Magst Du das einmal genauer ausführen? Du meinst, dass die Notrufannahme (Annahmezeit, Gesprächszeit, Einsatzentscheidung, Alarmierung) nicht Teil der Hilfsfrist sein sollte? Die Rettungsdienstgesetze der Länder sind dazu ja recht unterschiedlich geregelt (bzw. sind die Regelungen dazu unterschiedlich, ab wann genau die Hilfsfristen überhaupt beginnt).
In dem Bereich, in dem ich arbeite, gibt es von Seiten der Leitstellenführung zeitliche Vorgaben zur Abarbeitung eines Notrufs. Das wird meiner Meinung eben nicht mehr der aktuellen Zeit gerecht, da sich ja die Hilfsgesuche in den letzten 10 Jahren gewandelt haben und neben den reinen Notrufen vermehrt auch andere Fragen auflaufen.
So werden eben Einsätze provoziert, für die der Rettungsdienst nicht zuständig ist, und die mit ein bisschen mehr Gesprächsdauer sicher schon im Vorfeld geklärt hätten werden können.
Zum Beispiel war ich bei einer vollkommen überforderten Tochter, die sich ob ihres alten Herren und seiner Starsinnigkeit nicht weiter zu helfen wusste und den RD alarmierte.
Unterm Strich ging es beiden gut. Sie hätte einfach nur Tipps und Hinweise auf Pflegeberatung, Heimunterkunft, Vormundschaft etc. gebraucht. Sicher die falsche Nummer gewählt, aber wenn man vollkommen unbedarft ist, dann geht man halt den einfachsten Weg.
Und solche Sachen nehmen ja vermehrt zu. Da werden keine Hinweise auf kassenärztliche Praxen weitergegeben, keine Hinweise zu Apotheken usw. usf. Und wir fahren.
Die andere Seite der Medaille ist dann, dass die gleiche Leitstelle dann schwer ateminsuffiziente Kinder nicht bedienen kann, weil kein RTW verfügbar.