Erste Hilfe Ausbilder - Wie

  • Hallo,


    kann mir jemand erklären, wie man Erste-Hilfe-Ausbilder wird und welche Lehrgänge man für welchen Kurs (LSM, EH etc.) besuchen muss?


    Gruß Max

  • Hallo Max,


    das ist nun mal wieder eine der Fragen, die man nicht so einfach beantworten kann, weil sie nicht ganz einheitlich geregelt sind...


    Es hängt zum einen davon ab, bei welcher Hilfsorganisation Du tätig bist, zum anderen davon ob Du "nur" in der Laienausbildung arbeiten oder auch San-Personal ausbilden möchtest...


    Ehe ich Dir jetzt die Pädagogischen Ausbildungsgänge aller HiOrgs beschreibe geb ich Dir erstmal vorab den Tip, geh mal auf die Homepage "Deiner" Organisation und klick Dich zur Ausbildung durch.
    Meist findest Du neben den Terminen für die nächsten Kurse auch noch die Eingangsvoraussetzungen und Unterrichtsinhalte...


    Wenn Du so nicht weiter kommst, poste nochmal.

  • Habe da auch mal eine Frage zu.
    Stimmt es das der Ausbilderschein ein Verfallsdatum (wenn man das so nennt) hat und ist das gesetzlich vorgeschrieben?
    Kenne nämlich auch Ausbilderscheine für Erste Hilfe die vom Gesundheitsamt ausgestellt sind und die haben keine Gültigkeitsdauer drauf stehen.

  • ja dieser Eh Ausbilder - Schein kann aberlaufen man muss alle paar jahre ne auffrischung machen des ganzen. frag mich jetzt aber nit genau alle wieviel jahre 5 oder so waren es.
    musst dich einfach mal erkundigen wenn de den EH-A machst bekommste darüber ja die infos ...

  • ich weiß dass meine Hiorg zum beispiel in den Pädagogischen Richtlinien festgeschrieben hat, dass man alle 3 jahre ein Ausbilder-Fortbildung absolvieren muß.Sonst verfällt der Schein...


    Scheine von gesundheitsamt? das kenn ich jetzt noch nicht...


    Edit: Zwei Beiträge zu einem zusammengefasst.
    Vossi (Mod)

  • Wenn ich das also recht verspreche, gibt es nur interne Regelungen beim DRK und so, aber keine gesetzliche Grundlage? Zumindest konnte ich bis jetzt kein Gesetz hierzu finden.


    Ausbilder-Scheine vom Gesundheitsamt gibt es. Es gibt Schulen wo die Prüfung zum Erste Hilfe Ausbilder vom Amtsarzt des Gesundheitsamtes abgenommen wird. Und der stellt auch die Bescheinigung aus. Ohne das ein Verfallsdatum darauf steht.

  • Ich bin Ausbilder für Breitenausbildung und Fachausbilder für Sanitäts-/Rettungsdienst bei der JUH. Auf meinen Ernennungsurkunden steht auch kein "Verfallsdatum", dennoch besagen die internen Ausbildungsrichtlinien der JUH (andere HiOrgs entsprechend), dass ich mindestens alle drei Jahre eine Ausbilderfortbildung besuchen muss, um meine Lehrbefähigung zu erhalten. Wenn ich das also versäume, darf ich für die JUH nicht mehr ausbilden.
    Es ist also nicht entscheidend, was auf dem Lehrschein draufsteht (oder nicht), sondern was in den Richtlinien der Organisation steht, in deren Namen Du tätig wirst...


    LG aus Mannem,
    Jörg

  • Hi Vossi,


    leider hat mich die Suche im Internet nicht wirklich weiter gebracht.
    Es wäre nett, wenn du mir ein paar Infos zu Lehrgangsinhalten etc. geben könntest.


    Gruß Max

  • Okay, für welche Hilfsorganisation??


    Kann ein bissl dauern, muss mich da erst sellbst schlau machen.
    Kann nur für den ASB LV Baden Württemberg sprechen und Jörg oder oepfae für die JUH...


    Aber keine Bange, das finden wir schon raus....

  • Hallo,


    ich bin u.a. in der Breitenausbildung fuer das DRK in Niedersachsen taetig, und zwar fuer EH und LSM. Dafuer war ich zweimal auf der Landesschule in Bad Pyrmont. Eine Woche Paedagogik, Didaktik etc, dann Hospitationen in im Kreisverband und anschliessend eine Woche EHAusbilderlehrgang. Der Schein ist 3 Jahre gueltig, dann muss ich spaetestens eine Fortbildung besuchen.
    Ich mache sehr viele Kurse fuer Firmen, also quasi im Auftrag der Berufsgenossenschaften. Das setzt zusatzlich eine rettungsdienstliche Ausbildung voraus.


