Herrmann zum 25jährigen Jubiläum: Ärztliche Leiter Rettungsdienst

  • München, 27.12.2023

    Bayerns Innenminister Joachim Herrmann zum 25jährigen Jubiläum: Ärztliche Leiter Rettungsdienst in Bayern stehen für effektives medizinisches Qualitätsmanagement - Absolutes Erfolgsmodell


    Quelle: https://www.stmi.bayern.de/med…archiv/2023/431/index.php


    Schreib ich mal lieber nix zu.....War das nicht das Bundesland, wo man sich für alles mögliche und nix besonderes auch noch rechtfertigen muss bzw. mal fix seinen Arbeitsplatz verliert?


    Denke ich da an: https://mittelfranken.verdi.de…4c-11e3-8c6d-52540059119e

  • Zum Glück war 2013 eine komplett andere Zeit im Rettungsdienst, auch in Bayern. So etwas dürfte sich eher nicht mehr wiederholen, wer die Interna aus dem Fall von damals kennt denkt vielleicht auch anders darüber.


    Anlass und Grund sich von einem Arbeitnehmer zu trennen sind ggf. 2 paar Schuhe.


    Und nö, Bayern ist das Land in dem man frei nach NotSanG2a arbeiten kann, unter anderem weil man auf einen vollständig bestückten RTW incl. nahezu aller denkbaren Notfallmedikamente zurückgreifen darf - ohne dass ein ÄLRD überhaupt die Möglichkeit hätte diesen Fundus einzuschränken, anders als in anderen Teilen Deutschlands.


    Lokale Probleme mit einzelnen ÄLRD gibt es, komisch dass man immer aus den gleichen Ecken Bayerns von Problemen hört. (München - Landshut - Würzburg) - im bayrischen "groß" funktioniert es ganz wunderbar.


    Was für mich eher bedeutet: Das Modell Bayern ohne strenge abgeprüfte SAA und BPR ist das Erfolgsmodell. nicht die ÄLRD welche die Verantwortung für 7 ausgewählte Maßnahmen übernehmen wenn der NotSan sich dazu entscheidet nicht nach §2a zu arbeiten.

  • Ein Schelm unser Innenminister! :D

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Lokale Probleme mit einzelnen ÄLRD gibt es, komisch dass man immer aus den gleichen Ecken Bayerns von Problemen hört. (München - Landshut - Würzburg) - im bayrischen "groß" funktioniert es ganz wunderbar.

    Moin, viele Einzelfälle ergeben manchmal auch ein Ganzes....


    Neue Presse Coburg vom 27.12.2023: […] Zoff im Rettungsdienst, In Coburg braucht es oft den Notarzt.....


    Quelle: https://www.np-coburg.de/inhal…60-b8ff-c8480a42d296.html


    aus dem Text: […]

    Deutlich werde das, wenn bei Notfällen die Landesgrenze zu Thüringen überschritten wird. Bei Einsätzen in Neustadt oder Sonneberg beispielsweise rücken durchaus auch Notfallsanitäter aus dem jeweiligen Nachbarbundesland an, ebenso wie Ärzte. Kommen letztere aus Thüringen, dann seien sie mitunter regelrecht verärgert, wenn sie zu einem in ihren Augen unnötigen Einsatz gerufen werden. „Aber wir aus Bayern sind eben verpflichtet den Arzt zu rufen“, so Kraus. Die Thüringer Sanitäter hingegen hätten viel weitreichendere Befugnisse und könnten zahlreiche Behandlungen auch ohne die Kontrolle eines Arztes vornehmen, etwa wenn es um die Behandlung mit Blutdruckspitzen gehe.

    „Es gab Differenzen, wenn Notfallsanitäter aus Sonneberg in Neustadt tätig wurden“, bestätigt auch Daniel Reichenbach, Leiter des Rettungsdienstes der Regiomed-Kliniken. Er unterstreicht, dass die Kollegen aus Bayern ihre Arbeit gut machten, aber auf das, was sie dürfen, habe er keinen Einfluss. Gelöst wurde das Problem so, dass die Thüringer Notfallsanitäter auch in Bayern nach den Vorgaben arbeiten, die sie aus ihrem Heimatland kennen. Sprich, sie dürfen mehr am Patienten tun, als ihre Bayerischen Kollegen.[…]

  • Schade für die Notfallsanitäter dort, welche offensichtlich eine Stärkung vonseiten des Arbeitgebers brauchen bzgl. deren eigenen Kompetenzen.


