens werde zuddem getrennt behandelt. Dieser Teil sei zustimmungspflichtig im Bundesrat.

    Grundlage der Eckpunkte zur Notfallreform dürften Empfehlungen der Regierungskommission zur Krankenhausreform sein. Die 16-köpfige Runde hatte ihre Notfall-Vorschläge bereits im Februar 2023 vorgelegt:

    Hilfesuchende, die sich an den Rettungsdienst (112) oder den kassenärztlichen Notdienst (116 117) wenden, sollen sofort durch eine Integrierte Leitstelle (ILS) nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeigneten Notfallstruktur zugewiesen werden.


    ILS sollen 24/7 einschließlich verbindlicher Terminvermittlung bei Haus- und Fachärzten so attraktiv sein, dass sie primäre Anlaufstelle in medizinischen Notfällen werden.

    Eine standardisierte, softwaregestützte und qualitätsgesicherte Ersteinschätzungsoll Über- und Unterversorgung verhindern helfen. Nur Hilfesuchende, die die komplexen Strukturen der Krankenhäuser benötigen, sollen dort auch behandelt werden.

    Die Kommission empfiehlt als Standorte für INZ zunächst Krankenhäuser der erweiterten und umfassenden Notfallversorgung, dies wären derzeit rund 420.

    An einem gemeinsam von KVen und dem jeweiligen Krankenhaus betriebenen Tresen soll entschieden werden, in welche Versorgungsebene der Patient gesteuert wird.

    Skepsis in den Reihen der Vertragsärzteschaft

    Die KBV hat auf die Vorschläge mit verhaltenem Applaus reagiert. Zwar gebe es einige brauchbare Ansätze in den Empfehlungen, aber vieles erscheine wenig realistisch, so KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „So sollen Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen in den Integrierten Notfallzentren mit werktäglichen Öffnungszeiten von 14 bis 22 Uhr tätig sein. Wann sollen die Kolleginnen und Kollegen dann noch in ihren eigenen Praxen arbeiten?“


    Ein Vorstoß zur Neuregelung der Notfallstrukturen kommt auch aus den Reihen von CDU/CSU. In einem Antrag an den Bundestag schreibt die Unionsfraktion, die Notfallversorgung sei selbst zum Notfall geworden: Rettungsdienste und Notaufnahmen seien verstopft – Ärzte und Pflegekräfte kämen oft an die Grenzen ihrer Arbeits- und Belastungsfähigkeit.

    Union: Bewusstsein für Dringlichkeiten schärfen

    Die Ampel müsse daher rasch einen Umbau einleiten. Kurzfristig seien die Notrufnummer 112 und 116 117 des Bereitschaftsdienstes so zu vernetzen, dass Anrufer, die keine echten Notfälle seien, intern an den ärztlichen Bereitschaftsdienst weitervermittelt werden können, schlägt die Union vor. Nötig sei überdies eine Öffentlichkeitskampagne, mit der das „Bewusstsein für Dringlichkeiten“ im Notfall geschärft würden. Am kommenden Mittwoch (17. Januar) will sich der Gesundheitsausschuss mit dem Antrag beschäftigen.

    Einfach dürfte ein Konsens beim Notfall nicht werden. Bekanntlich wurde eine Notfallreform in der vergangenen Legislaturperiode wieder in die Schublade zurückgelegt – teils wegen Streitigkeiten zwischen Vertragsärzteschaft und Krankenhäusern über die Frage, wer in den INZ schlussendlich den Hut aufhat, teils am Widerstand der Länder bei der Reform des überlasteten Rettungswesens. (af/hom)


    Quelle: https://www.aerztezeitung.de/P…r-den-Notfall-446207.html

    […]


    Vorbemerkung der Fragesteller

    Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Kranken- hausversorgung hat Anfang September 2023 mit ihrer neunten Stellungnahme einen Ansatz zur zukünftigen Rettungsdienstfinanzierung aufgezeigt (vgl. https://www.bundesgesundheitsm…leadmin/Dateien/3_Downloa ds/K/Krankenhausreform/BMG_Stellungnahme_9_Rettungsdienst_bf.pdf). Der Bundesminister für Gesundheit, Dr. Karl Lauterbach, hat bereits angekün- digt, die Überlegungen in seine „Reformpläne einfließen“ zu lassen (vgl. https://www.bundesgesundheitsm…e/pressemitteilungen/regi erungskommission-legt-rettungsdienst-konzept-vor-pm-07-09-23.html).

    Inhaltlich zielt die Stellungnahme nach Einschätzung der Fragesteller darauf ab, die gewachsenen Finanzierungsstrukturen auf Länderebene durch eine bundesweit einheitliche „Entgeltlösung“ zu ersetzen. Gleichzeitig sollen durch die Neuregelung auf Bundesebene Probleme durch sogenannte Fehlanreizsys- teme beendet werden. Daneben werden nach Auffassung der Regierungskom- mission die Probleme um „Querfinanzierungen“ zulasten der Krankenkassen beseitigt. Träger des Rettungsdienstes als kommunaler Pflichtaufgabe sind durch jeweiliges Landesrecht die Landkreise und kreisfreien Städte.


