Rett.Ass - Vertrag einklagen - Erfahrungen?

  • Hallo!


    Ich bin ziemlich frustriert.


    Ich arbeite bei einer bekannten HiOrg in Niedersachsen, angestellt als RS, bin jedoch RA. Das ganze seit 2006. Wir haben einen Haustarifvertrag seit 2005.


    Seit 12/2010 bin ich zum LRA weitergebildet. Die Stelle wurde zuvor von der Geschäftsführung ausgeschrieben, ich habe mich darauf beworben und wurde genommen. Die Weiterbildung wurde vom Arbeitgeber bezahlt.


    Soweit so gut.


    Die für mich eigentlich logische Konsequenz war, dass ich nach erfolgreicher Prüfung (LRA), automatisch einen RA-Vertrag bekomme.
    Ich habe schon vor dem Beginn der Weiterbildung zum LRA einen RAiP zugewiesen bekommen, somit also regelmäßig >51% Tätigkeit als RA im Dienstplan.


    Wir Ihr euch anhand der Überschrift sicher denken könnt, ist die Vertragsänderung trotz mehrmaliger Vorderung bis heute ausgeblieben. Wie mir, geht es auch noch einem 2. LRA - Kollegen.
    Wir haben uns beide vom Betriebsrat beraten lassen, sind jetzt in die Verdi eingetreten und werden in Kürze klagen.


    Meine Frage:
    Hat jemand in diesem Forum ähnliches durchgemacht? Wie hoch sind ungefähr die Erfolgschancen? Dauer solcher Verhandlungen bis zur Entscheidung?


    Danke im Vorraus

  • Hallo,


    ich habe mit deiner Problematik zum Glück keine eigenen Erfahrungen. Allerdings habe ich im Hinterkopf, dass es in solchen Angelegenheiten schon Prozesse gab, welche für den Arbeitnehmer erfolgreich verlaufen sind. Schau doch einmal auf die Homepage der Kanzlei Spengler in Würzburg. Ein Prozess in solcher Angelegenheit wurde durch ihn geführt/gewonnen.


    Grüße

  • Viel Glück bei der Klage!
    Wir dann mal wieder ein richtungsweisendes Urteil sein!
    Beißt euch durch und viel kraft bei all dem Gegenwind, der euch erwartet.

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • So..................


    nur auf die Schnelle eine Notiz zu dem Verfahren (Kanzlei Spengler) anbei:


    ArbG Hannover - 4 Ca 468 / 01
    RETTUNGSASSISTENT IST ALS RETTUNGSASSISTENT EINZUGRUPPIEREN


    DER FALL:
    Der Kläger arbeitete beim DRK in Niedersachsen. Er hat die Ausbildung zum Rettungsassistenten, wurde aber als Rettungssanitäter eingestellt und eingruppiert. Im Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist er entweder auf dem KTW oder als Fahrer auf dem RTW eingesetzt. Der DRK TV sieht eine höhere Eingruppierung für Rettungsassistenten bei entsprechender Tätigkeit vor. Der Kläger, vertreten durch die Kanzlei Spengler & Kollegen, verlangte die Eingruppierung entsprechend seiner Berufsurkunde, das beklagte DRK meinte, der Kläger übe nur Tätigkeiten eines Rettungssanitäters aus


    DIE ENTSCHEIDUNG:
    Das Arbeitsgericht Hannover bejahte den Anspruch des Klägers als Rettungsassistent auf einer Planstelle als Rettungssanitäter auf Höhergruppierung. Das Gericht folgte der Argumentation des Klägers und unserer Kanzlei, wonach die Tätigkeit des Klägers quasi zu 100 % solche eines Rettungsassistenten war. § 3 RettAssG definiert nämlich auch den Krankentransport, das Assistieren des Notarztes und die eigenständige Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen als Aufgabe des Rettungsassistenten. Diese Tätigkeiten übte auch der Kläger aber nachweislich aus. Welche Tätigkeiten des Klägers hingegen die eines Rettungssanitäters sein sollten, vermochte der Arbeitgeber nicht darzulegen

  • Das klingt doch recht vielversprechend!





    Ich hatte die Homepage auch schonmal gegoogelt, jedoch nichts gefund


    Vielen Dank schonmal...@ Rettungsmensch