Beiträge von Bourke

    "Mangelnde Rechtssicherheit"?
    Eigentlich ist die rechtliche Situation doch mehr als klar!
    Dass der Verstoß gemäß §34 StGB nicht rechtswidrig sein könnte, ändert ja nichts an der Tatsache, dass gegen ein Gesetz verstoßen wurde und dass der Rettungsassistent es nicht darf.




    Versteh ich nicht. Wenns nach §34 StGB nicht rechtswidrig wäre, warum sollte er es dann nicht dürfen?

    Weil die Leitlinien es so vorsehen:


    "Im klinischen Alltag ist jedoch eine operationale Definition sinnvoller, nach der ein epileptischer Anfall bereits nach 5 Minuten Dauer einen SE definiert. Da eine spontane Terminierung eines epileptischen Anfalls nach dieser Dauer zunehmend unwahrscheinlich wird, sollte eine pharmakologische Intervention spätestens 5 Minuten nach Beginn des SE erfolgen. Das hat für Laienhelfer zur Konsequenz, dass sie, wenn der Anfall nicht nach 5 Minuten aufhört oder ungewöhnlich lange anhält oder sich häufig wiederholt, den Notarzt verständigen sollten und, insbesondere bei Vorliegen eines Status generalisierter tonisch-klonischer Anfälle, ein Notfallmedikament entsprechend dieser Leitlinien verabreichen sollten..."


    Nachzulesen z.B. hier: http://www.awmf.org/uploads/tx…wachsenenalter_2012_1.pdf



    Die 5 Minuten beziehen sich aber auf Laienhelfer. Ich ging von Rettungsdienstfachpersonal aus.


    "Da eine spontane Terminierung eines
    epileptischen Anfalls nach dieser Dauer zunehmend unwahrscheinlich wird, sollte eine pharmakologische
    Intervention spätestens 5 Minuten nach Beginn des SE erfolgen."



    Ich kann nur für mich sprechen und ich würde mit Sicherheit keine 5 Minuten warten bevor ich tätig werde.

    Die Wahrheit liegt wahrscheinlich (wie immer) irgendwo in der Mitte zwischen "Jeder krampfende Patient muss auf der Stelle umgenietet werden und gehört mindestens 48h auf die Intensivstation!" und "Krampfdurchbrechung ist brandgefährlich und zumeist eh unnötig."
    Ich seh auch überhaupt keinen Anlass für Grundsatzdiskussionen.


    Sicherlich eine Art Extrembeispiel: Wir haben (hatten?) in unserem Bereich eine Patientin, die ständig gekrampf hat und wahrscheinlich aufgrund eigener Doofheit und vollkommen marodem Umfeld nie richtig medikamentös eingestellt werden konnte. Da sind wir teils mehrmals pro Woche hingefahren und dank Einsatzort am Rand des RD-Bereichs mit damit verbundener Eintreffzeit des NEFs von ca. einer halben Stunde, musste diese Patientin ständig vom RTW-Personal "entkrampft" werden. Hatte selbst ein paar Mal das zweifelhafte Vergnügen, bei quasi nicht vorhandenen Venen per Rectiole (geht super bei nem generalisiert krampfenden Erwachsenen... :mauer: ), später dann per MAD. Diese Patientin wurde fast nie transportiert, sondern immer zuhause belassen, irgendwann haben sogar schon die NEF-Ärzte gemeutert und haben angefragt, ob da das NEF überhaupt noch hinfahren müsste. :-D



    Stellt sich die Frage ob die Patientin einen echten zerebralen Krampfanfall hatte. Vielleicht hat ihr das mit der Rectiole auch einfach nur gefallen :playboy: