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    Ich habe persönlich meine Bedenken, wenn die gleichen Verfahren in Berlin, auf der Zugspitze und auf Hallig Hooge umgesetzt werden müssen.

    Ich sehe u.a. in diversen S Richtlinien, wie auch Algorithmen keine Differenzierung des Pat.-Wohnorts. Insofern sollte es keine Rolle spielen, wenn der RD in seiner eigentlichen Funktion als medizinische Komponenten (gar bundesweit) einheitlich agiert.

    Du wirst ganz viele Sachen, die Du gerade aufgezählt hast, in einer Einarbeitung auch nicht erklärt bekommen. Zum Einen wird dazu einfach die Zeit fehlen, zum Anderen hat man als Einarbeitender auch gar nicht den Blick, den Du hast und man setzt andere Prioritäten.


    Da bleibt letztlich nur eins: Fragen, reden, kommunizieren. Wir sind hier "dem an die Hand nehmen" insofern im Berufsleben entwachsen, als dass Du diese Fragen selbst stellen musst. Und im Normalfall wirst auf diese Fragen auch die Antworten bekommen, die Du brauchst. Wobei es oftmals, z.B. was das Schlafen angeht, kein Patentrezept geben wird.


    Trau Dich, das klappt. ;)

    Ich muss tatsächlich eine Lanze brechen. Wir haben Punkt 00.00 Uhr mit dem RTW in einer brandenburgischen Großstadt am Silvesterfeier Hotspot mit ca. 500 bis 800 Leute gut sichtbar/mittendrin gestanden, und es ist genau nix passiert.

    Auch waren die Anwesenden augenscheinlich mehrheitlich arabischer Herkunft, zumindest stellte mein Kollege das fest, wo man ja im Vorfeld sowas erwartete... Aber nix ist.


    Allerdings war auch weit und breit keine Polizei zu sehen. Vielleicht lag es auch daran.

    Wobei "angeschnauzt" oder "angepfiffen" werden durchaus von jedem anders interpretiert werden.


    Ich musste hier auch schon Stellungnahmen ob meines "unangemessenen Wortwechsels" schreiben, wo ich im Nachgang wirklich darüber nachdenken musste, was da jetzt unangemessen war. Selbst meine anwesenden Kollegen waren hier überfragt.


    Man erfüllt halt letztlich eine Erwartungshaltung nicht, bei der das Gegenüber 100%ig davon überzeugt ist, dass diese zu erfüllen wäre - die Kommentare sprechen da ja ne klare Sprache - und weil man das nicht macht wird sich eben in blumigen Worten beschwert.

    Und das fängt beim vermeintlichen "anschnauzen" an, kann ja schliesslich gar nicht sein, dass die "Fahrer" sachlich und fachlich argumentieren...

    Die Frage, gerade bei Entlassungsfahrten in die Häuslichkeit ist ja, warum ist der Pat. während der Fahrt "betreuungspflichtig", und danach auf einmal eben nicht mehr? (und nein, wir reden jetzt hier nicht von Heimbeatmung oder InfektionsPat. oder immobilisierten Pat.)


    Kann ich den Pat. dann auf einmal in die unbetreute Häuslichkeit geben? Wie oder was erklärt denn den spontanen Wechsel von "ist betreuungspflichtig" auf "ist nicht betreuungspflichtig"?

    Oder laufe ich hier nicht selbst Gefahr, in Haftung genommen zu werden, weil eben dieser Wechsel nicht erklärt werden kann? Der Arzt kennt in der Regel die Zustände zu Hause nicht, das KTW/RTW Team sieht es dann aber schon.


    Das hat eben Geschmäckle im Sinne "Schnell den Pat. loswerden, der RD wirds schon richten. Taxi bekommen wir hier ja eh nicht, also..." Und das ist nach all dem Dressieren auf Notfälle im RD Leben eben schon eine Frage, die man mal stellen sollte.

    Bei der JUH ist der RettAss im Tarifvertrag AVR JUH DWBO hinterlegt. Es dürfte dem AG doch sicher schwer fallen, eine finanzielle Herabstufung zu begründen, wenn die Position ja tariflich hinterlegt ist?


    Konkret wird ja dort der RettAss der EG 6* unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:


    Entgeltgruppe 6 (Anm. 5, 12, 13)

    A. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Tätigkeiten, die erweiterte und

    vertiefte Kenntnisse und entsprechende Fähigkeiten voraussetzen


    Eine spezielle Position auf einem Auto oder ein Funktion wird ja dort nicht benannt.


    *bezahlt wird ja sogar die 6+ bei einer Tätigkeit als Rettungsassistent.


    Ansonsten ist eine arbeitsverantwortliche Herabstufung der RettAss sicher kaum zu vermeiden, und das sollte den verbliebenen RettAss auch bekannt gewesen sein.

    Zum Einen sehr wirr geschrieben, zum Anderen... Trommelwirbel... möchte man Geld dafür bekommen, weil "Übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung etwa anrufende Hilfesuchende von der 112 und erspart durch eine telefonische ärztliche Beratung Einsätze des Rettungsdienstes, fehlt bislang eine Gegenfinanzierung dieser Investitionen."


    Der Gedanke, dass diese ärztliche Beratung womöglich gar nicht Thema für den Rettungsdienst ist (vgl. Rettungsdienstgesetze der Länder), und womöglich einfach schon von jeher durch den KÄ Notdienst abzuarbeiten ist, wird natürlich geflissentlich ausgeblendet.


    Hauptsache, erstmal mehr Geld.


