Beiträge von ahnungsloser

    Ziel: bundesweit einheitliche Regelungen, ein bundesweit geltender Flächentarifvertrag.


    Dieses Ziel würdest Du aus meiner Sicht nur erreichen, wenn Du den RD in Deutschland vollständig verstaatlichst. So wie z.B. in der DDR war. Da unser Staat aber ganz andere Sorgen und Probleme hat, wird dies in den kommenden Jahren bestimmt kein Thema. Und in Hinblick auf die Europäische Gesetzgebung wird sich das Thema wahrscheinlicher in die entgegengesetzte Richtung entwickeln.


    Und - egal wer da fährt, ob HiOrg, kommunale GmbH oder Privater, es muss einfach egal sein, welches Label an der Jacke heftet.


    Ist es doch auch, hauptsache der Leistungserbringer bringt die geforderte Qualität und ist bei der nächsten Ausschreibung schafft er es die Kosten weiter zu reduzieren.

    Es gibt auch Schulen bei denen in der ersten Woche der LRA-Ausbildung, wobei der Gesetzgeber für die Ausbildung der Ausbilder keine genaue Zeitdefinition sondern nur "angemessene Berufserfahrung" vorschreibt, der EH-Ausbilder gemäss §68 FeV und den Vorgaben der BG inclusive ist.


    :hmm: irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch, was willst Du sagen?

    Ich habe da noch einmal eine Frage, wenn ich dann diese IHK Prüfung absolviert habe, kann ich dann auch in EH ausbilden, oder muss ich dafür extra den A1 bzw. A2 Lehrgang absolvieren?


    JEDER darf Erste Hilfe ausbilden, auch Lieschen Müller von nebenan. Wenn Du allerdings beabsichtigst Erste Hilfe Ausbildungen gemäß FeV oder BGV A1 durchzuführen, benötigst Du die entsprechende Ausbilderqualifikation. Diese Kannst Du bei Deiner HiOrg erwerben oder bei einem gewerblichen Anbieter. Der LRA ist hier uninteressant.


    Ich meine letztens aufgeschnappt zu haben, dass man die Ausbildung zum LRA verkürzen kann, wenn man bereits im Besitz von einem A1 Ausbilderschein ist, ist das richitg soweit? Ebenso soll an geblich die Weiterbildung "Praxisanleitung im Rettungsdienst" auch zu einer Verkürzung beitragen Zum Seitenanfang?


    Dazu solltest Du Deine Landesschule fragen, weil das ein internes Ausbildungskonzept ist.

    Das Praktikanten gerne zu arbeiten herangezogen werden, die nicht unbedingt beliebt sind, ist allgemein bekannt. Zu einen denke ich, dass auch solche arbeiten eine gewisse Erfahrung bringen, die irgendwann einmal hilfreich sein. Zum anderen sehe ich hier die RD-Schulen in der Pflicht, für ein geregeltes und klar definiertes Praktikum zu sorgen und mit dem Krankenhaus die Lernziele festzulegen. Und wenn es dann super läuft, kann man nicht nur viel sehen, sondern man bekommt auch eine Praxisanleter, Mentor o.ä.


    Bei meinem KH-Praktikum hatte beste Vorraussetzungen, mein Mentor war der Chefarzt der Anästhesie und hat mich während der gesamten Zeit auf allen Stationen begleitet. Ja, ich weiß es war eine Ausnahme und der Grund lag an seinem Interesse an der Ausbildung von RD-Personal.

    Natürlich hat der AG ein Recht, sich danach zu erkundigen, sofern der Bewerber nicht von sich aus in seiner Bewerbung darauf hingewiesen hat.


    Was geht es meinen Arbeitgeber an, was ich in meiner Freizeit mache? ?(
    Hier nehme ich eine anzeige/genehmigungspflichtige Nebentätigkeit mal aus.



    RD ist nun einmal ein Tätigkeitsfeld, wo 'soziale Kompetenz' eine (wichtige?) Rolle spielt.


    Und die habe ich nur wenn ich mich ehrenamtlich engagiere?



    Also:wer sich schon ehrenamtlich engagiert, sollte hierüber genauso "Zeugnisse" fordern wie als AN in einem Berschäftigungsverhältnis - es könnte den Ausschlag darüber geben, ob ein Arbeitsverhältnis zustande kommt oder nicht,


    Da ich keinen rechtlichen Anspruch auf ein Zeugnis über ehrenamtliche Tätigkeit habe, ist es also ein "Gefälligkeitszeugnis" , dessen Aussagekraft mehr als fragwürdig ist.
    Wer unbedingt seine ehrenamtliche Tätigkeit nachweisen will, kann ja die Ehrenurkunde für langjährige Mitgliedschaft beilegen.