    Vorbemerkung der Bundesregierung

    Die bestmögliche Versorgung von Menschen in medizinischen Notfällen gehört zu den wesentlichen Aufgaben eines gut funktionierenden Gesundheitssystems. Deutschland verfügt grundsätzlich über ein umfassend ausgebautes und fähiges System der Akut- und Notfallversorgung einschließlich des Rettungswesens. Die drei Versorgungsbereiche müssen aber stärker aufeinander abgestimmt und vernetzt werden, um eine bedarfsgerechte Steuerung von Hilfesuchenden in die richtige Versorgung sicherzustellen. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP sieht daher die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Notfallversorgung vor.

    Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat in ihrer 4. und 9. Stellungnahme Empfehlungen für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes vorgelegt. Unter Berücksichtigung dieser Empfehlungen erarbeitet das Bundesministerium für Gesundheit die Inhalte für eine Reform der Notfallversorgung.


    […]


    Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/099/2009959.pdf

    Um über die Kosten eines Rettungsdienstbereichs einen Überblick zu bekommen, wären die Kosten pro Vorhaltestunde am ehesten die Zahl mit der sich etwas vergleichen lässt.

    Moin, selbst dafür wäre aber eine Begleitübersicht notwendig. In dieser Übersicht müssten die Refinanzierungsanteile sichtbar gemacht werden, die NICHT durch Entgelte des Rettungsdienstes finanziert werden müssen bzw. werden. Da es Bundesländer gibt, die teilweise erheblich bis deutlich Investitionen im Rettungsdienst aus öffentlichen Mitteln (Steuern) finanzieren und andere Bundesländer wenig bis nichts aus Steuern im Rettungsdienst finanzieren, wäre ein solcher Überblick auch nur ein Überblick....

    vdek:


    "Dieser massive Anstieg ist für uns nicht nachvollziehbar"


    Quelle: https://www.vdek.com/LVen/HAM/…teigen-um-32-prozent.html


    […]


    Der Rettungsdienst ist im neuen Jahr deutlich teurer geworden: Die Stadt Hamburg erhöht die Gebühren für das Jahr 2024 im Vorjahresvergleich um rund 32 Prozent. Das geht aus der Veröffentlichung der Gebührensätze im Hamburgischen Gesetz- und Verordnungsblatt hervor. Demnach erhöhen sich die Gebühren für den Einsatz eines Rettungswagens von 533 Euro im Jahr 2023 auf rund 701 Euro in 2024.

    „Dieser massive Anstieg ist für uns nicht nachvollziehbar“, sagt Kathrin Herbst, Leiterin der Landesvertretung Hamburg des Verbands der Ersatzkassen. „Die Stadt sollte in der Lage sein, im Rahmen der üblichen Kostensteigerungen einen modernen Rettungsdienst in guter Qualität zu organisieren. Dies gelingt jedoch offensichtlich nicht. Dafür müssen jetzt die Bürgerinnen und Bürger ärgerlicherweise die Zeche zahlen.“

    Gesetzliche Krankenkassen sind Hauptfinanziers des Rettungsdiensts

    Die gesetzlichen Krankenkassen – und damit die Versicherten – sind die Hauptfinanziers des Rettungsdiensts in der Hansestadt.

    Seit der Novellierung des Hamburgischen Rettungsdienstgesetzes vor rund vier Jahren legt die Stadt die Gebühren in einer Rechtsverordnung fest ohne in Verhandlungen mit den Krankenkassen eine wirtschaftliche Gebühr zu ermitteln. Zuvor war eine Verhandlungslösung jahrelang üblich.

    Wegen des Wegfalls der Verhandlungen hatten die Krankenkassen befürchtet, dass die Wirtschaftlichkeit und die Qualität des Rettungsdiensts in der Hansestadt gefährdet ist. Dies hatten sie auch im Anhörungsverfahren zur Novellierung des Gesetzes bemängelt.

    Zum Verständnis: Der Rettungsdienst liegt in Hamburg vor allem in der Trägerschaft der Feuerwehr. Notfallrettung und Krankentransport sind Teil des Rettungsdiensts. Bei der Notfallrettung werden Kranke oder Verletzte in Lebensgefahr von Notärztinnen und Notärzten versorgt. Diese stellen die Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten her und betreuen sie während der Beförderung mit dem Rettungswagen oder Hubschrauber in die Klinik. Bei einem Krankentransport sind die Patientinnen und Patienten nicht in Lebensgefahr, werden von nicht-ärztlichem Personal begleitet und in Krankentransportwagen befördert.

