Beiträge von Sargnagel

    Eine "etwas" fundiertere Betrachtung des Urteils hat RA Christian Slomecke auf seiner Homepage veröffentlicht:


    Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.


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    Mit Sicherheit bekommt in Deutschland keiner einfach 2 Krücken ans Bett gestellt und gesagt, schau mal, wie du zurecht kommst.

    Das passiert bei Gehhilfen geauso wie bei Verschreibungen tagtäglich. Wer`s nicht glaubt hat meines Erachtens nach ein deutlich zu idealisiertes Bild des Arztes allgemein. Allerdings muß man ehrlicherweise sagen, daß zumindest in den Kliniken die ich kenne auch nicht der Akademiker die Gehhlifen liefert.


    Ich werde allerdings nie verstehen warum der Durchschnittspatient sich das bieten lässt, während er sobald er im Elektromarkt einen Fernseher o.ä. kauft sich jedes Detail genau beschreiben lässt.

    Nicht immer steht dafür eine Physiotherapeutin zur Verfügung oder eine exam.Pflegekraft, die sich wirklich auskennt (also keine Aushilfe von irgendeiner Agentur, die heute hier und morgen da arbeitet).

    Sorry, aber bei dieser Aussage bekomme ich Bluthochdruck! Was qualifiziert Dich über Pflegefachkräfte, die bei Personaldienstleistern arbeiten pauschal so herzuziehen?

    Relativ sachliche Infos zum Einsatzablauf finde ich hier und dort.


    Ich war, damals als ich noch jung und knackig war, aktives Mitglied der Malteser Höhlenrettung. Daher hier ein paar Infos zur Höhlenrettung in Deutschland.


    In Bayern sind zwei Höhlenrettungsgruppen aktiv, die beide zwischenzeitlich als Einheiten der Bergwacht geführt werden. Entstanden sind die Höhlenrettungsgruppen aus Kreisen der Höhlenforscher, die wussten, daß sie bei einem entsprechenden Notfall ungeübten Rettern von Bergwacht und Feuerwehr ausgeliefert waren.


    In der aktuellen Berichterstattung wird immer wieder die Höhlenrettung Baden-Württemberg e.V., ein Zusammenschluß von Höhlenforschern ohne Anbindung an eine HiOrg, genannt. Gründungsmitglied dieser Gruppe war die Arbeitsgemeinschaft für Höhlenforschung Bad Canstatt e.V. die die Riesending-Schachthöhle entdeckt hat und der der jetzt verunglückte Forscher angehört.


    Hier der Alarmplan vom Höhlenrettungsverbund Deutschland.


    Weitere Infos zum Thema Höhlenrettung gibt`s z.B. bei der Malteser Höhlenrettung.



    Nachtrag:


    ZDF-Beitrag u.a. über die Riesending-Schachthöhle sowie Bilder bei Geo .

    Der erste Verband in dem ich jetzt zukünftig wohl mal fahren werde der ein intensiveres Programm veranstaltet sind die Malteser mit ihrer Fahrerschulung nach AV21.

    Ich war in Ba.-Wü. schon in diversen MHD Dienststellen sowohl erhren- als auch hauptamtlich tätig. Eine umfangreiche Schulung im Sinne der AV 21 mit Theorie vom Fahrlehrer und Fahrsicherheitstraining gab`s bislang leider nur einmal. Meist hat man, vorallem im ea Bereich, Glück wenn jemand das Fahrzeug erklären kann, bevor man losfährt.


    Bei FSJ, Bufdi o.ä. wird allerdings im Regelfall zumindest eine Einweisungsfahrt mit Fahrlehrer gemacht.


    Neu hinzukommen soll bei der derzeit stattfindenden Überarbeitung der AV21 eine Fahrtauglichkeitsuntersuchung nach G25 für alle Fahrer, die Personen befördern, auch wenn die Fahrten nicht unter das PBefG fallen (z.B. Ausflug der Jugend). Unabhängig vom Beschäftigungsstatus (also ea, nb, ha) gelten dann folgende Mindestfristen für Wiederholungsuntersuchungen: bis zum 40. Lj alle 5 Jahre, bis zum 60. Lj alle 3 Jahre, bis zum 70. Lj alle 2 Jahre und bis zum 75. Lj jährilch. Nach dem 75 Lj. dürfen keine Fahrten mit Personenbeförderung mehr erfolgen. Dienstfahrten, bei denen ausschließlich Material befördert wird, bzw. wenn der Fahrer allein unterwegs ist sollen weiterhin möglich sein. Böse Zungen behaupten, daß anderfalls so manche ea Führungsktraft kein Dienstfahrzeug mehr führen dürfte.


    In der MHD internen Unfallstatistik machen Unfälle bei Sonderrechtsfahrten lediglich 6% aus, während sich über 40% der Unfälle im Behindertenfahrdienst ereignen.

    Wie kommst Du da drauf? Das ist das erste mal, dass ich davon etwas höre. Es gibt Pflegedienste, die diesen Service anbieten, aber ich kenne da nur Pflegedienste, die sich sowieso auf die Nacht spezialisiert haben. Meine Frau hat lange in so einem Dienst gearbeitet. Und auch da stand der Bereitschaftsdienst nur den Kunden zur Verfügung. Und war bei weitem nicht kostenlos...

    Ambulante Pflegedienste, die Leistungen nach dem Pflege- oder Krankenversicherungsgesetz erbringen schließen mit den Verbänden der gesetzlichen Pflege-/Krankenkassen Verträge zur Leistungserbringung. Diese beeinhalten die Regelungen zur verpflichtenden Leistungserbringung während 24h. Kann ein Pflegedienst keine 24h Erreichbarkeit sicherstellen darf er mit einem anderen zugelassenen Pflegedienst eine Kooperationsvereinbarung schließen. Gerade bei kleineren Pflegediensten wird die Rufbereitschaft oftmals vom Eigentüner übernommen, da die Einsatzpauschalen nicht annähernd kostendeckend sind. Teuer (für den Leistungsempfänger) sind Nachteinsätze (22-6 Uhr) nur dann wenn sie den Versicherten privat in Rechnung gestellt werden anstatt über Pflege-, bzw. Krankenversicherung abzurechnen, aber im Rahmen von Vertragsleistungen ist es nicht statthaft zusätzliche Zahlungen zu fordern oder anzunehmen.


    Wenn ich nun als HNR-Dienst in meinem Einzugsbereich keinen eigenen Pflegedienst habe kann ich mit einem Pflegedienst zusammenarbeiten, der diese Dienstleistung anbietet. Selbstredend bieten Pflegedienste diesen 24h Dienst nur eigenen Kunden an oder eben solchen Dienstleistern mit denen eine Kooperation besteht. Damit ist also eine spontane Entscheidung den Pflegedienst hinzuzuziehen nicht möglich, aber das habe ich auch nicht behauptet.


    Es ist, vor allem ausserhalb des DRK, gängige Praxis, daß Pflegedienste Kooperationsvertäge mit einem HNR-Dienst schließen um den eigenen Dienst während den Nachtstunden besser auszulasten. Die Rufbereitschaft der Pflegekräfte wird ja ohnehin durch den Pflegedienst aufrechterhalten und ist somit für den HNR-Dienst i.d.R. kostenfrei, d.h., daß nur der tatsächliche Einsatz entsprechend vergütet wird. Gegenstand von Kooperationen zwischen Pflege- und HNR-Dienst ist zudem meist, daß die Pflegedienste für deren eigene Kunden den Hausnotruf des Kooperationspartners bewerben.


    Die Malteser, als großer HNR-Anbieter, arbeiten nach diesem Konztept, wenn sie die Rufbereitschaft nicht mit eigenen Diensten sicherstellen können.

