Beiträge von Novaxain

    wenn du bereits 6 Jahre auf der Wache bist für dessen Wachleiterposten du dich bewirbst, wundert mich ein bisschen die Frage nach Tipps im Bewerbungsgespräch ;)


    Die Trümpfe hast du bereits in der Hand: Du kennst den überliegenden Führungskader, du kennst die Position im Echtbetrieb, wahrscheinlich weißt du auch um die Gründe für die Ausschreibung eines neuen WL (geht der alte? flüchtet der alte? war der alte nicht mehr gewünscht - team oder überliegende Strukturen?)


    Das Aufgabenspektrum wirkt für mich...Dünn.

    Gespräche mit den Mitarbeitern zur Personalentwicklung klingen toll, machen aber keinen Sinn ohne etwaige Handhabe zur Personalentwicklung.

    Praktikanten früher beenden / bewerten? - klingt für mich für eine Aufgabe für die Praxisanleiter der Wache, nicht für einen Wachleiter (insbesondere Kontaktperson für Praktikanten kann unglaublich Zeitfordernd sein, je nach Größe der Wache / Anzahl der durchgeschleusten Praktikanten)

    Beurteilung von Praktikanten / FsJ - das macht bei der WL meines Erachtens nach wenig Sinn, das gehört in die Hände der PAL.

    Achten auf Anwendung des QM und entsprechenden Dienstanweisungen? - Das ist immerwährende Aufgabe eines jeden Mitarbeiters. Ist es dann dein Job Ermahnungen auszusprechen / zu schreiben oder sogar Abmahnungen? - oder darfst du Projekte umsetzen und die in die Regelstruktur eures QM Handbuch packen? (das kann sehr viel Spaß machen :) )

    Teilnahme an Gesprächsrunden - je nach regionaler Struktur mehr oder wenig spaßig / sinnvoll - da kann ich kaum was zu sagen. Hier reicht das Spektrum von: langweiliger Pflichttermin bis zu sinnvoller produktiver Austausch der wichtigen Entscheider.

    Planung/Organisation von Wartungs/Reparaturterminen der Fzg - ob das in die WL Hände gehört liegt meines Erachtens auch an der Betriebsgröße. Je mehr Fzg - desto eher ist es unbedingt sinnvoll einen direkten Beauftragten zu haben (Fuhrparkmanager, Werkstattbeauftragten, o.Ä. - evtl. auch ein ganzes Team damit immer jemand da ist der sich entsprechend auskennt. Verantwortlich sollte sich jeder MA fühlen.)


    Ich gebe auch unbedingt zu bedenken: ein Wechsel "aus dem Team" in die "Führung" ist nicht immer so wie man ihn sich vorstellt, unter anderem kann es sein dass sich Kollegen plötzlich anders verhalten, man nicht mehr zum Feierabend Bier eingeladen wird - das kann hart sein. Hier vorher Prüfen: könnte man das? steht das im Raum? Wer will eigentlich dass ich WL werde? (Ich selbst? - das Team? - die überliegende Führungsstruktur?)


    Viel Glück und viel Spaß :)

    Grundsätzlich gerne, nur kann ich dir "versprechen", dass die Erfahrung hier aus Bayern unterschiedlich zur Erwartungshaltung in Nierdersachsen sein wird.


    Dann käme noch dazu: dass ein Wachleiter je nach Betriebskultur entweder "so" oder "so" genutzt werden kann. Das reicht von einem der mächtigsten Posten im operativen Betrieb bis zu einer Schachfigur ohne echte Gewalt.


    Da wäre es hilfreich zu wissen: weißt du um das Aufgabengebiet eines WL in dem Betrieb in welchem du dich bewirbst und übereinstimmt das mit deiner Erwartungshaltung?

    Selbstverständlich kann entweder der Arbeitgeber oder - je nach Struktur - der ÄLRD direkt oder über eine Verpflichtung des Arbeitgebers solche Anweisungen treffen, die dann auch zu befolgen sind. Warum sollte das nicht möglich sein?

    Die ÄLRD in Bayern sind per Struktur nicht arbeitsrechtlich mit den NFS verbandelt. Es gibt einen definierten Weg wie Gespräche zustande kommen mit NFS und ÄLRD (1. Schritt: anonyme Möglichkeit für den NFS Stellung zu einem betroffenen Protokoll / Einsatz zu nehmen - 2. Schritt (Falls Schritt 1 nicht ausreichend): Gespräch mit ÄLRD & NFS & Leiter Rettungsdienst (zwingend erforderlich).


    Anfangs hat der ÄLRD hier ja durchaus auch gesagt: das gehört abgemahnt (und noch mehr, wir kennen die Tiraden ja mittlerweile). Das erste Was daraufhin vom LRD kommen sollte ist, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen hier rein der Arbeitgeberseite vorbehalten sind - und der ÄLRD da niemals Kenntnis erhalten wird sollte da etwas passieren, geschweige denn Einfluss drauf wirken kann.


    Die einzige "Macht" die der ÄLRD in Bayern hat ist theoretisch der Entzug der 2c Delegation (und das ist nach dem Grundsatzurteil in Landshut ja anscheinend eher nicht möglich).