    […]

    Lokale Probleme mit einzelnen ÄLRD gibt es, komisch dass man immer aus den gleichen Ecken Bayerns von Problemen hört. (München - Landshut - Würzburg) - im bayrischen "groß" funktioniert es ganz wunderbar.

    Moin, viele Einzelfälle ergeben manchmal auch ein Ganzes....


    Neue Presse Coburg vom 27.12.2023: […] Zoff im Rettungsdienst, In Coburg braucht es oft den Notarzt.....


    Quelle: https://www.np-coburg.de/inhal…60-b8ff-c8480a42d296.html


    aus dem Text: […]

    Deutlich werde das, wenn bei Notfällen die Landesgrenze zu Thüringen überschritten wird. Bei Einsätzen in Neustadt oder Sonneberg beispielsweise rücken durchaus auch Notfallsanitäter aus dem jeweiligen Nachbarbundesland an, ebenso wie Ärzte. Kommen letztere aus Thüringen, dann seien sie mitunter regelrecht verärgert, wenn sie zu einem in ihren Augen unnötigen Einsatz gerufen werden. „Aber wir aus Bayern sind eben verpflichtet den Arzt zu rufen“, so Kraus. Die Thüringer Sanitäter hingegen hätten viel weitreichendere Befugnisse und könnten zahlreiche Behandlungen auch ohne die Kontrolle eines Arztes vornehmen, etwa wenn es um die Behandlung mit Blutdruckspitzen gehe.

    „Es gab Differenzen, wenn Notfallsanitäter aus Sonneberg in Neustadt tätig wurden“, bestätigt auch Daniel Reichenbach, Leiter des Rettungsdienstes der Regiomed-Kliniken. Er unterstreicht, dass die Kollegen aus Bayern ihre Arbeit gut machten, aber auf das, was sie dürfen, habe er keinen Einfluss. Gelöst wurde das Problem so, dass die Thüringer Notfallsanitäter auch in Bayern nach den Vorgaben arbeiten, die sie aus ihrem Heimatland kennen. Sprich, sie dürfen mehr am Patienten tun, als ihre Bayerischen Kollegen.[…]

    München, 27.12.2023

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum 25jährigen Jubiläum: Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Bayern stehen für effektives medizinisches Qualitätsmanagement - Absolutes Erfolgsmodell


    Quelle: https://www.stmi.bayern.de/med…archiv/2023/431/index.php


    Schreib ich mal lieber nix zu.....War das nicht das Bundesland, wo man sich für alles mögliche und nix besonderes auch noch rechtfertigen muss bzw. mal fix seinen Arbeitsplatz verliert?


    Denke ich da an: https://mittelfranken.verdi.de…4c-11e3-8c6d-52540059119e

    Bei jemandem, der mehrfach (!) betrügt und Urkunden fälscht, muss man befürchten, dass er auch falsche Atteste ausstellt, die Dokumentation fälscht und bei der Abrechnung betrügt. Das begründet zu Recht den Entzug der Berufserlaubnis, wo es ein bloßer Behandlungsfehler nicht tut.

    Gab es nicht mal eine Zeit, wo es einer gewissen charakterlichen Eignung zur Ausübung bestimmter Tätigkeiten bedurfte? Für mich ist der ”Dauerdienstleistende” offensichtlich nicht geeignet....

    Verwaltungsgericht Minden gibt Bezirksregierung Detmold recht


    Steinheimer Notarzt soll Approbation zurückgeben


    Minden/Steimheim/Brakel -


    Die Bezirksregierung Detmold hat einem Arzt aus Hessisch-Oldendorf die Approbation wegen „Unwürdigkeit“ entzogen. Weil die Anordnung noch nicht rechtskräftig ist, arbeitet der Mediziner weiter – aktuell als Notarzt in Steinheim (Kreis Höxter).


    Quelle: https://www.westfalen-blatt.de…ldendorf-2884592?pid=true


    Vorher eingeben: https://archive.is/


    […]

    „Er macht da seit einigen Wochen 72-Stunden-Dienste und konnte deshalb heute leider nicht kommen“, erklärte sein Rechtsanwalt Roman von Alvensleben am Freitag (15. Dezember) vor dem Verwaltungsgericht in Minden. Dort befasste sich die 16. Kammer unter Vorsitz von Dr. Amrei Stocksmeyer mit der Klage des Arztes gegen die Anordnung der Bezirksregierung.[…]

    Ab einer bestimmten Größe gibt es so viele Einsätze, die können ein oder zwei RD-Dispatcher nicht mehr so im Blick haben, dass das nicht passiert. Trotz GPS.

    Es soll ja auch noch Städte geben, da fahren RTW der Berufsfeuerwehren ohne GPS umher und rücken nach Einsätzen auch zunächst einmal wieder an die Wache ein, damit jaa abwechselnd gefahren wird....Diese Fahrzeuge sind dann nicht ortungsfähig und fahren für die Leitstelle unsichtbar frei in der Gegend umher....Das kann dann ja auch nicht funktionieren....