    Das in der Stellenanzeige gewünschte "nachgewiesene ehrenamtliche Engagement" sollte nicht gleich wieder dahin interpretiert werden, dass du als Arbeitnehmer nach deinen Regeldienststunden noch extra Stunden ehrenamtlich ableisten musst.


    Ihr geht wie immer schon wieder davon aus, dass es sich bei dem Wort ehrenamtlich immer gleich um Ausbeutung handelt.


    Es wird lediglich gewünscht, dass man sich in seiner Freizeit in einer der vielen Bereitschaften in Berlin egagiert. Mehr nicht. Wenn man es nicht macht, dann ist das auch halb so wild.
    Mir hat es einen minimalen Vorteil gebracht, dass ich in Berlin nebenbei vieles FREIWILLIG mache und auch schon FREIWILLIG ehrenamtlich dem DRK Berlin bei Krankentransporten und auch in der Notfallrettung aushelfen konnte. Die Aufwandsentschädigung hätte ich gerne für jeden Dienst bekommen.


    Lobenswert für Dich, wen Du "Deinen" Verein so richtig lebst. Nur wie Du selber sagst, es muss freiwillig sein!


    Die Wortwahl in der Stellenausschreibung deudet auf etwas anderes hin.

    @ sonnenfried:
    Grundsätzlich ist an einer Anstellung bei einer Leiharbeitsfirma nichts verwerfliches. Im Gegenteil.


    Na ja, auch hier wird es wie überall qualitative Unterschiede geben.


    @ sonnenfried:
    Es ist eine Chance für den Arbeitnehmer auf diesem Wege verschiedene Auftraggeber kennen zu lernen, und evtl. auch von einem fest übernommen zu werden.


    Wie hoch ist wohl der Anteil der Leiharbeitnehmer, die dadurch wirklich eine feste Anstellung beim Auftraggeber bekommen? Das dürfte doch nur ein kleiner Teil sein, da Leiharbeit nicht mehr das eigentliche Ziel verfolgt, die Spitzenabdeckung, sondern nur noch um Kosten zu senken.


    @ sonnenfried:
    Für den Auftraggeber hat es den Vorteil Arbeitnehmer über eine gewisse Zeit kennen zu lernen, und zu entscheiden ob man dauerhaft zueinander passt, und der Arbeitnehmer fest angestellt wird.


    Diesen Vorteil nennt man in Arbeitsverträgen übrigens Probezeit und läßt sich bis auf sechs Monate festlegen. Also ein schwaches Argument für eine Leiharbeitsfirma.

    Zitat

    Nachgewiesene Erfahrung in der Notfallrettung in Berlin


    Damit dürfte der Bewerberkreis deutlich eingegrenzt sein. Oder gibt es so viele arbeitssuchende RA in Berlin?


    Zitat

    Nachgewiesenes ehrenamtliches Engagement


    Dieser Textbaustein hat noch einmal eine deutlich bessere Qualität, als die sonst üblich verwendeten, die in der Regel lauten: " Ehrenamtliche Mitarbeit gewünscht".
    Hier soll ich als Bewerber einen Nachweis erbringen, das ich ehrenamtlich aktiv bin. Irgendwann muss auch einmal Schluß sein, mit dieser Art der Zwangsverpflichtung, von der ich mich frage, ob diese arbeitsrechtlich überhaupt zulässig ist. Ich vermute nein.


    Das soll keine Gemeinheit der Dame am Telefon sein, dass sie dir keine Auskunft gibt, es dient höchstens dem Schutz vor Mitbewerbern, weil diese sich die Infos ja dann auch einfach so einholen könnten. (obwohl sich ja die Hios in Berlin unter einander kaum Geheimnisse machen zur Zeit).


    Wieso Schutz vor Mitbewerbern? Ich glaube, RD-Personal spielt in der Regel in einer Liga, wo ich als Arbeitgeber mir um das "Abwerben" keine großen Gedanken machen muss. Oder besteht doch eine so große Personalnot? Dann verstehe ich nicht die Eingrenzung nach Erfahrung in Berlin.


    In fast jeder qualifizierten Stellenanzeige ist ein Ansprechpartner für Rückfragen benannt, um sich eben detalierte
    Informationen zu holen und zu prüfen ob die Stelle für mich geeignet ist. Weil bekanntermaßen eben beide zueinander passen müssen.



    Ist es denn zwischenzeitlich wieder besser geregelt?
    Stellt die Klinik auch noch den Fahrer oder ist der Zustand verbessert worden?