    In anderen Bundeslaendern und bei anderen Hilfsorganisationen kann das natuerlich anders sein.


    Gruss


    Nicky

  • Es geht mir um grundlegende Dinge, wie schon erwähnt Motorik und Didaktik etc.
    Von welcher HiOrg ist erstmal egal.


    Gruß Max

  • nochmal, Max: das hat jede HiOrg selber geregelt. Also sag uns bitte, in welcher Hilfsorganisation Du Dich aufhältst, und dann bekommst Du die passenden Infos.


    Nils

  • Ich erinnere hiermit auch nochmal an meine obige, tatsächlich ernstgemeinte Frage nach den gesetzl. Vorgaben für die Fobi der EH-Ausbilder.


    Klar gibt es Regelungen der Organisationen und der BG.
    Aber worauf genau berufen sie sich, ausser auf ihre eigenen, internen Regeln?


    Und warum passiert es immernoch, dass Ausbilderscheine Organisationsübergreifend nicht anerkannt werden?


    Ich denke einfach, dass diese und ähnliche Fragen für angehende Ausbilder nicht ganz unwichtig und uninteressant sind.
    Ähnlich wie die Frage nach den Regelungen bzgl. des LRA.


    Die Lehrberechtigung ausgestellt durch das Gesundheitsamt gibt es tatsächlich.
    Meine z.B. ist vom Gesundheitsamt nach Prüfung durch den Amtsarzt ausgestellt worden.

  • Also Max, dann versuch ichs mal:


    Bei der JUH ist die Ausbilderqualifikation 3-stufig aufgebaut:


    Ausbilder Stufe 1: Breitenausbildung (LSM/EH)
    Ausbilder Stufe 2: Fachausbilder (versch. Bereiche: San/RD/KatS/Jugend)
    Ausbilder Stufe 3: Lehrbeauftragter (versch. Bereiche: Pädagogik/RD/KatS/Jugend)


    Für jede Stufe gibt es eine modulare Ausbildung.


    Um die Stufe 1 (Breitenausbilder) zu erreichen, muss man folgende Module absolvieren:
    Modul 1A (Theoretische Grundlagen); 1 Woche oder 2 Wochenenden
    Praxisphase (Hospitationen und eigener Unterricht mit Mentorenbetreuung); Dauer individuell
    Modul 2A (Abschluss); 1 Wochenende


    Stufe 2 (Fachausbilder) analog, Voraussetzung mind. 1 Jahr Stufe 1:
    Modul 2A
    Praxisphase im jeweiligen Einsatzbereich
    Modul 2B des jeweiligen Einsatzbereiches


    Stufe 3 (Lehrbeauftragter):
    Modul 3 (1 Woche)
    Praxisphase im jeweiligen Einsatzbereich
    (kein B-Modul)





    So, hoffe, alle Klarheiten beseitigt zu haben...
    LG, Jörg

  • Ich hab zwar selber (logischer Weise..) einen LSM und (glaub ich) auch erste HIlfe Kurs (16 Stunden auf 2 Tage verteilt?) gemacht -
    aber was hat man denn da nochmal alles gemacht / beigebracht bekommen? Kann mich an fast nichts mehr erinnern, was da speziell unterrichtet wurde.


    Ich spiele nämlich mit dem Gedanken, auch LSM-Kurse zu geben, weiss aber noch nicht, was ich denen da erzählen soll.


    Ich hab noch im Kopf:


    Stabile Seitenlage
    Helmabnahme
    kleine Wunden versorgen
    Wärmeerhalt durchführen
    Laien-CPR
    Aufbau der Rettungskette


    Hilft mir jemand weiter?

  • Hab ich schon gemacht ;)
    Die eine Filliale ist 2 Strassen weiter von mir.


    Am Mi geh ich mal dahin zum persönlichen Gespräch. Mal gucken, was das für Leute sind.

  • Jörg, dem gibts nichts mehr zuzuführen ;) Ich glaub das war verständlich ;)


    Ich glaube das Bundeseinheitlich bei der JUH die selbe Regelung bezgl. der Verlängerungen herrscht....(sicher bin ich mir da nicht)


    In Bayern Fakt:
    Gültigkeit des Lehrscheines 12 Monate, zu Verlängern mit JUH-Ausbilder-Workshops diverser Art oder Seminaren wie "AED-Trainer" etc...


    Oder ist das in Mannheim anders geregelt....