Stellungnahme des MdB Ackermann sorgt für Diskussionen

  • Hallo Zusammen,


    wie der großteil von Euch habe ich auch so meine Probleme mit den Aussagen von Hr. Ackermann.


    Das er sich eher auf die Seite der privaten Anbieter stellt, ist ja noch verständlich, als Sohn von einem solchen Unternehmer, allerdings sind seine 10 Punkte nicht allgemeingültig.


    Zuersteinmal muss man sagen, dass es nicht DEN privaten Rettungsdienst gibt: Es gibt Unternehmen, die in der Primärrettung aktiv sind (wie zB. GARD 19221) und es gibt Unternehmen, welche den Krankentransport als reine "Dienstleistung", wie z.B. ein Taxiunternehmer, anbieten. Prinzipiell kann sich ja jedes Unternehmen in der BRD als austragender Rettugsdienst bei den Ausschreibungen bewerben. Die Entscheidung liegt allein beim Träger des Rettungsdienstes.


    Was mich an der Pressemitteilung am meisten stört, ist, dass seine Aussagen kaum belegt sind und wenn, dann nur sehr allgemein. Z.B. die Einsatzzahlen, um was für Einsätze es sich da Handelt, ist nicht erkenntlich. Es kann sich ja auch nur um "Liegendtransporte" oder "Taxifahrten" zum Arzt handeln, welche meistens auch unqualifiziert sind.


    Seine Ausssage, dass 70 % der Einsätze bei richtiger Indikation auf der Qualifizierten KTP fallen ist schon richtig, allerdings kann man dies meistens im Nachhinein leicht sagen. Die Dymamik eines Einsatzes kann man VOR dem Einsatz nicht beurteilen, da sich der Zustand des Patienten immer ändern kann. Es kommt öfter vor, dass eine normale Einweisung vom Hausarzt in einer Reanimation endet und dafür auch entsprechendes Material und qualifiziertes Personal vorgehalten werden muss. Aber das ist wiederum ein anderes Thema.


    Das Ehrenamt ist nicht mit Aushilfen zu verwechseln. Das Ehrenamt erhält wenn überhaupt nur eine Auwandsentschädigung (in meinem Kreisverband ca. 1,50) und kein Gehalt, und durch das Ehrenamt gehen weniger Arbeitsplätze verloren, als durch Zivildienstleistende (obwohl dies vom Gesetz her nicht zulässig ist).


    Wenn der Rettungsdienst keine hoheitliche Aufgabe ist, warum ist es dann die Feuerwehr. Zu seinem Argument, dass ja viele Securitymitarbeiter Waffen tragen und das somit auch hoheitlich sei: Einen Waffenschein kann fast jeder machen und dann auch Waffen tragen, dass ist also kein Argument, und selbst wenn, Warum ist dann die Polizei unbestritten eine hoheitliche Aufgabe?


    Noch eins zum letzten Punkt: Auch viele der Organisationen stellen den RD als eigenständigeg GmbH und sind somit auch gewerbesteuerpflichtig.


    Im Punkt 9 muss ihm allerdings rechtgeben: Wer hilft ist egal, hauptsache es wird geholfen und das ist das Wichtigste.


    In diesem Sinne:


    Viele Grüße,


    gamer1812

  • maverick:
    Das private Unternehmen hat die Absicht, einen Gewinn zu erzielen. Die HiOrg per Satzung nicht, mögliche erzielte Gewinne werden in andere Teile der HiOrg investiert oder verwendet und kommen somit der Gemeinschaft zu Gute (zumindest sollte es so sein).


    Nun erstensmal gibt es auch einige Private die Gemeinnützig sind (z.B. GARD) also sehe ich da schonmal keinen Unterschied. Und selbst wenn jemand damit Gewinne machen will anstatt das Geld in einen neuen HiOrg-Palast zu investieren finde ich nicht dramatisch. Denn wenn das Geld zwar der Allgemeinheit wieder zu gute kommt, ich aber 25% mehr bezahlt habe ist das sicher kein besonders gutes Verhältniss.


    Du hast den Grund doch schon angesprochen: der DRK-Tarifvertrag ist besser als nichts. Instinktiv verbindet man mit den "bösen" Privaten vermutlich eher irgendwelche Haustarifverträge und Nettolöhne im Bereich der schon angesprochenen 900â???.


    Nun Ackermann sagt ja, das ein Stundenlohn von 7,20 zu niedrig ist..... Scheint also nicht so zu sein als ob er zu den 900 Euro Leuten gehört. Außerdem ist es ja ein leichtes bei Ausschreibungen die Orientierung an einem bestimmten Tarifvertrag festzulegen. Aber Grundsätzlich sollte man nicht gegen Private sein, weil Sie kein Kreuz sondern nen Stern haben. Ich kenne auch HiOrgs die nur wenig zahlen.

  • So, jetzt gebe ich auch meinen Senf dazu:


    Aber wenn dann bitte vollständig....


    Rettungsdienst, und insbesondere Krankentransport ist nicht als gemeinnützig anzusehen und damit Gewerbesteuerpflichtig (...)

    ....wenn diese von Privaten Anbietern erbrachte werden, jedoch nicht für HiOrgs und Feuerwehr



    Tut mir leid, aber mir ist leider nicht ganz klar was du uns damit sagen wolltest. Ich finde ein Link (genauso wie ein Zitat) steht selten für sich allein und benötigt eigentlich noch eine Ausführung oder Interpretation.

  • Rettungsdienst, und insbesondere Krankentransport ist nicht als gemeinnützig anzusehen und damit Gewerbesteuerpflichtig lt. dem verlinkten Urteil.

    Haben wir das irgendwann bestritten? Es ging um den Vorsteuerabzug.