Beiträge von DocJojo

    Das war unsere Idee hier, um beide Resourcen zu nutzen, ohne Statistiken zu verfälschen.


    Ich persönlich habe den Artikel wie Du gelesen und bin auch davon überzeugt, dass es in Flörsheim um mehr als nur eine reine Erstversorgung ging. Auf die Schwierigkeiten, die ich da möglicherweise sehe, habe ich in Post 28 verwiesen.

    Was ist denn das für eine fürchterliche Antwort? :(



    Sent from my iPhone


    Lieber M1k3


    Was findest du denn daran furchtbar?


    Das "Möglicherweise" oder dass ich wissen will, warum Eddy das gefragt hat?


    Ich hab überhaupt kein Problem darüber zu sprechen wo ich arbeite und wenn du wissen willst, wie ich heiße, kannst du mich gerne fragen. Wollte nur wissen wie das weiterhilft- Thats all


    Ansonsten war das schlicht und ergreifend eine nicht wirklich bierernst gemeinte Antwort...



    -edit: Sachverhalt per pn aus der Welt geschafft

    So kann es nur leider nicht sein, wenn man den Artikel nochmal berücksichtigt in dem ja steht, dass der Hauptamts-RTW durchgezogen ist statt den EA-RTW einzusetzen. Damit kann nur das Eintreffen des EA-RTW zählen, es kommt ja sonst nichts und der HA ist frei für einen Duplizitätsfall.


    Nein ist er nicht- zumindest wenns zum Transport nach der REA kommt. Der Vorschlag war, dass der EA-RTW als First Responder und nicht als Ersatz für den HA-RTW gedacht war. Vermutlich hätte das an der Einsatzstelle zu Diskussionen geführt, wer zB transportieren darf.Diese Situation habe ich selbst schon erlebt. Da wusste ich echt nicht , in welchem Irrenhaus ich da gelandet bin...


    Aber ich möchte natürlich nicht auf die Flörsheimer Situation unbekannterweise Rückschlüsse ziehen

    Wenn der verschreibende Arzt Neurologe ist, hat das nichts mit Verschreibungspraxis zu tun. Je nach benötigter Dosis kann es durchaus sein, das soviel "aufläuft" und teilweise noch mehr. Sollte es aber Allgemeinmediziner sein, wundert mich das auch.


    Da muss ich mal den großen Abakus rausholen- 200 Tabl. pro Woche und Patient durch den Neurologen? Also jetzt mal immer vom Vorsatz abgesehen, denn pro Rezept habe ich eine maximale Menge die ich verordnen kann. Alles was darüber hinausgeht bedarf einer besonderen Kennzeichnung.


    Wenn ich jemandem therapeutisch etwas verschreibe, dann möchte ich ja dass er möglichst wenig Tabletten nehmen muss (compliance!) : also Tablette mit der höchsten Wirkstoffdichte (bei Pregabalin also 300mg/Stk, N3 =100 Stk=30gr.) das wären zwischen 30-60gr. pro Woche und damit die ungefähr 8-15 fache Menge der -zumindest empfohlenen- Höchstdosis.


    In Ausnahmefällen wird dieses Medikament zwar auch höher dosiert, aber so hoch? das müsste doch langsam toxisch sein...
    Das schaffen -würde ich sagen - selbst Neurologen mit Hardcoreepileptikern oder refraktären Angstpatienten doch wohl eher nicht, oder? oder meinst du in der Schmerztherapie Das würde mich wirklich-gerne auch per pn- näher interessieren.


    Ich habe während meiner speziellen Schmerztherapie relativ viel mit dieser und anderen neuralgischen Substanzen zu tun gehabt und wurde da relativ streng und restriktiv erzogen.
    Überschreitung der verordnungsfähigen Höchstmengen auf dem Rezept nur mit eindeutiger und ausführlicher Dokumentation, Vermerken der Menge in der Akte usw.


    Und obwohl ich mich damit durch eine SOP, die ich schreiben musste, mit Verordnungswesen ganz gut auskannte, kam es trotzdem häufig zu Rückfragen der ausgebenden Apotheken.


    Die Patienten haben wir relativ hart kontrolliert (Medispiegel usw.) und "hart" geführt (was in der Schmerztherapie noch wichtiger als woanders notwendig ist/war)



    Von daher bin ich persönlich der Meinung, dass solche Medikamentenmengen eigentlich nur vorsätzlich verordnet werden können (sei es nun aus Bequemlichkeit oder sonst möglicherweise kriminellen Motiven) oder die Patienten durch Therapeutenhopping oder illegalen Mitteln an solche Mengen kommen können.


    Nur- wie kann man das verhindern?


    ich bin leider bei thh, dass dies nur extrem schwierig (weil aufwändig und durch durch die therapeutische Schweigepflicht erschwert) aufzudecken ist. Man müsste es z.B. auf die E-Krankenkassenkarte schreiben können ( was aber nicht gespeichert werden darf...)
    Damit bleibt eigentlich nur, auf die Vernunft der Verordner bzw die vorsichtigen Apotheker zu hoffen...


    Kleine Ergänzung: Die Vorlage eines Arztausweises reicht mittlerweile nicht mehr aus um rezeptpflichtige Medikamente in der Apotheke zu kaufen, auch ein Arzt muss dazu(für sich selbst) ein Rezept ausstellen.



    Das ist nicht (mehr) richtig und macht(e) auch überhaupt keinen Sinn, da ein solches Rezept (es wäre ja dann ein blaues P Rezept) dann auch nicht in der Apotheke verbleibt sondern dem Arzt wieder mitgegeben wird. Ich schreibe mir nur dann Rezepte wenn ich das einrichten will, weil die Abrechnung dann einfacher ist als nur mit der Rechnung.


