Beiträge von Tio

    Das du keinen hast, merkt man. Gut wäre er für dich sicher mal. Z.B. lernst du da hoffentlich, dass die Nutzung der in der PDV/DV 810 (4.3.1) vorgegebenen Betriebsworte spätestens dann nicht mehr "übrig wie ein Kropf" ist, wenn es mal richtig zur Sache geht.

    Das sind große Worte, die Du mir unterstellst. Dann mal Butter bei die Fische, bei welchen Einsätzen warst Du dabei, als es wegen dem Weglassen von "kommen" oder "Ende mit Gesprächspartner XY" ein Problem gab? Falls es so war, lasse ich mich gern belehren/überzeugen und nehme die dann berechtigte Kritik an.
    Möglicherweise spreche ich aus eigener Erfahrung. Möglicherweise hatte ich auch schon Einsätze, "bei denen es richtig zur Sache" ging. Du vielleicht auch, das will ich Dir nicht absprechen. Allerdings kenne ich im Regelrettungsdienst in Bayern kaum Bereiche, die definierte Sprechgruppen zum Ende des Spruchs verwenden, einschließlich der Rettungsleitstellen. Jedoch ist mein Einsatzgebiet durch den Radius unseres Hubschraubers begrenzt, so dass ich nicht für andere Sprechen kann und möchte. Ich habe aus meiner Erfahrung eine andere Meinung als Du. Mir mehreren Hundert Flugstunden kenne ich auch hochfrequentierten und disziplinierten Sprechfunkverkehr. Mit vielen Jahren in der Luftrettung habe ich auch die Erfahrung mit Großschadenslagen, in der Menge der Einsätze manchmal sogar mehr als Andere. Meine Ausdrucksweise ist in diesem Forum der Mehrzahl der Leser bekannt. Manchmal muss man genau lesen. Weder lehne ich den Kurs ab, noch Sprechgruppen. Lediglich den von mir angesprochenen Teil davon. Übrigens lehne ich auch einen Teil der bestimmt wichtigen PDV/DV 810 ab, der richtig gefährlich werden kann: 7.2.15, wenn mündlich übermittelt wurde. Prost!

    Ich finde einen solchen Kurs gut. Ich habe zwar selbst auch keinen, aber er ist bestimmt gut. Z.B. lernt man da hoffentlich, dass man nicht ständig "kommen" oder "Ende mit Gesprächspartner XY" sagt. Das ist in der Praxis übrig wie ein Kropf. Selbst im hochfrequentierten Flugfunk macht man sowas nicht. Meine Anleitung: Denken, Taste drücken, Sprechen, Loslassen, Warten. Also DTSLW. Für Buchstabenenthusiasten. Bussi! :herz:

    Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG)

    Zitat

    § 13 Verschreibung und Abgabe auf Verschreibung

    Zitat

    (1) Die in Anlage III bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nur von Ärzten, Zahnärzten und Tierärzten und nur dann verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper begründet ist. Die Anwendung ist insbesondere dann nicht begründet, wenn der beabsichtigte Zweck auf andere Weise erreicht werden kann. Die in Anlagen I und II bezeichneten Betäubungsmittel dürfen nicht verschrieben, verabreicht oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch oder nach Absatz 1a Satz 1 überlassen werden.


    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__13.html


    Mit dem RKiSH-Konstrukt kann obiges für den Rettungsdienstler gerade gezogen werden? Ich bin Laie, meine Frage ist nicht ironisch gemeint.

    Ich bin ebenfalls freiberuflich und als Gewerbetreibender selbständig neben meinem Beruf tätig. Aber es ist klar, dass ich nicht tagsüber freiberuflich arbeite und dann sofort in die Nachtschicht gehe. Die Ruhezeiten vor dem Dienstantritt bei meinem Arbeitgeber muss ich einhalten, um die von mir erwartete Leistung zu bringen. Das sagt mir mein Verstand, nicht der Gesetzgeber.
    Aus dem Artikel lese ich, dass die Dame die Abmahnung bekommen hat, nachdem sie "trotzdem" nach Entzug der Erlaubnis durch ihren AG weiter der Tätigkeit als NA nachgegangen ist. Sicher mag ein besorgter Leser jetzt Angst haben, dass es keine NA mehr in seinem Bereich gibt, aber das kann nicht das Problem der Klinik oder der Notärztin sein.
    Wie wohl der tatsächliche Sachverhalt ist?

    Als Nummernkonservativer fand ich die Trennung zwischen medizinischer und "technischer" Notrufnummer gut. Da hatte ich keine Wartezeiten in meiner Heimatstadt. Jetzt sporadisch, vermehrt bei Unwettern.

    Im Rettungsdienst sehr wohl, nur in der Notfallrettung nicht. Der Krankentransport kann sehr wohl bestreikt werden und das ist schon häufiger geschehen.


    Aber es hat nichts mit einem Streik zu tun. Bei einer Honorarkraft gibt es keinen Arbeitsvertrag und keine Arbeitsverpflichtung. Wenn der Honorarkraft das Angebot nicht ausreicht, kann sie es einfach ablehnen. Wenn mir das Angebot einer Schule nicht gefällt, muss ich als Honorardozent auch nicht unterrichten. Auch wenn ggf. der Unterricht dadurch ausfällt. Es hat halt nicht nur Vorteile, ausschließlich mit Honorarkräften zu arbeiten.

    Möglicherweise kann auch die Notfallrettung bestreikt werden. Z.B. ohne Abrechnung retten. Aber da bin ich mir nicht sicher. Wäre auf jeden Fall ein deutlicher Mehraufwand in der Verwaltung.
    Ist sowas rechtlich möglich?

    Beim Herzinfarkt (und Schlaganfall) muss ein Patient mit vorhandenen Vitalzeichen durch den RettAss schnellstmöglich in das Krankenhaus gebracht werden. Dabei ist aber hauptsächlich die Leitstelle gefragt, eine ärztliche Begleitung ist nicht erforderlich (S. 21, AG NA M-V).

    Das ist doch ein klarer Auftrag. Von Versorgung ist keine Rede, nur von Transport. Ein geeigneter Fahrer plus ein geeigneter Träger sollten ausreichen. Vielleicht noch ein Passant zur Unterstützung. AOK versichert.

    Man muss aber trennen zwischen "ungeeignet" und "unerfahren". Erfahrung und Routine kommen nun mal erst mit der Zeit - wie in allen Berufen und Tätigkeitsfeldern. Man sollte einem Anfänger diese Zeit auch zugestehen, finde ich.

    OT: Schreib das mal in einem Forum zur NFS Prüfung: Warum erfahrene Kollegen "nur" eine Ergänzungsprüfung brauchen und die "frischeren" einen Zusatzlehrgang :tongue: .


    Edit: ich kann Alrik´s Beitrag nicht entfernen, beziehe mich aber ausschließlich auf Jörg´s Worte.

    Wie viele Sanitäter und Notärzte sind denn bei den Modellen gleichzeitig vor Ort?
    Mich stört manchmal der Vergleich folgender Teamkonstellation: zwei Personen Rettungsfachpersonal (RTW) vs. vier Personen inkl. NA (RTW+NEF).