    Mir ist halt auch einfach nicht bewusst, warum da nicht zuerst die Kontaktperson angerufen wird...

    Es ist einfacher den RD zu verständigen, als Kontaktpersonen hinterher zu telefonieren. Zudem verkauft man den Kunden/Angehörigen quasi das Rundum-Sorglos-Paket ala "wenn Sie den Knopf drücken oder das einmal nicht mehr können kommen wir sofort".


    Umgehen könnte man diese unnötigen Einsätze durch die Organisation eines Bereitschaftsdienstes. Das wäre, etwas guten Willen vorausgesetzt, sogar nahezu kostenlos, denn jeder Pflegedienst, Sozialstation o.ä. muß 24h eine Pflegefachkraft in Bereitschaft haben. Hier sind Kooperationen relativ leicht realisierbar.


    Aber warum etwas ändern solange der RD diese Einsätze schnell und für den DRK-HNR im Prinzip kostenlos übernimmt?

    Ich hoffe das war in meiner Aussage nicht missverständlich: Auch in meiner Welt macht es Sinn, dass der RD zum HNR Teilnehmer fährt, wenn dieser den Alarmknopf drückt und über Sprechverbindung mitteilt, dass er/sie Atemnot hat. Aber nur weil sich jemand nach 24 Stunden nicht gemeldet hat bzw der Alarm ohne Sprechverbindung ausgelöst wurde sollte eben nicht vom RD angefahren werden. Wenn jemand auf der Leitstelle von einer Telefonzelle aus anruft und dann nicht spricht, schickt man ja auch nicht den RTW los zum nachschauen.

    Nee passt schon. Aber im Gegensatz zum Bürger, der am Telefon nicht spricht hat sich der HNR-Kunde eine gewisse Leistung erkauft und die schließt eben mit ein, daß bei jedem Alarm jemand nach ihm schaut. Das muß aber im Zweifel eben nicht der RD sein. Wenn der Aktivitätsalarm los geht liegt der Kunde möglicherweise schon viele Stunden, eben bis zu 24, in der Wohnung. Dann kommt es nun wirklich nicht auf ein paar Minuten an die der RD vor einem Pflegedienst oder einer Bezugsperson vor Ort sein kann. Eine Aktivitätskontrolle durch drücken einer Taste ist so ziemlich die sicherste Möglichkeit um möglichst viele Fehlfahrten zu generieren.


    Die heutigen HNR-System gehen noch viel weiter um Fehleinsätze zu minimieren. Da gibt es z.B. Sensoren die einen Sturz oder einen Krampfanfall erkennen können und dann selbständig Alarm auslösen.

    Ein Beispiel aus eigener Erfahrung zum Exkurs HNR - RD (HiOrg). Sorry kürzer ging`s nicht :flag_of_truce:


    Mein Bericht ist ausdrücklich kein Plädoyer für ein bestimmtes RD-System, aber er kann aufzeigen wie Fehleinsätze des RD reduziert werden können. Ich bin ganz klar gegen eine komplette Trennung von HNR & RD, also Systeme in denen der HNR-Betreiber zunächst immer beim Kunden nachschaut und dann ggf. den RD nachalarmiert, denn diese Vorgehensweise benachteiligt ganz klar den Patienten gegenüber anderen Notfallpatienten die den Notruf noch mittels Telefon absetzen konnten und kostet bei akuten Ereignissen möglicherweise Leben oder verursacht vermeidbares Leid ohne daß es dafür eine wirkliche Rechtfertigung gäbe. Auch den HiOrg wäre es relativ problemlos möglich ein derartiges System umzusetzen, dafür bräuchte es einzig und allein etwas guten Willen.


