Beiträge von Bourke

    Gar keine Frage. Diese Diskussionen hatten wir hier und in der Gesellschaft ja schon öfters, wenn Polizeibeamte "mal wieder" auf einen Angreifer, der "nur ein Messer" hatte, geschossen haben. Stimme Dir da bei allem zu. Gott sei dank haben wir keine amerikanischen Verhältnisse. Der Fall ist daher eher "theoretisch" gedacht gewesen. Ich wette aber, dass das Opfer, welches sich (oder seine Familie) in Notwehr verteidigt, danach Probleme bekommen wird. So schätze ich Deutschland mittlerweile ein.


    Wir hatten aktuell einen Fall, bei dem zwei Bewohner einer Obdachlosenunterkunft in Streit geraten waren und der Eine den Anderen mit einem Schlagstock attackierte, worauf dieser den Angreifer mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzte.

    Das Gericht entschied vor ein paar Tagen tatsächlich auf Notwehr und das die Reaktion angemessen gewesen war, um das eigene Leben zu schützen.

    Ist zwar nur ein Urteil aber pauschal zusagen, dass man Probleme bekommen würde wenn man sich auch mit rabiaten Mitteln verteidigt, stimmt so auch nicht.


    Ich bin sehr froh in Deutschland zu leben, wobei ich in meiner ländlichen Provinz auch Glück habe, sehe es aber so wie Jörg.

    Früher hat man von vielen Gewaltdelikten einfach nichts mitbekommen und heutzutage spiel sich (zu) viel in den Köpfen ab.

    Prähospital Schmerzen zu nehmen ist eine der ureigenen Aufgaben des Notarztes. Nur, weil der Gesetzgeber im zehnten oder zwanzigsten Ergänzungskommentar erwähnt, dass das doch auch der NFS übernehmen könnte, weil man es im Gesetz zu erwähnen halt nicht unbedingt für nötig gehalten hat, ändert das überhaupt nichts an dieser Aufgabe für den Notarzt und auch nicht an dessen Indikation. Und es ist nicht verboten, sich darüber zu beschweren, wenn man anderer Auffassung ist, dass gewisse notärztliche Aufgaben an eine nicht studierte Berufsgruppe abzugeben. Dies mit Aufgaben gleichzusetzen, die überhaupt nicht das Aufgabenfeld des Notarztes betreffen, war mal wieder ein völlig unnötiger Vergleich.

    Der Vergleich zwischen Schweizer dipl. RS und Notfallsanitäter stammt zwar aus einem anderen Thread aber die Gruppe der enttäuschten Notärzte, die der guten alten Zeit hinterher trauern und es das Rettungsdienstpersonal spüren lassen, habe ich dort auch nirgends gefunden. Macht in der gelebt Praxis vieleicht auch nen Unterschied.


    Ansonsten gebe ich Jörg recht. Wenig neue Themen, vieleb

    hier diskussionsfreudig aber eigentlich liegen die Meinungen recht nahe beieinander

    Da musst du Mike fragen, der sieht einen DK-Wechsel als gleichwertige NA-Indikation wie die Analgesie.

    Naja, die Diskussion hast aber du angefangen.

    Ich habe Mike so verstanden, dass er eine generelle NA Alarmierung bei allen Schmerzen nicht für indiziert hält .

    Vieleicht wolltest Du ihn auch absichtlich missverstehen.

    Und ich z.b. bräuchte tatsächlich eher einen NA zum Katheter Wechsel, weil ich davon überhaupt keine Ahnung habe=O

    Ich kenne den Schweizer Rettungsdienst aus 10 Jahren Freelancer Tätigkeit bei der Rettung St. Galen.

    In der Schweiz wurde von mir erwartet, dass ich die Algorithmen umsetzt.

    Patienten mit Schmerzen ohne suffizuente Analgesie in der ZNA abzuliefern, hatte unangenehme Rückfragen zur Folge.

    Da war ich als Neuling, der nur den deutschen Rettungsdienst um die Jahrtausendwende kannte, erstmal verblüfft.

    Auch heute sind die SAA oder SOP aus rechtlicher Sicht höchstwahrscheinlich umzusetzen, in der Realität interessiert es aber weder das Spital noch den Arbeitgeber, ob man SAA konform arbeitet.

    Einladen, Beißkeil und Abfahrt funktioniert in der Regel genauso

    Ich kenne rettungsdienstlich nur die Rheinschiene.

    In der Ortenau gibt es bisher leider keinerlei Anpassung an die AAO.

    Emmendingen ebensowenig mit entsprechend hoher, nichtindizierter NA- Einsatzdichte, laut persönlichen Gesprächen mit dort fahrenden Notärzten.

    In Freiburg ist ein Schlaganfall weiterhin ein Notarzteinsatz.

    Mittelbaden hat die AAO angepasst, woraufhin die Einsatzzahlen erst gesunken aber nach Kombination mit einer strukturierten Notrufabfrage, jetzt wieder am steigen sind.

    Ich finde den Indikationskatalog für Ba-Wü sehr gelungen, verstehe ihn aber so, dass es für einen Notarzteinsatz Hinweise auf eine akute und kritische Notfallsituation geben muss. Ein bisschen Thoraxschmerz ohne Dyspnoe oder Kreislaufproblemen oder eine stabile TAA reichen meiner Meinung nach dafür nicht.

    Aus meiner Leitstellen Erfahrung, kann man auch eine Synkope am Telefon recht sicher von einer Reanimationssituation unterscheiden, wenn man primär den RTW alarmiert, 1 Minute in der Leitung bleibt und den Anrufer bittet den Patienten anzusprechen und zu schütteln ob er nach kurzer Zeit wieder reagiert.