    Was es also braucht: mutige LRD die hinter ihren NFS stehen - und landauf landab scheint es da immer mehr zu geben. (BTW: den letzten Fortbildungen nach zu Urteilen: durchaus mit einem Nord-Süd Gefälle.

    Schade für die Notfallsanitäter dort, welche offensichtlich eine Stärkung vonseiten des Arbeitgebers brauchen bzgl. deren eigenen Kompetenzen.


    Ein ÄLRD kann schreiben was er will, aber nicht befehlen wann man einen Notarzt rufen muss.

    Zum Glück war 2013 eine komplett andere Zeit im Rettungsdienst, auch in Bayern. So etwas dürfte sich eher nicht mehr wiederholen, wer die Interna aus dem Fall von damals kennt denkt vielleicht auch anders darüber.


    Anlass und Grund sich von einem Arbeitnehmer zu trennen sind ggf. 2 paar Schuhe.


    Und nö, Bayern ist das Land in dem man frei nach NotSanG2a arbeiten kann, unter anderem weil man auf einen vollständig bestückten RTW incl. nahezu aller denkbaren Notfallmedikamente zurückgreifen darf - ohne dass ein ÄLRD überhaupt die Möglichkeit hätte diesen Fundus einzuschränken, anders als in anderen Teilen Deutschlands.


    Lokale Probleme mit einzelnen ÄLRD gibt es, komisch dass man immer aus den gleichen Ecken Bayerns von Problemen hört. (München - Landshut - Würzburg) - im bayrischen "groß" funktioniert es ganz wunderbar.


    Was für mich eher bedeutet: Das Modell Bayern ohne strenge abgeprüfte SAA und BPR ist das Erfolgsmodell. nicht die ÄLRD welche die Verantwortung für 7 ausgewählte Maßnahmen übernehmen wenn der NotSan sich dazu entscheidet nicht nach §2a zu arbeiten.

    ...
    Alleine in Bayern, wo alle Landkreise erst einmal die gleichen Voraussetzungen (vier Medikamente!!!) haben, ...

    Wo sind es denn nur 4 Medikamente? Im Anhang mal die Bestückung eines jeden Bayern RTW mit Medikamenten, diese werden auf jedem RTW vorgehalten und Notfallsanitäter applizieren diese entsprechend eigenständig nach NotSanG §2a.


    4 medikamente nach NotSanG §5 Abs 2c, richtig. aber wen interessieren diese denn noch seit herauskommen des NotSanG §2a? In meinem RDB keinen. Hier wird munter die geeignete Analgesie für isolierte Extremitätenverletzungen gegeben (eben nicht immer nur Stur Piritramid), Blutdrücke gesenkt oder gehoben ohne Notärztliches zutun. Stress mit irgendwem? nö.


    https://lasa.cirs.bayern/ords/…GETFILE_EMPF:::FILE_ID:21



    EDIT: In der "Empfehlungsliste" (btw verbindlicher Charakter - ein Betreiber der die Fzg nicht so ausstattet hat ein ziemliches Problem, außer der ZRF kontrolliert nicht gut.) - alles auf dem RTW vorgehalten mit der Ausnahme der Antidota. (Da wünscht man sich vor allem Kohle schon häufig auf dem RTW)

    Dann fragt man sich schon, warum sie dann nicht gleich Medizin studieren.
    Die meisten haben die Voraussetzungen eben nicht.

    Um für mich zu sprechen, das war eine bewusste Entscheidung nachdem ich mir den Alltag als Klinikarzt angeschaut habe. Empfand ich damals nunmal nicht als attraktiv, mittlerweile habe ich sogar teilweise Mitleid bei dem Pensum den ein Klinikarzt leisten muss. Die Variante Notarzt - war damals (ca. 2008-2012) auch kein Beruf, sondern das was es jetzt auch ist, ein "Nebenbei-Geschäft". Dafür Medizin zu studieren kam also nicht in Frage.


    Facharzt für Notfallmedizin wäre das einzige was mich interessiert hätte, dieser Stand damals aber noch so weit in den Sternen - und tut es ja jetzt noch, dass ich mich dagegen entschieden habe.


    mit einigen Querelen der Lebensgeschichte bin ich dann wieder in der Notfallmedizin gelandet. Ingeneurswissenschaftliches Arbeiten ist nunmal nicht Lebenserfüllend.


    Der Spruch "dann hätte er halt Arzt werden sollen" trifft es nunmal nicht, wirkt sogar eher anmaßend für manche der 4-Ohren :)

    Ich weiß, dass der Kreis Dormagen mit normalen Ketamin arbeitet.


    Noch etwas anderes zu Ketamin. Die Rate an Nebenwirkungen ist ja auch davon abhängig, ob ich es i.v., nasal, i.m. oder vernebelt gebe.

    Nutzen es alle i.v. oder sind irgendwo auch andere Applikationsformen vorgesehen?

    Interessant, danke :)
    Ich musste zwar "Dormagen" googlen - aber dann muss ich meinen Sprech den Azubi gegenüber ändern - dass wir deutschen eigentlich "überall" nur Esketamin haben.