    Ich war vor einigen Jahren in einem baden-württembergischen Landkreis am Aufbau eines HNR-Dienstes beteiligt und habe ihn nach der Aufbauphase geleitet. Durch daß ich ea beim MHD war hatte ich auch gute Kontakte zum örtlichen DRK KV, damals der einzige im Kreis ansässige HNR-Anbieter war. Mein Arbeitgeber hat im Landkreis zahlreiche Seniorenwohnanlagen, Pflegeheime sowie u.a. eine Sozialstation betrieben. Vor 15 Jahren hatten wir ca. 500 Kunden, inzwischen sind es über 2000 in diesem Landkreis.


    Schon früh gab es mit dem DRK KV sowohl im Bereich soziale Dienste, als auch im Bereich Leitstelle/RD eine intensive Zusammenarbeit. Eckpunkte dieser Zusammenarbeit waren:


    Kundenanfragen bei denen klar war, daß aufgrund baulicher Probleme, bzw. körperlicher Beeinträchtigungen des Kunden ein Sprechkontakt nicht möglich wäre wurden an den DRK-HNR verwiesen. Dadurch war bei uns auch nahezu 100%ig sichergestellt, daß es zu einem Sprechkontakt kommt. Zudem haben wir nur Kunden angenommen, die im eigenen Landkreis im Umkreis von max 45 Min, auch während Berufsverkehr, mit dem PKW (ohne SoSi) erreichbar waren. Die tatsächliche Eintreffzeit des Pflegedienstes lag im Regelfall unter 30 Min. Das DRK fuhr damals jeden Notruf der eigenen HNR-Kunden mittels RD/KTP an.


    Die Schlüssel waren in unserer Zentrale hinterlegt und wurden entweder von unserem Pflegedienst (PKW ohne SoSi!) oder mittels Taxi zugeführt. Mit der Taxi-Zentrale gab es eine Vereinbarung, daß wir bevorzugt wurden, um Wartezeiten zu minimieren. Kontaktpersonen wurde allenfalls zusätzlich verständigt wenn sie in unmittelbarer Nähe wohnten. Auf Wunsch konnten die Kunden einen zusätzlichen Schlüssel durch uns bei der Leitstelle hinterlegen lassen (was nahezu alle Kunden taten). Pro Schlüssel und Monat gingen dafür anfangs 5, später 7,50€ an das DRK. Vertraglich war zwischen uns und dem DRK KV vereinbart, daß das DRK jeden RD-Einsätz, bei dem ein Schlüssel notwendig war (also keine Türöffnung möglich), auch dann selbst übernimmt, wenn der Einsatz im Bereich einer anderen Wache lag auch wenn die Hilfsfrist dadurch nicht eingehalten wurde. Tagsüber wurde bei Bedarf der Schlüssel mittels KTW zugeführt, bzw. bei Verfügbarkeit und wenn es der Einsatz irgendwie rechtfertigte das NEF alarmiert um den Schlüssel zuzuführen wenn der RTW nicht an der Wache los fuhr. Einsätze die von der Krankenkasse nicht übernommen wurden gingen zu Lasten des RD. Uns wurde ausschließlich der Preis für die Schlüsselhinterlegung berechnet, dafür bekam das DRK Einsätze und KTP der gesamten Einrichtung.


    Unsere "Disponenten" hatten die im Lkr. übliche Helfer San-Ausbildung und bekamen die Möglichkeit die RD-Leitstelle kennen zu lernen.


    In unserer Zentrale, gab es klare Regeln wann die Leitstelle informiert wird, wobei es stets die Möglichkeit gab, während meiner Bürozeit mich zu fragen, bzw. auch Rat beim DRK-Disponenten einzuholen um Fehleinsätze zu minimieren. Die DRK-Disponenten konnten Einsätze also auch ablerhnen und an unseren Pflegedienst verweisen. Jeden Kunden kannte ich als Leiter persönlich, da nur ich das Erstgespräch mit Aufnahme der Daten geführt habe.


