Beiträge von micha1108

    Hallo Freude der Nacht,


    Ich habe mal eine Frage an alle die sich postalisch an die Berufsanerkennung des RA in Österreich gewagt haben.
    Letzte Woche war ich persönlich im Ministerium in Wien und wollte im "One-Step" Verfahren meine Anerkennungsurkunde erhalten, was leider nicht ganz so erfolgreich war.
    Mir fehlte ein Dokument für die direkte Ausstellung, jetzt steh ich vor folgendem Problem.


    Ich habe eine Vollmacht-Vorlage erhalten, weil die postalische Zusendung der Urkunde ausschließlich an eine österreichische Adresse erfolgen kann, folgend mein Problem, ich kenne leider keinen, und hab auch aktuell keinen finden können.


    Wie habt ihr das Problem gelöst???



    Schonmal vielen Dank


    micha1108

    Ein Kollege hat letztes Jahr das angesproche montägliche „verkürzte Anerkennungsverfahrens (One-Stop)“ gemacht und war wirklich nach knapp über zwei Stunden wieder draussen und fertig. Also es geht auch in zügig...

    wäre natürlich die beste Lösung, aber aus Niedersachsen ein kleiner Tripp nach Wien ist doch ein wenig aufwendig, da bleibt mir leider nur die lange Post übrig, laut dem Ministerium soll es bis zu 3 Monate dauern, ist natürlich lang, aber aktuell ist es nicht so dringend.

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.




    asena und M1k3: Die Berufsanerkennung nach österreichischem Recht wäre nur Papierkram, das ist alles nicht so tragisch.


    DaniRA: Ja genau, das wäre so ein potentielles Beispiel ich das ich gedacht habe, als "Pistenretter" bei einem priv. Bahnbetreiber.


    Ich habe nicht vor im öffentlichen Rettungsdienst (egal ob HiOrg oder BF oder ähnliches) zu arbeiten.
    Meine Beschreibung als Pistenretter bezieht sich wie von einigen schon beschrieben als "Ersthelfer" auf der Piste, ich will nicht zur Bergrettung oder Flugrettung die eine entsprechenede Ausbildung erfordern (HEMS, alpine Ausbildung usw.)


    Im Groben wäre also einfach das Wichtigste, sich mit dem potentiellen Arbeitgeber auseinandersetzen, was dieser genau benötigt, bzw. sucht, der weiß am besten was er brauch.
    Aber theoretisch wäre vom einfachen 16h Erste Hilfe Kurs bis NFS NKI alles möglich.

    Einen schönen guten Abend,


    ich weiß, es gibt ein dutzend Beiträge zu dem Thema, aber alle die ich finden konnte sind schon mehrere Jahre alt.


    Daher kurz und knapp: Ich bin RettAss aus DE und möchte als "Pistenretter" bei einem privaten Unternehmen in Österreich über die gesamte Wintersaison arbeiten.
    Ist dort die Anerkennung über das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen notwenig?


    Gibt es jemanden unter uns der genau das selbe schonmal gemacht hat? Wie lässt sich das am "einfachsten" Umsetzen?


    oder komm ich nicht drum herum einen Antrag mit folgenden Unterlagen einzureichen, egal ob ich bei der Wiener BR oder einer Hi-Org oder sonst wo arbeiten möchte??
    Unter: http://www.berufsanerkennung.at/de/no_cache/anerkennungsabc/ (als Sanitäter aus DE)


    Schonmal vielen Dank


    (falls ich doch einen passenden Beitrag nocht gefunden haben sollte, entschuldige ich mich schonmal im voraus)


    micha1108

    Hallo Freunde der Nacht,


    vorweg, ich hab die letzten Stunden damit verbracht die alten Diskussionen und Threads für das o.g. Thema hier zu durchforsten, aber ich konnte immer noch keine angemessene Antwort finden, deswegen hier nochmal mein Anliegen.


    1. Die Fortbildungspflicht ist Ländersache, heißt im Klartext, jeder macht was er will. Laut NRettDG § 10 Personal bedeutet das für mich:


    " Es muss entsprechend seiner Verwendung nach einheitlichen Maßstäben aus- oder fortgebildet sein und regelmäßig fortgebildet werden."

    2. Weder im neuen NotSanG noch im alten RettAssG gibt es was genaues zur Stundenanzahl usw.


    Das Problem ist folgendes:
    Bei mir auf der Wache (HiOrg) gilt folgendes System, es gibt eine 30h Fortbildungspflicht, alle Mitarbeiter werden jährlich verplant, machen diese und alles ist gut.
    Selber Bezirk, andere Wache, Wachenleiter hat akutes Personalproblem, kein passendes Personal für die Fortbildung, sagt es gibt kein Gesetz dazu in NDS, welche die Stundenanzahl definiert, er lässt es einfach bleiben.


    Nun zu meinen Fragen,
    Wer definiert die Stundenanzahl, wenn es um das Thema "einheitliche Maßstäbe" geht?
    Kann da jeder Arbeitgeber machen was er will?
    Kann bzw. Muss der ÄLRD dies vorgeben?


    Schonmal vielen Dank für eure Mühe

    Es soll quasi was für den Intensivtransport sein, aber eher keine aktiv arbeitet im ITW, sondern um die Zeit zum Medizinstudium zu überbrücken, aber eine weitere Berufsausbildung kommt nicht in Frage,
    Quasi irgendwas zwischen dem DIVI und der Fachpflege, aber ich denke mal aber, selbst wenn es da was geben sollte, wäre eine Fachweiterbildung Intensivmedizin bzw Fachpflege, am sinnvollsten?

    Moin Moin,


    Ich hab eine Frage zu möglichen Fortbildungen als RA.


    Ich würde gerne eine Zusatzausbildung / Zusatzqualifikation im Bereich Intensivmedizin machen und habe da Schwierigkeiten überhaupt solche Art von Fortbildungen für Rettungsdienstpersonal zu finden.


    Hat da jemand Hintergrundwissen? Oder zufällig solche eine Zusatzqualifikation?


    Was haltet ihr von solchen Qualifikationen, usw.?


    PS: falls es doch so einen Beitrag hier geben sollte, ich hab diesen leider nicht gefunden, dann bitte verschieben / löschen.


    Schonmal vielen Dank


    micha1108