    Auch starke Schmerzen sind bei meiner Leitstelle je nach Disponent weiterhin eine Notarztindikation. Aber da macht halt jeder wie er gerade will.

    Meiner Meinung nach wäre es Aufgabe der Leitstellenleitung verbindliche Vorgaben zu machen, die ist für konstruktive Gespräche allerdings nicht empfänglich.


    Die Rahmenbedingungen sind in Baden-Württemberg inzwischen wirklich sehr gut, können aber anscheinend leicht durch unwillige ÄVRD oder lernresistentes ILS Personal sabotiert werden.

    Das wirklich Ärgerliche ist, dass von Seiten der Ärzte und ÄVRD ein Umsetzen der SAA gewünscht ist, alle Medikamente vorhanden sind aber die Leitstellen weiter alarmieren wie bisher.

    Dann hoffe ich mal, dass sowas in meinem Bereich auch irgendwann kommt.

    Die Leitstelleleitung reagiert inzwischen überhaupt nicht mehr auf Nachfrage und manche Disponenten upgraden explizite RTW Anforderungen aus Hausarztpraxen eigenständig zu Notarzteinsätzen.

    Weil Rhythmusstörungen einen NA benötigen, auch wenn die TAA mit 130 bbm weitestgehend symptomfrei ist und selbständig in die Praxis latschte 🙄

    Wie wird das dann abgerechnet? Ich würde mich als Privatpatient bedanken (auch im Namen meiner Krankenversicherung), wenn ich für einen RTW-Einsatz eine NAW-Rechnung bekäme, nur weil ihr ein Personalproblem habt.

    Die meisten Notärzte die dann mit ausrücken, rechne natürlich ab. Da der gemeine Patient sich mit Rettungsdienst überhaupt nicht auskennt, gab's meines Wissens bisher keine Rückfragen.

    Ein Notarzt ist zwar mit ausgerückt, hat allerdings den RTW nicht verlassen bei offensichtlich fehlender NA Indikation.

    Da wurde dann nur ein RTW abgerechnet.

    Die Stimmung bei unseren Notärzten ist dementsprechend gereizt, wenn kompakt gefahren werden muss.

    Gab es bei uns auch schon, als der Rettungsdienstträger noch nicht so genaue Vorgaben bezüglich technischer und taktischer Reserven gemacht hat. Zuletzt war es aber dem Personalmangel geschuldet. Allerdings war der Notarzt auf dem RTW, der zum NAW wurde, ein Glücksfall, und kein Kollateralschaden. Denn das hat ein damals vor Schrotteinsätzen und Krankentransporten geschützt.

    Bei uns wird nur kompakt gefahren bei kurzfristigem, nicht kompensierbarem, Personalmangel.

    Vor Schrotteinsätzen schützt das leider nicht, da wir nachts nur einen RTW haben und der dann als NAW auch RTW Einsätze bedienen muss. Gibt ja sonst niemand anderen.

    Aus Neugier: Was stimmt denn mit der Luftrettung und dem Notarztdienst in BaWü nicht?

    Alle mir bekannten ILS en weigern sich hartnäckig, die neuen NA Indikationskataloge von Bundesärtzekammer und dem IM BaWü, zur Kenntnis zu nehmen

    Deshalb fliegen RTH immer noch zur Analgesie, Hyperventilationen und symptomfreien Hypertensionen

    Wir sind gestern als NAW zu Nasenbluten alarmiert worden, obwohl es bei uns ein standardisiertes Abfragesystem gibt. So lange solche Einsätze disponiert werden, braucht man über vernetzte Leitstellen nicht nachdenken. Für den selben bullshit fahre ich nämlich auch ins Nachbarbundesland.


    Das es überhaupt noch NAWs gibt :grinning_face_with_sweat:

    Oder stand das NEF wegen Personalmangel und ihr seitennot gedrungen kompakt gefahren ?

    Dann wird der NAW vermutlich als RTW disponiert gewesen sein, weil kein andere verfügbar war.

    Und du als NA warst halt Colateral damage...

    Erstmal danke für die vielen Antworten. Mit "Programmierung der Software" hatte ich neben der SNA auch auch die AAO im Sinn.

    Eine Nachjustierung im Zuge der Qualitätssicherung gab es in den letzten Jahren nie, wäre aber wünschenswert.


    Wenn es stimmt, dass NEF Nachforderungen in der retrospektivischen Betrachtung der SQRBW als "schlecht" betrachtet werden und die durch RTW "ambulant versorgten" Patienten nicht, macht es für die Leitstellen Träger auch wenig Sinn die AAO zu ändern.

    Schön, dass es Leuchtturmregionen gibt wie am Bodensee gibt.


    Ich lasse mich von der Reform gerne angenehm überraschen aber ich kenne mein Kreuz jetzt schon ein paar Jahrzehnte 😅

    Du hast da grundlegend etwas missverstanden:

    Eine standardisierte Abfrage hat nichts damit zu tun was nachher disponiert wird sondern liefert nur eine (große) Zahl an Endpunkten.


    Die AAO wird immer lokal festgelegt und es obliegt immer den lokalen Verantwortlichen,welches Rettungsmittel sie auf welches Meldebild binden. Dementsprechend sind die Klagen "mehr RTW auf low priority" auch hausgemacht - von den Anbietern wird zwar empfohlen am Anfang eher die AAO "hoch einzustufen", also eher mehr als weniger zu schicken und dann anhand der Rückmeldungen nachzujustieren,das Problem bei der Einführung dieser Verfahren in DE ist aber grundgehend,dass aus falschem Defensivverständnis der zweite Schritt dann häufig ausbleibt). Die Bereiche die das z.B.beim MPDS gemacht haben (z.B. Bodensee Oberschwaben) fahren damit aber ganz gut.