Beiträge von Sargnagel

    Hm BTW...muss man als GuK für den RS nicht nur die Abschlusswoche machen

    Das war mal möglich, ist aber inzwischen geändert worden. Meines Wissens ging das zum letzten Mal in Niedersachsen im Jahr 2006, zumindest habe ich da die Prüfungswoche zum RS absolviert. Danach war das nicht mehr möglich.


    Die aktuelle Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Rettungssanitäter des MHD Stand Januar 2011 sagt hierzu:


    2.6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen
    Auf Antrag kann eine andere Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer des Lehrganges, wenn dadurch die Erreichung des Ausbildungsziels nicht gefährdet wird, angerechnet werden. In jedem Fall sind die Zwischentests (Ausnahme: Rettungshelfer) und der Abschlusslehrgang mit allen Prüfungsteilen zu absolvieren.


    2.6.2 Anerkennung der Kranken- und Gesundheitspflege-Ausbildung
    Examinierten Kranken- und Gesundheitspfleger können Teile der Ausbildung nach 2.6 ganz oder teilweise (medizinische Themen der theoretischen Ausbildung sowie Klinikpraktikum) angerechnet werden. Das Rettungswachenpraktikum ist in vollem Umfang zu absolvieren.


    Ich gehe davon aus, daß andere Organisationen dies ähnlich handhaben.

    Ich möchte ja nicht mit dieser Qualifikation in den Rettungsdienst sondern nur für ehrenamtliche Zwecke.
    Aufgrund meiner Augen darf ich keinen Führerschein über der Klasse B machen.


    Dann besprich das Thema doch am Besten in NRW mit der HiOrg Deiner Wahl. Hier erfährst Du dann auch die Details der regional ggf. unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen für die gewünschte Ausbildung, bzw. inwiefern Dein bisheriger Lehrgang anerkannt wird. Aktuelles Wissen/mehr Wissen kann ja auch im San.-Dienst nicht schaden, aber für Deine Entscheidung sind die möglichen Lehrgangskosten vermutlich kein unerhebliches Kriterium.


    In der Malterser-Schule Aachen kostet der RH-NRW Lehrgang incl. Abschlußprüfung derzeit z.B. 555 €. Wenn Du nicht im Krankentransport eingesetzt werden kannst entfällt die Abschlußprüfung gemäß RH-NRW und die Gesamtkosten verringern sich um 100 € auf 455 €. Dieser Lehrgang nennt sich bei den Maltesern dann Einsatzsanitäter. Einige Gliederungen werden den Lehrgang aber auch mit ehrenamtlichen Ausbildern günstiger anbieten können, bzw in einigen Regionen wird der Lehrgang für aktive Helfer kostenlos angeboten.


    Zum Vergleich: Der bundesweit gültige RH-Lehrgang (als Vorstufe zum RS) kostet in der o.g. Schule 855 €.

    Ist der RH aus NRW eigentlich auch im Kat-Schutz RLP als RH gültig oder besitze ich dann in RLp den gleichen Ausbildungs/Qualifikationsstand wie bisher?


    Der Rettungshelfer (NRW) entspricht nicht dem "normalen" Rettungshelferlehrgang als Vorstufe zum RS.


    Der Rettungshelfer NRW kann je nach Organisation z.B. mit einem San C- (DRK) oder einem Einsatzsanitäter-Lehrgang (MHD) mit zusätzlicher Prüfung erreicht werden.


    Gültig wird der NRW Lehrgang in RLP schon sein, nur eben nicht als RH, sonden in der dort geltenden Ausbildungsstufe der jew. HiOrg.

    Ortsnamen, die nicht mit denen in der Karte/Navi übereinstimmen, also z.B. Teilorte oder veraltete und alternative Ortsbezeichnungen (wie sagt der Eingeborene dazu?), Ortsnamen die im Lst.-Bereich mehrfach vorkommen, bzw. die es im Nachbarlandkreis auch gibt.


    Gibt es Schleichwege, ggf. ohne offizielle Bezeichnungen?


    Bei Autobahnen/Schnellstraßen insbesondere die Betriebszufahrten zeigen, da diese in Karte/Navi i.d.R. nicht verzeichnet sind. Gibt es eine Karte mit Autobahnkilometern und Markierung von Notrufsäulen?


    Gibt es verschiedene Namen ("offiziell" & Volksmund) für Einkaufszentren, Firmen, Industriegebiete, Wohngebiete...


    Falls ein Navi verwendet wird, zunächst Einweisung hierauf (auch die Feinheiten). Gibt es bekannte Straßen oder auch Hausnummern, die das Navi nicht kennt? Was dann?


