"Geprüfter Desinfektor"

  • Moin moin,



    ich möchte im weiteren Jahresverlauf eine Desinfektorenausbildung absolvieren & bei der Internetrecherche nach entsprechenden Ausbildungseinrichtungen stieß ich auf folgendes Problem: Je nach Schule und Bundesland schließt die Ausbildung scheinbar mit unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen ab:



    - "geprüfter Desinfektor"


    - "staatl. gepr. Desinfektor"


    - "staatl. anerkannter Desinfektor"



    U.a. in Hessen und NRW gibt es scheinbar Regelungen / Verordnungen, die Ausbildung, Prüfung und teilweise Anerkennung regeln. Mein Problem: Ich bin Pfälzer ;-)



    Gibt es Unterschiede zwischen den verschiedenen Abschlussbezeichnungen? Wie ist die Situation in Rheinland Pfalz?



    ...danke, falls jemand die Antworten kennt!



    LG

  • Moin, siehe auch: hier im Forum
    Schönen Sonntag

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Also ich meine, dass die Ausbildung eine staatliche Sache ist, genau wie die zum Rettungsassistent. Daher ist es egal in welchem Bundesland die du machst.

  • Also ich meine, dass die Ausbildung eine staatliche Sache ist, genau wie die zum Rettungsassistent. Daher ist es egal in welchem Bundesland die du machst.


    Die Ausbildung zum RettAss ist nicht staatlich, nur das Examen.

  • Die ensprechenden Beiträge habe ich bereits gelesen...nur leider finde ich da nicht so recht die Antwort auf meine Fragen :-)


    Was genau ist beispielsweise in Rheinland-Pfalz "anerkannt"? Wie verläuft die Anerkennung bzw. ist eine solche überhaupt notwendig? Wann kann welche Bezeichnung geführt werden? Inzwischen habe ich Hinweise gefunden, dass es die "staatliche Prüfung" gar nicht mehr geben soll...


    Eine wirklich staatlich geregelte Ausbildung ist es ja scheinbar eben nicht...es finden sich in zahlreichen Gesetzen und Richtlinen Verweise auf "fachlich geeignete Personen (Desinfektoren)" o.ä. - aber abgesehen von den erwähnten Bundesländern gibt es scheinbar nirgends relevante Vorgaben (z.B. Ausbildungs- und Prüfungsverordnung).




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