Mannheim: Rettungsflieger bald auch nachts

  • Ursprünglich war, auf massivem Druck der Betreiber der Luftrettung, festgelegt worden, dass Fahrzeiten mit Patient von bis zu 60min durch die ITW, alles darüber durch die ITH/RTH durchgeführt werden sollen (immer vorausgesetzt, es gibt Landemöglichkeiten für die Hubis und das Wetter lässt das zu). Die Anfahrtszeit ist dabei egal. In der Zwischenzeit wurde die Grenze auf 90min verschoben. Und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass am Bodensee, in RV, in BC und in Sigmaringen (aber auch Konstanz) immer wieder ITW-Verlegungen gibt.


    Ich kann nur sagen, dass ich dort nie einen ITW zu Gesicht bekommen habe und mehrfach Anfragen an die ZKS übermittelt und angefragt habe, welche alle nicht erfüllt wurden.


    Was aber gerne vergessen wird, ist, dass es in Bezug auf den RD und insbesondere auf die ITW noch eine Regelung gibt, die lautet, dass Verlegungen innerhalb eines Klinikverbundes nicht Aufgabe des RD und der ITW sind, sofern sie nicht absolut notfallmäßig stattfinden müssen. Und nachdem in BC, in RV und auch in FN es einige Klinikverbünde gibt, kann für Verlegungen, z.B. von Weingarten nach FN oder von Laupheim nach BC kein ITW disponiert werden. Für solche Verlegungen müssten die Kliniken speziell vorsorgen, so wie es z.B. die Uniklinik Ulm macht, die alle 5 Jahre einen entsprechenden Vertrag ausschreibt und für den aktuell das Ulmer DRK zusätzliche RTW und KTW (als IKL bzw. Klinikmobil bezeichnet) vorhält, die in der Regelrettung nicht eingeplant sind.


    Das DRK hat extra RTW für Verlegungsfahrten (MZF) in Dienst gestellt. Ob diese allerdings von den Kliniken durch eine Vereinbarung gekommen sind, weiß ich nicht. Allerdings werden für Verlegungen trotz alledem regelmäßig RTW/NEF genutzt.


    aut ZKS ist es aber so, dass es RD-Bereiche in BaWü gibt, die eher selten die ZKS für Verlegungen einschalten und augenscheinlich ihrer Verpflichtung _alle_ Sekundärtransporte auch der ZKS zu melden, nicht oder nur eingeschränkt nachkommen. Über die Gründe dafür, kann man nur spekulieren, aber es erscheint auffällig, wenn ein bestimmter Bereich laut SQR ca. 300 Sekundärtransporte gefahren ist, aber die ZKS nur knappe 20 Meldungen erhalten hat....


    Könnte eine mögliche Erklärung sein, dass man der ZKS nur ITW Fahrten melden muss. Dies ist aber nicht zwingend jede arztbesetzte Verlegung, oder?

  • Könnte eine mögliche Erklärung sein, dass man der ZKS nur ITW Fahrten melden muss. Dies ist aber nicht zwingend jede arztbesetzte Verlegung, oder?


    War es auf jeden Fall. Wir hatten einen Webzugang und sollten jeden Arztbegleitenden Transport dort melden.
    Dies wurde irgendwann geschlossen....und wenn wir sie wegen einem Transport anrufen oder jemanden dorthin verweisen und es begleitet einen Arzt des Hauses interessiert die ZKS dieser Transport nicht.