Oder hast du da andere Informationen?
Meine Informationen zum KBA sind zu alt um heute noch relevant zu sein.
Oder hast da darüber vielleicht noch nicht nachgedacht?
Doch schon, aber ich finde nichts, dass untrennbar verwoben sein dürfte. Nehmen wir z. B. ein Gebäude, dass als Wache und für andere Geschäftsfelder genutzt wird. Ein andere Anbieter bringt ja nicht seine Gebäude mit. Sowas könnte man vermieten. Das ist natürlich alles hoch spekulativ, aber für mich klingen die genannten Zahlen einfach völlig überzogen und unlogisch...
Nicht im Fall einer Ausschreibung, da der Anbieter seine Kalkulation frei gestalten kann. D.h. ob er auf seine Kosten einen Risikozuschlag von 10% oder von 50% nimmt ist Ihm überlassen.
Am Ende bekommt der günstigste den Zuschlag.
Das ist völlig richtig, nur ist die Vergabe an den KBA (und das DRK?) noch nie ausgeschrieben worden, oder? Der Rettungsdienst beim KBA ist AFAIK immer noch Teil des e.V. Dieser darf eigentlich doch keine Gewinne erwirtschaften, die anderswo einsetzten könnten?
Wenn dem so ist, wäre eine Querfinanzierung unzulässig.
Oder bin ich so falsch davor?