    In der überwiegenden Anzahl der Fälle war kein RD-Einsatz notwendig. Dann wurde der eigene Pflegedienst verständigt, der 24h i.d.R. 2 Pflegefachkräfte (3 jährige Ausb.) mit entsprechender Ausrüstung und Fahrzeug in Bereitschaft hatte, die auch den Notdienst des eigenen und kooperierender Pflegedienste übernommen haben. Bei Notrufen aus eigenen Einrichtungen wurde zur Erstversorgung während der regulären Arbeitszeit ein Mitarbeiter der Anlage verständigt, bzw. nachts versucht den Hausmeister zu erreichen. Alle Mitarbeiter hatten San.-Ausbildung sowie i.d.R. eine pädagogische oder pflegerische Qualifikation und Zugriff auf eine kleine Notfalltasche.


    Klassische Fehlalarme aus technischer Ursache gab es quasi nicht. Die Geräte konnten einen Stromausfall und somit auch das Entfernen der Stromversorgung erkennen und auch der Zentrale entsprechend melden. Die sog. Aktivitätskontrolle über das HNR-Gerät (Kunde bestätigt am Gerät alle 12, bzw. 24 Std, daß er lebt) haben wir nicht angeboten um Fehlalarme zu minimieren. Diese Kontrolle erfolgte auf Kundenwunsch durch Anruf von uns zu fest vereinbarten Uhrzeiten. War ein Kunde nicht erreichbar haben wir ihn selbst aufgesucht, bzw. Kontaktpersonen verständigt. Später wurden Fußmatten eingeführt, die z.B. unter dem Teppich vor Bett oder Badezimmer gelegen ein Betreten registriert haben. Erst wenn diese Matten länger als 12-24 Std keinen Kontakt registrierten haben wir den Kunden aufgesucht. Dies war keine RD-Indikation.



    Mit "DRK-Schlüssel" kostete der Dienst ca. 35-43€/Monat, wobei 2 Einsätze des Pflegedienstes inkludiert waren. Die Anfahrt anderer Mitarbeiter oder des Taxis wurde nicht berechnet.

    NSAR verursachen am häufigsten medikamentös bedingte Nierenversagen. Von bösen Magenschleimhautblutungen ganz abgesehen. Wie ist denn hier das Nutzen-Risiko-Verhältnis?

    Von den ganzen neuen tollen Antikoagulantien ganz zu schweigen, wo man irgendwie blöd da steht, wenn es blutet.

    Ohne zur Verschwöhrungstheorie greifen zu wollen die Frage: Wem nutzt es?


    Der Blick auf Verordnungszahlen, bzw. Gewinne der Pharmaindustrie hilft bei der Frage bestimmt auch nicht weiter...

    Meine Anatomie, bzw. Physiologie Lehrbücher sind schon "etwas" älter. Gut gefahren bin ich mit Anatomie & Physiologie von Brandis/Schönberger (gibt`s nicht mehr neu) sowie dem Arbeitsbuch Anatomie und Physiologie von Erica Jecklin (ist 2012 in der 14. Auflage erschienen).


    Grundsätzlich verwundert es mich immer wieder, daß es RettAss primär zu dicken Büchern für Medizinstudenten/Ärzte zieht, anstatt, daß man auf Basics setzt und z.B. bei Fachbüchern für Krankenpflegekräfte schaut, die im Regelfall vollkommen ausreichend sein dürften. Mehr Wissen schadet zwar niemandem aber für eine solide Grundlage braucht es die großen Wälzer, die sich zwar im Regal zum Protzen sicherlich gut machen, nicht.


    Für den kleinen Geldbeutel bietet es sich an auch nach gebrauchten Büchern zu schauen, z.B. bei booklocker.de

    Unabhängig davon daß der Preis für den qualifizierten KTP in Ba.-Wü., insbesondere für einen kleinen Anbieter, nur schwer mit Qualität in Einklang zu bringen ist erstaunt mich doch immer wieder mit welcher betriebswirtschaftlichen Kalkulation private KTP-Betreiber in Ba.-Wü. auf den Markt drängen. Dies verwundert hier insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Geschäftsführer von Baden-Ambulanz 42 ehemals im Vorstand des aufgelösten DRK-OV Rheinstetten-Mörsch e.V. (Landkreis KA) waren und somit die Regeln des Marktes eingentlich hätten kennen müssen, vor allem vor dem Hintergrund, daß Herr Dr. rer. nat. Schöchlin zudem stv. Kreisgeschäftsführer beim DRK Karlsruhe war.

