Rettungsassistentenurkunde = FH-Studienbefähigung ?

  • Hallo,


    Und zwar habe ich meinen Rettungsassistenten 2006 gemacht, seither habe ich 3 Jahre Berufserfahrung gesammelt. Nachdem seit einiger Zeit schon die Überlegung da ist, darauf weiter aufzubauen hab ich mich in den letzten Tagen darüber informiert wie es mit dem Thema FH-Studium ohne eine FHR oder eine AHR aussieht.


    Darüber bin ich bislang nur fündig geworden, das die Liste von den Hochschulen direkt veröffentlich werden. Bei der Wunschakademie steht auf der Seite vermerkt, der Rettungsassistent mit einer 3 jährigen Berufserfahrung drauf, der auch ohne ein Abitur studieren kann. Von Seiten des Hochschulsekreteriats wurde mir nun gesagt, ich soll das ganze bei dem Regierungspräsidium bei dem der Rettungsassistent abgelegt wurde erfragen ob ich Studienberechtigt bin. Beim Regierungspräsidium wurde mir gesagt, das muss die Hochschule selbst wissen.




    Kurzum nun bin ich genauso schlau wie vorher, ob und wer mir mit diesen Vorraussetzungen die Studienbefähigung erteilt. Anscheinend reicht die Rettungsassistentenurkunde nicht aus, da dort nichts darauf vermerkt ist ob eine Studiumszulassung in Form einer FHR vorliegt oder nicht. Gibts hier jemanden der damit schon einmal konfronitiert war ?

  • Zunächst einmal scheint das Hochschulsekretariat über die Dauer der Rettungsassistentenausbildung nicht genau informiert zu sein.


    Davon abgesehen sind die Voraussetzungen für den Hochschulzugang ohne (Fach)abitur in den Bundesländern zum Teil unterschiedlich geregelt. Deshalb stellt sich die Frage, in welchem Bundesland Du studieren möchtest.

  • Der alte Thread hilft mir leider nicht weiter, ich hätte zwar die Möglichkeit direkt die FOS oder auch BOS zu machen (wie dort beschrieben) mit einem 2. Jahr dran genhangen wäre das dann die FHR. Nur dann bin ich schon ein alter Knochen und glaub nicht das es mich dann noch zum Studium zieht - will ja auch noch was arbeiten vor der Rente. :tongue:



    Das was ich suche ist eine direkte Anerkennung der Rettungsassistentenurkunde zusammen mit der 3 jährigen Berufserfahrung wie es an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg beschrieben steht. Inzwischen bin ich schon einen Schritt weiter gekommen, nach viel Telefoniererei mit der Studienberatung, Bundesagentur für Arbeit und der alten BFS es ist wohl Möglich über das SIZ Hamburg eine Anerkennung der Fachhochschulreife mit den gegebenen Vorraussetzungen, für ein Studium in Hamburg zu bekommen.


    I.d.R. reicht wohl eine Ausbildung von 3 Jahren mit einer Berufserfahrung von 2 Jahren aus, um die FHR dort zugesprochen zu bekommen. Ich liebe Behördentelefonate ... irgendwie weiß da nie jemand so wirklich bescheid.

  • Nachdem wir jetzt wissen, dass es um Hamburg geht, hilft vielleicht ein Blick ins hamburgische Hochschulgesetz, zu finden unter http://hh.juris.de/start.htm mit der Eingabe "HmbHG". Zur Hochschulzugangsberechtigung ohne Abitur verhält sich § 38 HmbHG, dem wir entnehmen können, dass grundsätzlich eine Eingangsprüfung zu absolvieren ist. Zugangsvoraussetzung für die Eingangsprüfung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und danach eine Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren.


    Nachdem das Stichwort "Eingangsprüfung" bekannt ist, fördert die Suche auf der Seite der HAW Hamburg als ersten Treffer ein hilfreiches Dokument zu Tage.


    Eine gesonderte Anerkennung der Rettungsassistentenurkunde ist entbehrlich. Ich würde nur ein Erläuterungsschreiben beifügen, aus dem sich ergibt, dass die Urkunde den Abschluss der Berufsausbildung bestätigt.

  • *Hust* und ich such mir nen Wolf ne ganze Nachtschicht lang wenn es doch so einfach geht :mauer:


    Wunderbar dann erledigen sich die restlichen Telefonate von selbst, auch wenn die SIZ mir inzwischen bestätigt hat - dass ich auch eine FHR nach Einreichen der Unterlagen erreichen könnte, nachdem die unbeendete FOS Zeit der 11. Klasse mit angerechnet werden würde. Keine Ahnung wielang das dauern würde bis Behörden vorran kommen und ob sie es sich dann nicht doch wieder anders überlegen, darauf verlass ich mich dann mal nicht Einschreibung endet bereits im Januar.




    Ich sag mal danke Schmunzel werde direkt das alte Mathebuch und Formelsammlung wieder rauskramen gehen, und die erforderlichen Unterlagen zusammen suchen.

  • Ähnliche Informationen habe ich auch auf Anfrage von der FH Köln bekommen.
    Auf die Frage in wie weit eine FH-Zulassung (im Speziellen im berufsverwandten Studiengang "Rettungsingenieurwesen") ohne FHR bei ihnen möglich ist, habe ich folgende Antwort erhalten:
    " ... die Möglichkeit besteht in Form der Zugangsprüfung, sowie für beruflich
    qualifizierte Bewerber mit Zusatzqualifikation für Meisterinnen/Meister,
    Fachwirtinnen/Fachwirte sowie Staatliche anerkannte Pflegekräfte."


    Weitere Infos gibt es speziell für die FH Köln unter:
    http://www.fh-koeln-studieninfos.de/content/e47594/e662/index_ger.html
    und
    http://www.fh-koeln-studieninfos.de/content/e47594/e578/index_ger.html