Beiträge von Captain Joy

    Ich muss ausnahmsweise Mike mal zustimmen. §2a bedarf keiner Reglementierung bzw. wüsste ich nicht, mit welcher Begründung ein oder mehrere ÄLRD überhaupt diesen reglementieren oder einschränken könnten. Im Gesetzestext findet sich jedenfalls dazu nichts. Von daher können diese Vorgaben höchstens als Empfehlung angesehen werden.

    Ich sehe, wie ich bereits in meinem ersten Beitrag angedeutet habe, in diesem Konstrukt ein Gutachten über die mögliche Ausgestaltung der Heilkundeerlaubnis analog zur Stellungnahme zur Notkompetenz der RettAss durch die Bundesärztekammer in Verbindung mit § 34 StGB. Dazu passt auch die Forderung, regelmäßig einen Notarzt anzufordern, wenn invasive Maßnahmen ergriffen werden müssen, obwohl das offenbar nicht mehr notwendig ist. Ich halte es für einen Versuch, die alten Verhältnisse zu Zeiten der RettAss wieder einzuführen.

    Früher war ich Rettungsassistent. Das war schön für meinen Arbeitgeber, denn von meiner Sorte gab es mehr als genug. Es konnte ja auch jeder, der wollte, Rettungsassistent werden. Man ging einfach zu einer Schule und sagte: Ich will Rettungsassistent werden. Die Schule so: Haste das Geld? Ja? Dann setz Dich mal da hin. Und im Anerkennungsjahr besetzten die angehenden Rettungsassistenten kostengünstig eine RettSan-Stelle zum Azubi-Gehalt. Wenn ein Rettungsassistent Kiritk geäußert hat, konnte man einfach die legendäre Schreibtischschublade mit den Initiativ-Bewerbungen aufziehen und sagen: Wenn's Dir hier nicht passt, dann geh doch einfach. Stelle ich halt den nächsten ein.


    Heute haben wir es mit einer gänzlich anderen Situation zu tun. Gab es früher einen Angebotsüberschuss (Zu viele RettAss pro Stelle), so sehen wir heute einen Nachfrageüberschuss (Zu viele Stellen pro NotSan). Die Marktmacht hat sich also deutlich verschoben. Die Kommunikationsformen aus der alten Zeit sind jetzt nicht mehr angemessen. Wenn den Arbeitgebern das mal bewusst würde, dann würden sich auch viele Dinge von ganz alleine ändern.

    Was wären denn eure Wünsche an einen AG als AN?

    Das mag jetzt komisch klingen. Aber ich hätte einfach gerne folgendes:


    - Zusagen werden im Großen und Ganzen eingehalten. (Kleiner Tip: Einfach nicht leichtfertig Dinge ankündigen)

    - Emails werden beantwortet. Termine werden eingehalten.

    - Notwendige Informationen werden zur Verfügung gestellt - und zwar nicht nur den Lieblings-, sondern allen Mitarbeiter*Innen.

    - Die Kommunikation ist wertschätzend und respektvoll. Sie ist nicht paternalistisch und manipulativ. Der AG hört den AN zu und nimmt sie ernst. Die Kommunikation muss auch ehrlich und realistisch sein.

    - Die Arbeitgeber erteilen Anerkennung und erfüllen ihre Fürsorgepflicht (auch gegenüber den Rettungsleitstellen und Notaufnahmen).

    - Die Mitarbeiter*Innen werden gleich behandelt. Anerkennung wird gerecht verteilt.

    - Wertschätzung wird auch durch folgendes Verhalten gezeigt:

    * Materialmängel werden zeitnah und konsequent beseitigt (nicht nur durch "Wieso? Ich hab's eingeschaltet, und bei mir ging's"

    * Material wird nicht (unangekündigt) abgeändert, nur weil der neue Artikel 3 Ct weniger kostet.