    Welche Arztpraxen (BG) können ggf. mit (Arbeits-)Unfällen angefahren werden?



    Neben der gesetzlichen MPG-Einweisung und dem tgl. Check auch Üben mit den Geräten. Was ist bei einer Fehlfunktion zu tun (wer ist zu informieren?)?

    Wie sieht das denn bspw. in Praktikumsheften zum RH/RS/RA aus? Darf der Verantwortliche da bspw. rein schreiben, dass der Praktikant seine Fähigkeiten im klinischen Bereich noch vertiefen muss. Ich kenn zumindest einige Fälle wo dies reingeschrieben wurde, aber das bedeutet ja nicht zwingend, dass es erlaubt wurde. Oder muss das auch "wohlwollend formuliert" sein?


    Eine Praktikumsbeurteilung ist doch kein arbeitsrechtliches Zeugnis? Es ist Teil der Berufsausbildung. Dürfte man hier Mängel nicht formulieren, dann gäbe es bestimmt auch Probleme mit Noten oberhalb der 3 in RH-/RS-/RettAss-Zeugnissen. Objektiv nachvollziebar muß die Praktikumsbeurteilung dennoch sein.

    Zur ellaOne (Ulipristalacetat) gibts keine Fachinfo, aber die wird ja sowieso nur in Ausnahmefällen zur Anwendung kommen und Schwangerschaft ist laut Roter Liste auch bei diesem Wirkstoff keine KI.


    Selbstverständlich gibt es auch für ellaOne eine Fachinfo. Unter http://www.ellaone.de ist mittels DocCheck-Zugang ein Download möglich.


    Unter 4.2 (Art und Dauer der Anwendung) steht dort:


    "Bei Anwendung von ellaOne muss eine bereits bestehende Schwangerschaft ausgeschlossen sein."


    Unter 4.3. (Gegenanzeigen) steht:


    " Schwangerschaft"

    In der Altenpflege hält die Politik aus Kosten- und Arbeitsmarktgründen krampfhaft am Hauptschulabschluss als Mindestanforderung für die Altenpflegeausbildung fest - was ich für einen riesigen Irrtum halte.


    Das ist so nicht mehr aktuell. Für die Altenpfegeausbildung ist, wie auch in der Krankenpflege, ein Hauptschulabschluß allein nicht ausreichend.


    Siehe:
    Altenpflegegesetz § 6


    Krankenpflegegesetz § 5

    @ raphael-wiesbaden


    Ich beziehe Deinen letzten Post jetzt einfach mal auf mich.


    Ich kennen den geschichtlichenn Hintergrund und gehe, in Abhängigkeit von den Teilnehmern auch darauf ein. "Bewerben" tue ich nur die Angebote, die am jeweiligen Standort verfügbar sind. Wenn ich irgendwo aushelfe merken es die TN meinem Unterricht nicht an, daß ich aus der Gliederung X bin und nicht aus Y. Gibt es in der ehrenamtlichen Gliederung für die ich den Kurs halte eben "nur" RD, Sandienst und Ausbildung, dann bewerbe ich nicht Essen auf Rädern, Hausnotruf oder Jugendarbeit, auch wenn das meine Organisation im Nachbarlandkreis anbietet.


    Meinen Teilnehmern soll am Ende des Kurses, bei aller Einheitlichkeit der BG-Kurse, schon klar sein, daß sie bei den Maltesern waren und nicht beim DRK, ASB o.ä.. Dazu gehört für mich das einheitliche Auftreten in sauberer Dienstbekleidung genauso wie die weitestgehend einheitlichen Lehraussagen. Zur Raumgestaltung sagen die bundeseinheitlichen Vorgaben, daß ein Kreuz (als katholische HiOrg) sowie das Logo vorhanden sein müssen.


    I.d.R. lege ich Broschüren zu unseren EH-Lehrgängen, einen Bildband zum 50 jährigen Jubiläum der Malteser sowie Broschüren für Laien-AED aus. Wenn sich TN dafür interessieren spreche ich sie in der Pause darauf an. Mehr bewerbe ich nicht, ich bin ja auch nicht der Werbebeauftragte sondern EH-Ausbilder.

    @ Sargnagel:


    Wenn Du richtig gelesen hast, siehst Du das ich es alleine auf die BG-Kurse bezog. So, wie auch Mavericks Ausgangsfrage war. Um mehr ging es ihm ja auch wohl nicht.
    Die BG-Kurse sind alle inhaltlich entsprechend der BG-Vorgaben gleich. Da bedarf es keiner Nachschulung.


