Beiträge von Karsten Wiese

    Bevor über die "Teilzeitretter" der BF gelästert wird, müssen wir es erst einmal schaffen, dass sich die Leistung der "Vollzeitretter" positiv davon abhebt. Und das ist flächendeckend noch lange nicht der Fall.

    Es bräuchte eine Studie, die genau das untersucht.

    Qualität des Rettungsdienstes in

    - Versorgung einzelner Patienten

    - Einsatztaktik und Führungsstruktur

    - Übergabe an... (regelhaft Krankenhaus, aber es gäbe ja noch mehr)

    Und ob da tatsächlich die "Teilzeitretter der BF" signifikant schlechter abschneiden als die "Vollzeitretter" weiß ich nicht.

    Mein Eindruck ist eher, dass es Wachenabhängig ist. Arbeitet ein Großteil der Kollegen schluderig, gewöhnen sich das auch neue Kollegen/Kolleginnen so an. Und das kann dann auch eine reine Rettungswache sein. Wenn die PAL einer Wache insgesamt neue Arbeitsweisen ablehnen (ja, das gibt es), werden auch die Schüler:innen das genau so übernehmen, da kommt auch eine Schule nicht gegen an.

    Ich dachte früher auch, dass es da ein Gefälle zwischen Vollzeitrettern und BFlern geben müsste.

    Nach meiner Erfahrung in der Notaufnahme gibt es den nicht.

    Die gefühlte Verteilung zwischen "so wünsche ich mir präklinische Versorgung und Übergabe an die Klinik" zu "der Krankenwagenbelademeister mit seinem unfähigen Gehilfen ist wieder da" ist gleichmäßig.

    Und die Wachen, die in Summe eher negativ aufgefallen sind, waren allesamt Vollzeitrettern.

    Bei uns gibt es jetzt eine Neuordnung.

    Bislang konnte von Kliniken ohne Neo ein Neo Notfallteam mit Inkubator angefordert werden.

    Also RTW zum Krankenhaus, Trage raus, auf die Neo ICU, Inkubator holen, Arzt und Pflege mit in den RTW, alles in allem dauert es länger.

    Sollte es schnell gehen (Einsatz in der Präklinik oder zeitkritisch in einem anderen Krankenhaus), zu lange.

    Jetzt wird, wenn es schnell gehen soll, das Team durch den Tages RTW, der eh am Krankenhaus steht, direkt zugeführt, ein anderer RTW bringt den Inkubator hinterher.

    Alternativ kann auch die Werkfeuerwehr der Uniklinik das Team zuführen.

    Dadurch erhofft man sich, dass das Team in Notfällen deutlich schneller vor Ort ist.

    Die Abrechnung erfolgt über die KV über die eigene Kostenstelle.

    Die KV ist anteilig am Stellenschlüssel der Pflege beteiligt, da sie diese nutzt.

    Ob ich nun neben der Notaufnahme extra Räume mit extra Personal habe oder die Notaufnahme extra Räume kriegt und anteilig der Personalschlüssel erhöht wird, ist am Ende egal, über den Synergieeffekt spare ich aber deutlich Geld.

    Mal ein Nebenaspekt.

    Wird der Patient in der Notaufnahme triagiert, wird er einer Fachrichtung zugeordnet.

    Es ist technisch überhaupt kein Problem, hier "Allgemeinmedizin" einzufügen.

    Dann kann der Allgemeinmediziner ist der Notaufnahme mit Dienst machen, kann die Ressourcen des Krankenhauses Nutzen, muss keinen eigenen Tresen aufmachen, kann zur Not ein Konsil an einen Kollegen der Klinik stellen und alles ist über die Kostenstelle zuzuordnen.

    Warum die KV Praxis nochmal eigene Räume im Krankenhaus braucht, erschließt sich mir nicht.

    Kurz dazu, wer im Krankenhaus triagieren darf.

    MTS ist per se nur für Pflegekräfte freigegeben, sollen andere Berufsgruppen ebenfalls triagieren dürfen, benötigen die nach dem Regularium von MTS eine Einzelerlaubnis der Leitung (fragt nicht nach dem Sinn).

