Beiträge von Rene P.

    Darf ich fragen wie lange du schon fährst? Ich erst seit 2009, ich kann da keinen Unterscheid feststellen zwischen heute und damals.

    Ohh, ich schon. Mehr Einsätze, mehr Fehlfahrten.

    Und immer mehr als R1 oder sogar R0 auf dem RTW. Letzter Dienst, Sturz am Vortag. Anreise als R1, Ehemann steht mit gepackten Koffern vor der Tür und fährt uns hinterher. Patientin läuft in den RTW. Kurz vor Feierabend.

    Transport, nach Hause. Weniger Arbeit.

    Ich war sauer, ja. Diskussion? Mit wem? Leitstellen? Patient? Nicht morgens um 7 Uhr... und was würde es bringen?


    Und weil es anscheinend wichtig ist... Seit 2006...

    Zitat

    Leitsatz

    Ist dem Arbeitnehmer auf der Grundlage der betrieblichen Regelungen bekannt, dass der Arbeitgeber die Arbeitsleistung für den darauffolgenden Tag in Bezug auf Uhrzeit und Ort konkretisieren wird, ist er verpflichtet, eine solche, per SMS mitgeteilte Weisung auch in seiner Freizeit zur Kenntnis zu nehmen.

    Bleiben wir einfach dabei. Es gibt ein paar Ausnahmen, auf die Masse gesehen im Promille Bereich, die eine Entlassung unter med. tech. Ausstattung oder qualifiziertem Personal bedürfen. Für alles andere reicht ein MLW/Taxi/Krankenfahrt.

    Ja, bringt mir immer noch nichts wenn die FSJler oder Pflege Ass. einen schlafenden Pat. vermuten. Und auf dem Transport ist i.d.R. auch unter 10 min. ein NEF da. Damit es auch weiterhin eine Indikation gibt, für 10 NEF pro Quadratkilometer.


    Der RTW sollte sogar schneller ein. Also wie in der Klinik.


    "Pat. Müller geht's nicht so gut."

    "Ja, ich komm gleich"

    2000 Jahre später..

    Die meisten benötigen dies auch nicht. Denn deine 84% befinden sich im Heimpflege durch Angehörige. Eine Intensivpflege findet in den wenigsten Kontexten statt.


    Meine Großmutter damals wurde bei uns gepflegt. Durch meine Mutter. Ohne Ausbildung.

    Da hätte ein MLW mit zwei Trägern gereicht für die Entlassung. Trotz Pflegestufe (damals) 2 bzw. 3.


    Die wenigsten sind per Heimbeatmung oder 1:1 Pflege angebunden.

    Ich denke das ist abhängig vom Auftrag. Die Rollstuhl Dialyse fahren sie alleine, sieht man ja regelmäßig an den Kliniken mit angebundener Dialyse.

    Die Liegendtransporte und Tragestuhl Transporte machen die mir bekannten Anbieter zu zweit.

    Sie sind deutlich günstiger und zumindest in den Ballungszentren ausreichend vor Ort.

    Und wenn nicht, ich denke es ist lukrativ.


    Hier gibt es Anbieter, die ihr Personal auf Rettungshelfer NRW schulen, aber eigentlich braucht es nur zwei Taxi Fahrer.


    Preislich je nach Stadt: 200-300€ für einen KT, die Anbieter liegen zwischen 70-100€

    Gerade mal geschaut was man so online findet:

    Anbieter aus der Nähe Mannheim:

    krankenfahrdienst-freitag.de/ Transportkosten


    Hier ist auch gut beschrieben, was wann und warum von der KV gezahlt werden sollte. Und wenn diese nicht genehmigt, was man selbst zahlen muss.

    Wenn die Patienten die Einrichtung oder das Personal für den Transport benötigen, dann ist natürlich ein RTW oder KTW indiziert. Das Transportziel bedingt nicht das Transportmittel. Und auch in einer Wohnung ist eine professionelle medizinische Versorgung möglich. Wieso sollte diese während eines Transportes unterbrochen werden?


    Und warum ein gehfähiger Patient mit einem KTW oder gar RTW in ein Krankenhaus transportiert werden kann, ein tracheotomierter und beatmeter Patient ggf. noch mit weiteren Drainagen und Sonden mit einem Taxi nach Hause fahren soll, erschließt sich mir nicht wirklich.

    Ja, danke. Du hast vermutlich 1% und weniger der indizierten Entlassungen beschrieben.

    Lass doch bitte mal die Kirche im Dorf.

    Es ist schön das ihr, Hilope und DocUlli, die Ärzteschaft verteidigt. Aber DocUlli war es, die sich über die Gemeindepflegekraft und Apotheken beschwert hat.


    Es läuft ja jetzt auch so. Ich hab Schnupfen, Heiserkeit. Ich gehe in die Apotheke. Die Fachkraft und der Apotheker beraten entsprechend ihrer Ausbildung und Studiums.

    Der Patient ist erstmal versorgt, keine Belastungen der ambulanten ärztlichen Gesundheitsdienste.


    Er kann aber auch die 120 Sekunden mit einem Arzt sprechen. Doch dann wird irgendwann wieder von Überlast und mangelender Selbst- und Gesundheitskompetenz gesprochen und das dies nicht sinnvoll ist.


    Und zum Thema DK, Pflegeprobleme und Co.:


    Vor 10 Jahren habe ich noch den Hausarzt angerufen, der ist dann zu seinen Patienten gefahren, nachdem ich als RD keinen lebensbedrohlichen Zustand festgestellt habe.

    Heute brauche ich das nicht mehr versuchen. Die letzten Patienten, ich frage zumindest noch immer, winken ab. Der HA kommt nicht mehr zum Hausbesuch. Grund vermutlich: siehe oben, Überlastung.


    Ich finde es nur sehr unpassend, dass sich hier auf einmal gehen Apotheker und Pflege beschwert wird. Doch genau die sorgen, bei richtiger Zuweisung, für eine Entlastung eurer ambulanten Kollegen.

    Das man als Betriebsmedizinerin und in der Klinik tätiger Arzt das vielleicht aus den Augen verlieren kann, verstehe ich. Aber man sollte seine Stellung im Gesundheitswesen nicht zu hoch hängen. Das ist alles noch Teamarbeit. Auch mit den Apothekern und nicht-ärztlichen Professionen.


    Und jetzt vielleicht mal wieder Back to Topic. Es geht um den ÄBD und was man machen muss damit nicht Pathologen einen Patienten ambulant besuchen müssen. ;-)

    muss man auch nicht beim Patienten lassen, wenn es denn wenigstens in der Dokumentation des Rettungsdienstes entsprechend aussagekräftig und nachvollziehbar vorhanden wäre, dann wäre es schon völlig ausreichend. Die Offensichtlichkeit der fehlenden Indikation sollte für den externen Dritten (Staatsanwaltschaft z. B.) schon nachvollziehbar dokumentiert sein. WARUM wohl ergehen immer wieder Urteile gegen Rettungskräfte zumeist wegen behaupteter unterlassener Hilfeleistungen, bei denen in der entsprechenden Einsatzdokumentation keinerlei Angaben über Patientenzustand usw. vorhanden sind?

    Ich hätte gerne ein paar Urteile hierzu gesehen. Du kannst bestimmt helfen?


    Edith fragt: ich meine tatsächlich Urteile, rechtskräftig, nicht irgendeinen Pressebericht.