    Anders ist dieses - m.E. unsinnigerweise - bei den HiOrg-eigenen Kursen. Doch selbst da brauchte ich bei den Maltesern keine Nachschulung, obwohl der EH-Ausbilder-Kurs bei einem privaten Anbieter gemacht wurde. Und durch diesen sowie dem örtlich zuständigen Amtsarzt des Gesundheitsamt geprüft und zertifiziert wurden - also 2 Ausbilder-Urkunden > private Schule und Gesundheitsamt.

    Beim MHD in Ba.-Wü. gibt es bei öffentlichen EH-Kursen keine Unterscheidung zwischen BG und nicht BG. D.h. alle EH-Kurse (somit auch die Ausbilder) müssen den BG-Vorgaben entsprechen.


    Ich weiss aber auch, daß es in Ba.-Wü. Organisationen gibt, die hier unterscheiden und auch Ausbilder einsetzen, die nicht den BG-Vorgaben entsprechen. In deren Kurse dürfen dann Teilnehmer aber auch nicht mit der BG abgerechnet werden. Die Unterscheidung in BG und nicht BG Ausbilder ist meines Erachtens aber der falsche Weg. Alle Ausbilder und somit auch deren Kurse müssen m.E. gewissen einheitlichen Mindestanforderungen entsprechen.


    Ob eine Organisation einen woanders nach BG-Recht qualifizierten Ausbilder ohne Nachschulung einsetzt bleibt einzig und allein ihr überlassen. Die HiOrg ist, auch bei Ehrenamtlichen, im Prinzip nichts anderes wie eine Art Arbeitgeber. Und dieser Arbeitgeber darf sich seine Mitarbeiter selbstverständlich frei aussuchen sowie, auch bei gleichartiger Tätigkeit, Vorgaben für eine Nachschulung treffen. Überall dort wo ich bereits beim MHD tätig war (haupt- und ehrenamtlich) hättest Du eine Nachschulung sowie ggf. eine Lehrprobe benötigt.


    Unabhängig davon, wie stellt ein Amtsarzt des Gesundheitsamtes bitteschön die pädagogische Qualität sicher?

    Welche Unterschiede gibt es denn?
    Damit meine ich medizinische Lehraussagen usw.


    Die Kernaussagen, die von der BG gefordert werden sind sicherlich weitestgehend identisch.


    Den "Werbeblock", bzw. "Vereinsfirlefanz" gibt es sicherlich bei jedem Anbieter.


    Ich bin seit 1998 MHD-Ausbilder, habe aber in der Zeit auch kurzfristig für das DRK ausgebildet. Da ich mich mit der dortigen Art der EH-Ausbildung nicht anfreunden konnte habe ich mich auf San-Ausbildungen der Helfer beschränkt.


    Nach meiner Erfahrung wird in den MHD-Lehrgängen mehr Wert aufdie Betreuung der Patienten gelegt wie beim DRK, wobei natürlich von Ausbilder zu Ausbilder, bzw. von Gliederung zu Gliederung Unterschiede möglich sind. Wobei ich bei verschiedenen DRK Gliederungen größere Unterschiede gesehen habe wie beim MHD.


    Um es kurz zu fassen, hierzulande (MHD in Ba.-Wü.) wird vom Ausbilder einer HiOrg (nach BG-Recht, ggf. mit erforderlichen Fortbildungen) i.d.R. zumindest eine Einweisung ins Ausbildungsprogramm gefordert (spätestens ab 2013 16 UE) sowie überwiegend eine Lehrprobe (16 UE). In welchem Umfang die Nachschulung gefordert wird bleibt eine Einzelfallentscheidung. Ein MHD-Ausbilder hat zum Ausbilderlehrgang die sog. Helfergrundausbildung absolviert in der u.a. geschichtliche sowie pflegerische Grundlagen gelehrt werden.


    Ich persönlich erwarte von unseren Ausbildern, daß sie unsere Organisation, incl. den wichtigsten geschichtlichen Grundlagen sowie den Angeboten (Geschäftsfelder) kennen. Wer eine Ausbildung ohne den "Werbeblock" bzw. "Vereinsfirlefanz" möchte kann sich gerne einen anderen Anbieter suchen. Das gilt für Ausbilder genauso wie für Teilnehmer, wobei unsere stetig steigenden Teilnehmerzahlen nicht unbedingt davon zeugen, daß den Teilnehmer die Art des Unterrichts mißfällt.