    Würde als Gegenvorschlag jedes Mal gern eine Gegenfinanzierung für "Kassenarzt verweist an RD" haben. Oder bei "Ist Quartalsanfang, da sind die Chipkarten bei den Hausärzten!" im Pflegeheim. Damit dürfte meine Pension gesichert sein.

    Interessant finde ich bei dieser Geschichte, dass man als NFS damit eigentlich eine sichere Rechtsgrundlage erhält, Patienten auch präklinisch in die ambulante Versorgung zu verweisen, sofern man ein ähnliches Triage-Tool anwendet. Was für einen Kliniktresen gilt, sollte auch für jeden anderen Einsatzort gelten.

    Diese rechtliche Grundlage sollte idealerweise bereits im Rettungsdienstgesetz der Länder bzw. in den entsprechenden Landesrettungsdienstplänen hinterlegt sein.

    Für Brandenburg heißt es dort konkret:


    Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG)

    § 3
    Begriffsbestimmungen

    (1) Notfallpatientinnen und Notfallpatienten sind verletzte und erkrankte Personen, die sich in Lebensgefahr befinden, sowie Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten.

    (2) Die Notfallrettung soll unverzügliche lebenserhaltende Maßnahmen einleiten und weitere schwere gesundheitliche Schäden bei Notfallpatientinnen und Notfallpatienten verhindern. Sie soll ihre Transportfähigkeit herstellen und Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit einem Rettungsfahrzeug unter fachgerechter Betreuung in eine für die weitere Versorgung geeignete Gesundheitseinrichtung befördern.


    Das kann m.M.n. auch der ambulante Augenarzt oder der kassenärztliche Notdienst sein. Natürlich gibt das die digitale Dokumentation nicht her, aber so grundsätzlich sollte das machbar sein und wird auch so gemacht.

    Eine Limitierung der Häuser bringt aber gleichzeitig auch einen deutlichen Aufwachs an Zuführungen mit sich. Das heißt, das auf Basis des jetzigen Stands diese Kapazitäten nicht gegeben sind.


    Häuser müssen also massiv aufrüsten, was stellenweise allein schon ein Platz-, nicht zuletzt auch ein finanzielles Problem in Größenordnungen darstellt.

    Zumal in Ballungszentren eine Personalwanderung durchaus noch möglich scheint. Wenn man aber das Auge durch die Brandenburger Ödnis schleifen lässt, dann seh ich das nicht so, dass Personal in Größenordnungen dann deutliche weitere Wege auf sich nimmt.


    Es nützt dann sicher nichts, ein (gewachsenes) System aus dem Ausland mit einer AdHoc Aktion in Deutschland zu vergleichen. Aber ja, in der Not werden Häuser auch ggfs. hier über Limit aufnehmen (müssen).

    Aber dann ist diese Aussage...

    Zitat

    Die Frage ist ja, ob meine Mutter mit einem Schlaganfall in dem kleinen Haus um die Ecke mit Neurologie besser aufgehoben ist als in dem Haus 40 Minuten entfernt, dass 20 Stroke Alarme am Tag abarbeitet.

    ... auch nur noch Makulatur. Weil eine adäquate Versorgung findet dann hier auch nicht mehr statt.


    Und, nur um mal den Effekt des Ganzen in Zahlen zu meißeln:


    Momentan kann ich den Apoplex mit einem Fahrtweg von 5 bis 10 km (eigener Wachbereich, Hin- und Rückfahrt) in eine Neurologie inkl. MRT bringen. Zukünftig wird sich der Fahrtweg auf 100 km verlängern, inkl. der damit verbundenen Mehrzeit.


    Die Differenzierung zwischen ALS und BLS wird das Problem auch nicht lösen. Wer soll denn die Autos besetzen?

    Die Frage ist, wer Deine Mutter dann transportiert, wenn wir drei Landkreise weiter fahren müssen.


    Das ist auch nicht das Thema. Das Thema ist, warum man eine Krankenhausreform isoliert umzusetzen versucht, ohne aber gleichzeitig Lösungsansätze für die Präklinik mitzuliefern.

    Spannend finde ich ja im Kontext der Abmeldestunden, dass man nun eine Krankenhausreform plant, die eine Vielzahl von Eingriffen nur noch in Maximalversorgern erlaubt, und die dafür sorgen soll, dass u.a. hier im Landkreis die Neurologie gar nicht mehr als "Notfallklinik" anfahrbar ist.

    Da käme dann nur ein anderes KH von der Größer her in Betracht - aber das hat gar keine Neurologie.


    Bedeutet schlicht, dass sich die Fahrtwege deutlich verlängern. Denkt man da gar nicht mehr interdisziplinär? Wer soll diese verlängerten denn Zeiten auffangen?

    Böswillige Verkürzung... Na ja, ich weiß nicht.


    Seit einem Jahr ca. tauchen in den NOAS Infos immer wieder Sachen auf, die sich vor Ort so nicht darstellen und von den Anrufenden so auch nicht gesagt wurden, lt. eigener Aussage.

    Dass die Anrufer lügen, das würde ich bei der Vielzahl der Ereignisse in diese Richtung tatsächlich verneinen, wobei man das aber auch nicht ausschliessen kann.


    ...einen Grund für einen RTW (Schnupfen -> Atembeschwerden -> RTW!)

    Vielleicht ist das dann auch der Grund für derlei Abweichungen zur Realität.


    Es zeigt aber, dass das ganze System zu sehr auf Kante genäht ist, und dass man sich mit der Reduzierung der Anforderung zur Einstellung der Disponenten m.M.n. kein Gefallen getan hat.