Hm BTW...muss man als GuK für den RS nicht nur die Abschlusswoche machen
Das war mal möglich, ist aber inzwischen geändert worden. Meines Wissens ging das zum letzten Mal in Niedersachsen im Jahr 2006, zumindest habe ich da die Prüfungswoche zum RS absolviert. Danach war das nicht mehr möglich.
Die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter des MHD Stand Januar 2011 sagt hierzu:
2.6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrganges, wenn dadurch die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gefährdet wird, angerechnet werden. In jedem Fall sind die Zwischentests (Ausnahme: Rettungshelfer) und der Abschlusslehrgang mit allen Prüfungsteilen zu absolvieren.
2.6.2 Anerkennung der Kranken- und Gesundheitspflege-Ausbildung
Examinierten Kranken- und Gesundheitspfleger können Teile der Ausbildung nach 2.6 ganz oder teilweise (medizinische Themen der theoretischen Ausbildung sowie Klinikpraktikum) angerechnet werden. Das Rettungswachenpraktikum ist in vollem Umfang zu absolvieren.
Ich gehe davon aus, daß andere Organisationen dies ähnlich handhaben.