    * Bürokratie wird mitarbeiterorientiert gestaltet. Sinnlose und/oder unnötig komplizierte Formulare werden vermieden.

    * Sinnlose Regelungen werden vermieden (zum Beispiel, dass ein Desinfektionsraum verschlossen sein muss)

    * Kritik wird ernst genommen. Das gleiche gilt für Hinweise auf fachliche Mängel bei Kolleg*Innen.

    * Kolleg*Innen mit fachlichen Mängeln werden zielgerichtet und konsequent unterstützt und so lange wie nötig aus verantwortlichen Positionen entfernt. Unfähige Kolleg*Innen werden während der Probezeit gekündigt (Sorry guys, es ist halt nicht jeder geeignet).

    * Eigene Standards werden eingehalten (Neue Kolleg*Innen kommen also beispielsweise erst auf das Auto, wenn die Ortskenntnisprüfung bestanden ist und alle relevanten Geräteeinweisungen stattgefunden haben)

    * Mitarbeiter*Innen werden bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes einbezogen.

    *Man mutet den Mitarbeiter*Innen keinen Technikschrott zu, den man versehentlich gekauft hat (Nida-Pad zum Beispiel).

    - Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden eingehalten und ausgeschöpft, zum Beispiel wird es den NotSan ermöglicht, ihre Kompetenz einzusetzen.

    Aus der nationalsozialistischen Gedankenwelt stammt vielmehr die Fassung der Vorschrift "Mörder ist ..."; daran drückt sich die Tätertypenlehre aus: es gibt "den Mörder", "den Räuber", ..., der eben nach seinem Wesen solche Taten begeht. Das ist aber letztlich für die Rechtsanwendung ohne Bedeutung.

    Ja eben. Und der Grundgedanke dieser Tätertypisierung entstammt der rassistischen Ideologie der Nazis.


    Link

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    Der § 211 StgB (Mord) wurde von den Nationalsozialisten formuliert. Er bringt eine Auffassung von Männlichkeit zum Ausdruck, die man damals für die germanische hielt. Der Germane tritt dem Feind mutig Aug in Auge entgegen und meuchelt nicht hinterrücks. Forderungen nach einer Neuformulierung des Paragrafen werden schon seit längerem immer wieder hervorgebracht.


    Hier findet sich eine kurze Erläuterung.

    Das Mordmerkmal der Heimtücke scheidet in diesem Falle tatsächlich aus. Das heißt ja aber nicht, dass nicht andere Mordmerkmale vorliegen könnten.


    Wenn jemand bewusstlos ist, muss man ja nicht heimtückisch vorgehen, weil der Bewusstlose eh nichts merkt. Heimtücke nutzt aus, dass das Opfer nicht mit einem feindlichen Verhalten rechnet. Opfer, die überhaupt nicht in der Lage sind, mit überhaupt irgendwas zu rechnen, können also nicht heimtückisch getötet werden. Wenn ich also an jemanden herangehe und die Pistole hinter dem Rücken verberge, so ist das heimtückisch, wenn die Person nicht damit rechnet, angegriffen zu werden. Das ist besonders perfide. Wenn die Person bewusstlos ist, würde ich die Pistole nicht hinter dem Rücken verbergen, denn das wäre albern.


    Das ist einer der Kritikpunkte am Mordparagrafen. Das Merkmal der Heimtücke gilt gemeinhin als problematisch.

    Du bist im letzten Thread argumentativ unterlegen und würdest doch so gerne Recht behalten. Deshalb legst Du (übrigens regelmäßig) Oberhand-Techniken an den Tag. Das rebellische Kind loszulassen, ist eine aus der unteren Schublade. Alles, was Du damit erreichst, ist, den Graben zu einer Gruppe anderer User*Innen zu vertiefen. Das kannst Du gerne tun, aber ich werde Dir dabei grundsätzlich nicht mehr zusehen und setze Dich jetzt auf meine Igno-Liste. Du brauchst Dich also nicht mehr zu bemühen.