    Für alle nichtwissenden: RA angestellt bei der Klinik für den hausinternen Patiententransport (zu Fuß, Bett schiebend) und bei Bedarf NEF besetzen. Alarmierung durch RLS über FME, stationiert in der Pforte. Fahrer wird über Hausfunk durch Pforte informiert mit kleiner Zeitverzögerung. Wenn mit Bett im Aufzug... na ja.


    Nicht das ich gegen den Einsatz von RD-Personal in der Klinik bin, allerdings nicht so.

    Lüdenscheid???


    Ist das nicht die Stadt, wo der NEF-Fahrer den NA bei einem Einsatz von zu Hause abholen muss und ggf. aufpassen muss das er nicht vorher schon am Notfallort vorbeifährt?


    Oder zahlt das Klinikum inzwischen die nächtliche Anwesenheit der Ärzte? :mauer:

    Esslinger Zeitung 22.05.2009:


    Ein Rettungshubschrauber vom Typ BK 117 ist gestern Morgen in einem Hangar am Flughafen Stuttgart ausgebrannt. Ein 42-jähriger Rettungsassistent erlitt Brandverletzungen, Lebensgefahr besteht jedoch nicht. Am Hubschrauber der Deutschen Rettungsflugwacht (DRF) entstand Sachschaden in Höhe von bis zu vier Millionen Euro. Nach Polizeiangaben war der Flugverkehr des Airports nicht betroffen.

    [/align]


    Mehr: http://www.ez-online.de/lokal/…uttgart/Artikel427848.cfm

    @rc:


    was mich einmal interessieren würde, wie ist eigentlich seit dem Fall die Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Gemeindeordnungsamt? Sind nun alle auf Distanz oder tun alle so als wäre nichts gewesen?


    Und wie sehen es Deine Kollegen? Sind die bei diesen Einsätzen jetzt besonders auf der Hut oder geht ihr nun den umgekehrten Weg und dokumentiert Untätigkeit von Ordnungsamt und Polizei, wenn sie vor Euch an der Einsatzstelle eintreffen?

    Stehen die im Zusammenhang mit dem Medical Education College und den dort tätigen Bildungsreferenten?
    Aufgrund der Namensähnlichkeit könnte ich es mir vorstellen.
    Welche (Fach-) Hochschul ähnlichen Abschlüsse erhält man bei den beiden Bildungseinrichtungen?

    Ein Blick in das Impressum:


    Zitat


    Anerkennungsbehörden: Bezirksregierung Arnsberg, Regierung von Oberbayern,
    BG der Keramischen und Glas Industrie (8.011)

    Könnte ein weiterer Hinweis für die Vermutung sein :)

    Um das deutlich zu machen:
    Es geht nicht um eine Zertifizierung QM nach ISO 900x, sondern eine eigene von der BA.


    Ok, dann habe ich soeben gelernt, dass die BA mittlerweile eigene Zertifizierungen durchführt. Muss gestehen mein Kenntnissstand war von 2007. ;)


    Aber wieder zurück, die Methode ist natürlich mehr als fragwürdig für eine Behörde und sollte hinterfragt werden. Werde mich neugierigerweise mal intensiv informieren.

    Kann es sein, das die BA versucht einem in eine "Zertifizierung" zu drängen - oder gibt es einen vernünftigen Grund für dieses Vorgehen?


    Ja, herzlich Willkommen in der zertifizierten Welt.


    Aus eigener Erfahrung kann ich Berichten, dass wir bei unserem zuständigen Landesarbeitsamt, sorry heißt ja jetzt Bundesagentur eine Anfrage gestellt haben, bezüglich der Kostenübernahme für die Qualifizierung von Teilnehmern in Berufsvorbereitenden Maßnahmen zu Ersthelfern. Die schnelle Antwort lautete: "Ja, aber..." Und das Aber bedeudet für unser Unternehmen eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 für diese Ausbildung. Als nächstes wurde uns mitgeteilt, dass aber nicht jedes Zertifikat anerkannt würde, sondern wir erhielten eine sehr sehr kleine Liste mit Adressen, welche Unternehmen die Zertifizierung nach wünschen der BA durchführen.


    Die BA selber prüft nur das Zertifikat aber prüft vor Ort nicht die Qualität der Ausbildung. Der Kosten-Nutzen-Faktor läßt sich hier schnell ausrechnen und oft genuf kommt das Ergebnis Masse statt Klasse dabei heraus.


    Bei der BA gewinnt man oft genug den Eindruck, dass nur die Statistik zählt und nicht der "Kunde".