    Ein ÄLRD kann schreiben was er will, aber nicht befehlen wann man einen Notarzt rufen muss.

  • Es scheinen zumindest mehrere LK in BY ... Schwierigkeiten in der Abstimmung zu haben zwischen ÄLRD und NotSan. Und die "2a Tabelle" ist auch eine bayerische Besonderheit.

    So"frei" und "erfolgreich" wie du es beschreibst scheint es definitiv nicht überall zu sein.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ein ÄLRD kann schreiben was er will, aber nicht befehlen wann man einen Notarzt rufen muss.

    Selbstverständlich kann entweder der Arbeitgeber oder - je nach Struktur - der ÄLRD direkt oder über eine Verpflichtung des Arbeitgebers solche Anweisungen treffen, die dann auch zu befolgen sind. Warum sollte das nicht möglich sein?

  • Warum sollte das nicht möglich sein?

    Weil leider eine sehr große Anzahl von NotSan / RettAss und RettSan leider noch immer glauben, § 106 der Gewerbeordnung ging sie nichts an und würde in ihre (nicht vorhandene) Behandlungsfreiheit eingreifen (Ironie aus).


    Wird so ja leider auch von einigen ”Verbandsvertretungen” bei vielen Gelegenheiten öffentlich verbreitet.....

  • Selbstverständlich kann entweder der Arbeitgeber oder - je nach Struktur - der ÄLRD direkt oder über eine Verpflichtung des Arbeitgebers solche Anweisungen treffen, die dann auch zu befolgen sind. Warum sollte das nicht möglich sein?

    Die ÄLRD in Bayern sind per Struktur nicht arbeitsrechtlich mit den NFS verbandelt. Es gibt einen definierten Weg wie Gespräche zustande kommen mit NFS und ÄLRD (1. Schritt: anonyme Möglichkeit für den NFS Stellung zu einem betroffenen Protokoll / Einsatz zu nehmen - 2. Schritt (Falls Schritt 1 nicht ausreichend): Gespräch mit ÄLRD & NFS & Leiter Rettungsdienst (zwingend erforderlich).


    Anfangs hat der ÄLRD hier ja durchaus auch gesagt: das gehört abgemahnt (und noch mehr, wir kennen die Tiraden ja mittlerweile). Das erste Was daraufhin vom LRD kommen sollte ist, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen hier rein der Arbeitgeberseite vorbehalten sind - und der ÄLRD da niemals Kenntnis erhalten wird sollte da etwas passieren, geschweige denn Einfluss drauf wirken kann.


    Die einzige "Macht" die der ÄLRD in Bayern hat ist theoretisch der Entzug der 2c Delegation (und das ist nach dem Grundsatzurteil in Landshut ja anscheinend eher nicht möglich).


    Was es also braucht: mutige LRD die hinter ihren NFS stehen - und landauf landab scheint es da immer mehr zu geben. (BTW: den letzten Fortbildungen nach zu Urteilen: durchaus mit einem Nord-Süd Gefälle.

  • Auch für den Bereich bayrischer Untermain ist die Coburger Situation 1:1 übertragbar, nur mit Bayern / Hessen. Ebenfalls bedurfte es auch hier eine Klärung der ÄLRD, dass die "Heimat" EVMs für auch im "Nachbarland/RDB" gültig sind.

  • Wer hat denn da wen anzählen wollen?

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • Wer hat denn da wen anzählen wollen?

    Falls die Frage an mich gerichtet war, haben sich erst bayrische Not-/Klinikärzte über die fehlende Nachforderung oder bereits erfolgten Medikamentengaben bzw. PVK Anlage "gewundert", dann wurde wohl seitens der bayr. ÄLRD kritisch nachgefragt, bzw. die hessischen Besatzungen die Konfrontationen an ihre ÄLRD weitergeben, so dass es dann zum Status Quo kam.

  • Ist aber schon ne Weile her, oder? Ich hab das noch im Ohr, das wurde "damals" ohne ausdrücklichen Bezug zu Untermain mal im Rahmen der Pflichtfortbildung klargestellt, dass die Besatzungen sich an die jeweiligen Regeln des Heimat-RDBs zu halten haben. Und da "wir" ja recht regelmäßig auch zu Einsätzen im Landkreis Miltenberg oder Aschaffenburg fahren, hätte das gut gepasst.

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