    In meiner alten Klinik war dies per se für RettAss / NotSan gegeben. Da insbesondere in der Neurologischen Notaufnahme mit einer Pflegekraft und einer MFA die Zeit von EDV Aufnahme bis Triage gerne eine Stunde gedauert hat, sind dort die MFA zur MTS Schulung geschickt worden, damit diese auch triagieren dürfen.

    Es kann also auch so geregelt werden, dass die MFA den RTW annimmt, ist nur vom Willen des Krankenhauses abhängig.

    Wenn die "Einstiegskriterien" für die Behandlung im Rahmen einer SOP/SAA erfüllt sind (z. B. Verletzungshergang, RR, Schmerzen) ist der erhebliche Part Indikationsstellung schon mal aus der Verantwortung des NotSan.


    Die Aussage es gäbe keine Vorabdelegation ist in der Formulierung -sorry- schlicht falsch.


    § 2a NotSanG geht sogar implizit gerade davon aus, dass eine Vorabdelegation grundsätzlich möglich ist. Zum Einstieg: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste "Anwendung von Standard Operating Procedures durch Notfallsanitäter bei Verfügbarkeit eines Telenotarztdienstes"

    Der TNA übernimmt den Part der Entscheidung, was ein wesentliches Kriterium der Delegation ist.

    Dann arbeite ich aber auch nicht mehr nach meiner Entscheidung, sondern nach der Entscheidung eines Arztes.

    Wenn ich ohne Arzt nach SAA arbeite, muss ich den Patienten untersuchen, die Indikation stellen, Kontraindikationen prüfen, usw.

    In diesem Entscheidungsprozess ist kein Arzt involviert.

    Wäre es tatsächlich eine Delegation durch den ÄLRD, würde dieser neben mir auf der Anklagebank sitzen und müsste auch mit anhören, was der Staatsanwalt zu sagen hat.

    Die Maßnahmen, die ich als Notfallsanitäter ergreife, ergreife ich strafrechtlich voll eigenverantwortlich.

    Das gilt auch bei SOP's. Diese wurden vor 2a als Vorabdelegation verstanden (was es nicht gibt und nicht gab) und jetzt als Substitution.


    Mein Handeln seit voraus, das ich dir Maßnahme erlernt habe und beherrsche. Erlernt ist einfach, das ist das Examen oder sonstige Weiterbildungen. Beherrschen ist komplizierter, denn das Examen ist hier zeitlich beschränkt als Beleg zu sehen. Wenn ich eine Maßnahme seit 20 Jahren weder am Patienten noch am Modell durchgeführt habe, beherrsche ich die Maßnahme nicht mehr (siehe zB die Leitlinie prähospitales Atemwegsmanagent und jährliche Wiederholung der Intubation).


    Genau hier hilft mir eine Überprüfung der SOP mit Prüfung, denn damit stehen meine Chancen besser, vor Gericht belegen zu können, dass ich die Maßnahme beherrsche.


    Denn es ist eben nicht so, dass ich als Notfallsanitäter uneingeschränkt Heilkunde ausüben darf, sondern nur in einem engen Rahmen.


    Sollte ich bin regelmäßig durch die Prüfung fallen, dann am Patienten Heilkunde ausüben und hierbei Fehler machen, ist die Situation vor Gericht deutlich schlechter als wenn ich regelmäßig die Prüfung bestanden hätte.

    Entscheidend ist der Gesetzestext. Unterliegt der Krankentransport dem Berliner Rettungsdienstes, zB was für Besetzung angeht? Dann ist wir in allen anderen Bundesländern der Krankentransport Teil des Rettungsdienstes. Und nur, weil weil der nicht über die ILS, ändert das nichts.

    Wenn der Krankentransport nicht Teil des Rettungsdienstes ist, ergo also nicht dem Rettungsdienstgesetz des Landes Berlin unterliegt, kann der KTW in Berlin auch mit einem Rettungsschwimmer und Förster besetzt werden.

    Ich lese zwischen den Zeilen Mobbing, bei dem alle anderen weg geschaut haben.

    So ein bisschen wie Stromberg und Ernie.

    Wenn dem so ist, würden mir zur Lösung des Problems andere Wege als die geschilderten auffallen.

    Denn eine Arbeitsstätte, die Mobbing toleriert, ist keine gute.

    Da ich als 14 jähriger in der Schule übelst gemobt wurde, bin ich da vielleicht auch etwas vorbelastet.