    Alternative Applikationsformen sind vorgesehen und werden belehrt in der 3-Jährigen Ausbildung.


    Beispiel:

    - Akut-Schmerzlinderung über MAD Applikator bei Erwachsenen und einer Symptomatik die es nicht erlaubt einen Zugang zu legen - aber sofortige Intervention (Großflächige Verbrennungen bei entsprechender Agitation des Schmerzgeplagten z.b.)

    - Im Rahmen der Analgesie (und Analgosedierung) beim Kind auch mittels MAD - entsprechend über eine Dosierungstabelle als Empfehlung in Bayern veröffentlicht.

    tja, da wirds schwierig und der richtige ansprechpartner ist wahrscheinlich eine prüfende Schule.


    Meines Wissens hat sich Bayern ja gegen die Novellierung des Rettungssanitäter aufgebäumt und die Verschiebung der mehr-Theorie abgelehnt? Also restliches Land: 240h Grundlehrgang - dafür nur 80h KH Praktikum. (afaik)


    ich bezweifle also dass man den Grundlehrgang (der mittlerweile in Bayern sehr wohl so heißt, nur der Begriff RDH-Kurs wird wohl nie sterben) vermischen kann.

    In Bayern ist der Rettungssanitäter modular aufgebaut und zwar wie folgt:


    Grundlehrgang für angehende Rettungssanitäter (auch genannt: Rettungsdiensthelfer) - 160h Schule, abschließend meistens mit einer Prüfung (aber nicht zwingend)

    KH Praxiseinsatz - 160h in verschiedenen Stationen, mittlerweile eine Woche sogar in einem Altenheim ableistbar. (Geriatrie / Pflege / Notaufnahme / Intensiv -Anästhesie)

    RW Praxiseinsatz - 160h Praktikum in einer Lehrrettungswache, 40h KTP, 120h RTW


    mit diesem Nachweis kann sich der Kandidat in einem (bay.) Abschlusslehrgang Rettungssanitäter anmelden. Dieser beinhaltet 40h Schule + Prüfung.


    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Der Katalog wird verkauft als Unterstützung.


    Sprich: Nach Notsang 2a darf ich natürlich heilkundlich tätig werden, fraglich ist für einige NFS jetzt der Bereich "Erlernt und beherrscht" und vor allem "Wie weise ich nach, dass ich etwas kann, vor allem wenn eine Maßnahme dann ja doch mal Komplikationen mit sich gebracht hat?"


    Jetzt gibt es einen Katalog mit grünen Maßnahmen, bei denen ich niemals in die Rechtfertigungsschine kommen sollte, weil eindeutig als Erlernt und beherrscht klassifiziert. Das empfinde ich als nett und unterstützend.


    Gelb / Rot - sind keine "Verbote", sondern sind nach der Interpretation nun einfach nicht als erlernt beherrscht eines standard NFS einzuordnen und der NFS könnte wieder in die Notwendigkeit kommen zu argumentieren, dass er diese Maßnahme beherrscht.


    Die NA - Nachforderung ist sicherlich ein Übel das einen die Augen rollen lässt, das ist natürlich lächerlich.

    jetzt wirds doch langsam lächerlich.


    Ich bringe regelhaft neu aufgetretene infauste Erkrankungen ins Krankenhaus ohne Notärztliche Überwachung. Die Überwachung (AFAIK durch NFS beim Transport ins KH immer in einem 1:1 Betreuungsschlüssel darstellbar) eines Patienten kann doch sehr gut durch einen NFS dargestellt werden.


    Der Krampfanfall als Erstmanifestation eines Glioblastoms kann den Beginn einer tödlichen Erkrankung darstellen, ist dadurch aber nicht zwingend eine Notarzt Indikation.

    Der Nachtschweiß als Symptom einer B-Symptomatik einer tödlich verlaufenden Krebs-Erkrankung ist ebenfalls keine, nicht einmal eine Rettungsdienst Indikation.

    Das Fieber kann ebenfalls tödliche Erkrankungen inne haben, ist aber deswegen auch nicht immer Notarzt Indikation.


    Greift der Notarzt nicht ein, ist die Indikation für die Anwesenheit des Notarztes durchaus in Frage zu stellen (heißt nicht, dass sie nicht wertvoll war! - da gibt es ja durchaus Situationen in denen man froh sein kann über dieses "mehr" an Expertise.) Der Notarzt gehört aber gefälligst da hin wo er einen Mehrwert bringt. das bedeutet: reale Durchführung ärztlicher Kompetenz. Dass da die Überwachung nicht dazugehört zeigen zahlreiche Intensivstationen bei denen der Arzt auf zuruf der Pflege hinzukommt.

    Würde ich so unterschreiben. Da ein Krampf aber sehr unspezifisch ist und auch schwerwiegende Erkrankungen dahinterstecken könnten, wäre ich da einfach zurückhaltender.

    Nachtschweiß ist ebenfalls sehr unspezifisch und es können auch schwerwiegende Erkrankungen dahinterstecken.


    und nun?