    In welchem Arbeitsbereich muß der Azubi noch "Lehrgeld" bezahlen?

    Im Gesundheitswesen erheben beispielsweise viele Physiotherapieschulen ein "Lehrgeld". Für die 3-jährige Ausbildung werden, insbesondere bei privaten Einrichtungen, ca. 10.000 - 15.000€ fällig, wobei z.B. inzwischen die Ausbildung an der Uniklinik Freiburg kostenlos ist.

    In Ba.-Wü. sind nach dem Feuerwehrgesetz (§ 23) in der Fassung vom 02.03.2010 in jedem Landkreis mindestens ein sog. feuerwehrtechnischer Beamter als hauptberuflicher Kreisbrandmeister sowie ein oder mehrere Stellvertreter zu ernennen. Die Stellvertreter sind für jeweils 5 Jahre ehrenamtlich als Ehrenbeamte berufen.


    Die Aufgaben/Befugnisse ergeben sich aus § 24 FwG:


    "Aufgaben der feuerwehrtechnischen Beamten
    Die Kreisbrandmeister, die Bezirksbrandmeister und der Landesbranddirektor bearbeiten die feuerwehrtechnischen Angelegenheiten der jeweiligen Aufsichtsbehörde. Sie können bei Übungen und Einsätzen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit der Aufsichtsbehörde die Technische Einsatzleitung übernehmen. In diesem Fall haben sie gegenüber den Angehörigen der Feuerwehr die gleichen Befugnisse wie der Feuerwehrkommandant."


    Detailliert können die Aufgaben so aussehen.



    Vor der Änderung des FwG von 2010 waren die Kreisbrandmeister ehrenamtlich tätig.

    Zitat

    Einweisen darf beim Betreiber (in dessem Auftrag) nur derjenige, der vom Hersteller, bzw. durch eine von diesem beauftragte Person (MP-Berater) als Gerätebeauftragter geschult ist und für den diese Schulung nachgewiesen werden kann.

    Nichts anderes habe ich glaube ich gesagt. Es geht dabei aber nicht um eine "Schulung als Gerätebeauftragter", sondern um eine Schulung/Einweisung auf das Gerät durch den Hersteller/den Med.techniker. Eine allgemeine Schulung zum "Gerätebeauftragten" ist nicht notwendig, ich zumindest habe keine und bis jetzt wurde nichts beanstandet. Die beauftragte Person zur Einweisung anderer Mitarbeiter muss auch nicht in Personalunion MPG Beauftragter sein. Natürlich muss aber im Gerätebuch der Beauftragte verzeichnet und genannt werden.

    Vermutlich meinen wir das gleiche.


    Schulungen die irgendwelche Firmen anbieten, die nicht Hersteller des Geräts sind bzw. von diesem beauftragt wurden, verlangt der Gesetzgeber nicht.


    Aber nicht jeder, der vom Hersteller, bzw. MP-Berater (der nicht Med.techniker sein muß) eingwiesen wurde darf weiter einweisen sondern eben nur derjenige der, in welcher Form auch immer, vom Betreiber ernannt, sowie entsprechend vom Hersteller geschult wurde (incl. Dokumentation im MP-Buch). Diese Menschen nennt man landläufig Gerätebeauftragte.


    Derjenige, der im Unternehmen die Einhaltung des MPG überwacht (ganz gleich welchen Titel er trägt), aber nicht gleichzeitig Gerätebeauftragter (s.o.) ist wird nicht im MP-Buch vermerkt.