    Ausnahmen hiervon bilden die Betäubungsmittel, die nur mit entsprechenden Verordnungsvordrucken zu beziehen sind, da die Apotheke diese für Ihre BtM Doku benötigen.


    Aber bisher habe ich nichts von BtM in diesem Fall gelesen.


    Ich kenne weder Flörsheim, noch die Situation im RD in dieser Region. Es wäre mir aber neu, dass EA-Fahrzeuge einen Anspruch darauf haben, Notfallensätze komplett zu übernehmen, solange ein RTW des Regel-RD verfügbar ist. Aber was spricht dagegen, dieses Fahrzeug als First Responder einzusetzen, wenn es einsatztaktisch sinnvoll erscheint?


    Vielleicht gibt's ja dann Streit, wer den Patienten dann, wenn alle da sind, weiter versorgen und transportieren darf... :pfeif:

    ich finde es erschreckend das es noch anästhesieabteilungen gibt die hanschriftlich markierte sritzen verwenden. und meiner meinung nach ist das klebchen-system überhaupt kein mehraufwand... wenn man sich einmal auf die entsprechenden kleber geeinigt hat (es gibt ja welche, wo die dosierung fest drauf ist oder nur welche, wo der medi-name und ein freifeld für die konzentration ist) ist es eine sache von 3 sekunden, die klebchen von der rolle abzuziehen und auf die spritze zu kleben. da kommt kein edding hinterher (mal ganz zu schweigen von gruseliger handschrift bei der die 1 so aussieht wie die 7 oder so).


    ich such die tage mal ein bild, wie ein normaler narkose-arbeitsplatz bei mir aussah. :bye:


    Ich gebe Dir Recht. Natürlich mag ich das so aufgeräumt und sauber auch lieber. So passiert sicher weniger, es ist hygienischer und man kann ruhiger arbeiten.


    Die Realität sieht aber leider nicht überall so aus- auch 2016 nicht. Und wenn ihr sowas auch im Stress im Notfall hinbekommt, dann Chapeau :hi:


    Stefan: Warum ziehst du/zieht ihr die 10 ml Sufenta-Ampulle in einer 5 ml Spritze auf?


    Hier wurde die Ampulle Sufenta mite vermutlich aus ökonomischen Gründen geteilt in zwei Spritzen à 5 ml. Das kenne ich von früher auch noch. Unglücklicherweise ist das nicht BtMG- konform...

    Die Idee mit der möglichst eindeutigen und einheitlichen Kennzeichnung gibt es im Anästhesiebereich schon länger.
    Kennzeichnung von Medis DGAI
    Einige Hersteller haben mitgemacht, andere nicht. Die Aufkleber gibt's auch so.


    Der Nutzen ist kleiner als ich 2012 dachte, denn es erfordert einen relativen Aufwand.
    In den mir bekannten Anästhesieabteilungen wird es nicht nicht oder nicht vollständig umgesetzt. In meiner aktuellen Wirkstätte wird mit den mitgelieferten Klebern und mit Edding gearbeitet.


    Ich finde es ein wichtiges Thema und habe mir folgende Arbeitsweise überlegt bzw. verfahre danach:


    Im Rettungsdienst lasse ich mir immer die Ampullen zeigen und lasse immer beschriften. Im OP wird die Narkose meistens vorgerichtet, sodass ich davon ausgehen muss, dass das was draufsteht auch drin ist. Unbeschriftete Spritzen schmeiße ich in Müll.
    Als Kontrolle reicht mir das. Die Kollegen um mich herum haben sich daran gewöhnt-wenn ich das sogar das o.g. Rückmeldungsprinzip "bekomme", freue ich mich und mache gerne mit.


    Sowohl im OP als auch im RD ( hier mache ich es tatsächlich von den situativen Umständen und von meinem Eindruck das jeweilige Team betreffend abhängig) ziehe ich mir nicht zeitkritische Medis oft selbst auf. Dafür bin ich mir auch nicht zu schade und ich beschrifte die Medis, die ich dann nicht sofort komplett gebe. Dazu zwinge ich mich tatsächlich. Zeitkritische Medis lass ich mir aufziehen und die Ampullen zeigen. Die Gabe deligiere ich auch, mit mg- Angabe. Mir nicht bekannte RA's/NfS/Pflegepersonal mit mg- und ml-Angabe. Wenn ich die Injektion nicht sehe, frage ich ob sie stattgefunden hat.
    Wenn es die Situation im RD zuläßt, wird einer im Team (meist "mein" RA/NfS vom NEF/RTH ) ausschließlich Medikamente vorbereiten und verabreichen.


    Mit den geschilderten Maßnahmen halte ich den Prozess für relativ sicher, wobei natürlich Verbesserungspotiential (richtig "geschlossene Kommunikation" immer egal mit wem z.B.) vorhanden ist...


    Alle Maßnahmen ersetzen aber Fokus und Konzentration nicht...


    Andererseits bin ich erstaunt, wie gut die Personalabteilungen mancherorts besetzt sein müssen, dass man hier solche Forderungen stellt. Ich habe es bisher so erlebt, dass nie zu irgendwas irgendeine Rückfrage kam. Es ist manchmal ganz interessant, wenn man im Kolllegenkreis so rumfragt, was wer bei Einstellung tun und abgeben musste. Dabei kommen die lustigsten Geschichten raus und es erheitert oftmal eine ruhige Stunde an der Wache. Probiert es mal aus.


    Klar isses auf der einen Seite auch lustig, andererseits machen alle bu-hu wenn dann wieder ein faules Ei irgendwo auftaucht und sein Unwesen treibt. Spricht auch für ein Register, danke dir. Ne verbindliche Anfrage bei Einstellung dürften ja auch knapp besetzte Personaler hinbekommen...