    Bei Sätzen von (HiOrg-)Ausbildern wie "ich in meinem Kurs lasse..." bekomme ich Bluthochdruck. Von einer bundesweit tätigen Orgnisation erwarte ich auch bundeseinheitliche Kurse nach einem gewissen Mindeststandard. Für individuelle Kurse, die stark von der jeweiligen Ausbildungsvorschrift abweichen, ist in einer bundesweit tätigen HiOrg nunmal kein Platz.

    Eine EH-Ausbilder Ausbildung gemäß BG-Richtlinien ist bei jedem Anbieter für die Ausbildung von BG-Kursen gültig. Das ist unabhängig davon wo die Ausbildung gemacht wurde (HiOrg, Privater, etc.) und wo letztendlich ausgebildet wird. Denn die BG hat mit den Ideologien der einzelnen Anbieter nichts zu tun. Die Ausbilder-Schulungen beruhen auf den für Alle gleichen Bedingungen (BGG 948), und sind entsprechend von der BG zertifiziert worden. Auch wenn später der Stempel von XY-Schule darunter gesetzt wird, so ist wie gesagt der Ausbilder-Schein überall gültig.


    Das ist so nur im Hinblick auf die BG richtig. Niemand kann eine Organisation zwingen einen woanders nach BG-Recht qualifizierten Ausbilder einzusetzen, zumal sich die einzelnen Ausbildungen inhaltlich durchaus unterscheiden können, denn lediglich die von der BG geforderten Mindestinhalte müssen gleich sein.


    In der Regel wird von einem, woanders nach BG-Recht qualifizierten, Ausbilder eine Art Nachschulung gefordert, wobei meist die wesentlichen Teile der BG-Ausbildung anerkannt werden. Die Begründung hierfür ist, daß sich die einzelnen Ausbildungsvorschriften unterscheiden und zumindest hierauf eine gesonderte Einweisung erfolgen muß.

    Aber wer weiß, vllt sind EH-Kurse für Laien ja auch einfach zu unrenatabel und daher gar nicht interessant? (ich weiß es wirklich nicht - hat da jemand Zahlen/Antworten?)

    Die meisten Teilnehmer werden über Berufsgenossenschaften/Unfallkassen abgerechnet. Hier werden (mit Ausnahme der Unfallkasse des Bundes, hier etwas weniger) 2013 bei EH-Kursen 32,28€ und bei EH-Trainings 21,53€ pro Teilnehmer erstattet.


    Für (Einmal-)Übungsmaterial sowie die Teilnehmerbroschüre fallen zusammen ca 1€ an. Hinzu kommt die Aufwandsentschädigung/Vergütung des Ausbilders, Desinfektion/Aufbereitung des Materials, Aus- und Fortbildung des Ausbilders, Dienstbekleidung, incl. Pflege, Raummiete, bzw. Fahrtkosten, als einmalige Anschaffungen Ausbildungsmaterial (z.B. 2 Puppen incl. Masken), OHP, Beamer, Notebook, Helme, Kopfschnittmodell, Decken, Verbandkasten, Ausbildungsvorschriften, Folien, Filme, ....


    Wenn man alle Kosten korrekt brechnet ist EH-Ausbildung kein riesen Geschäft, aber eben auch kein Verlust aber vorallem ist Ausbildung eine der besten Möglichkeiten zur Öffentlichkeitsarbeit.

    Eigentlich hatten sich die 4 großen HiOrgs geeinigt in ihren EH-Kursen einen AED zumindest den Teilnehmern mal zu zeigen. Meines Wissens nach hat dann aber eine HiOrg wieder einen Rückzieher gemacht, weil man das für finanziell nicht leistbar hält.


    Sehr schade.


    Stimmt. Ursprünglich sollte in jedem EH-Kurs geübt werden, nun reicht es aus (Mindestanforderung der HiOrg), wenn der Ausbilder den AED demonstriert. Die Begründung dieser HiOrg war dahingehend daß nicht alleine die Anschaffung der AED Trainer, sowie ggf. Umrüstung der HLW-Phantome eine hohe Belastung darstellt, sondern, daß es nicht leistbar sei bundesweit alle EH-Ausbilder entsprechend zu qualifizieren.



    Bei uns kommen seit 2009 in jedem EH-Kurs 2 AED-Trainer zum Einsatz, so daß jeder Teilnehmer die Möglichkeit hat im Kurs einmal selbst einen Schock auszulösen. Die Nachfrage für reine Frühdefi-Kurse hat seither leider deutlich abgenommen, da sich Ersthelfer durch das einmalige Üben ausreichend geschult fühlen.