Anerkennungsjahr Niedersachsen welche Vorschriften ?

  • Hallo,


    da ich durch die Suche gleicher Themen nicht wirklich schlau geworden bin und auch nicht im Rettass Gesetzt, stell ich hier mal die Frage.


    Und zwar habe ich die schulische Ausbildung in Niedersachsen gemacht und werde das Anerkennungsjahr in Baden Württemberg fahren. Jetzt zu meiner Frage.


    Ist es in Niedersachsen gesetzlich geregelt wie viele Stunden ich auf welchem Einsatzmittel abzuleisten haben ? Denn auf de Zuständingen steht nur etwas von 1600 Stunden jedoch nicht wie viele Stunden auf welchem Einsatzmittel.


    Und richtig ist es auch das ich den Antrag auf meine Berufsurkunde in dem Bundesland stellen muss in dem ich auch die schulische Ausbildung gemacht habe richtig ? Und somit gelten ja die Vorschriften von Niedersachsen oder ?


    Vielen dank im voraus

  • Und richtig ist es auch das ich den Antrag auf meine Berufsurkunde in dem Bundesland stellen muss in dem ich auch die schulische Ausbildung gemacht habe richtig ? Und somit gelten ja die Vorschriften von Niedersachsen oder ?


    Einerseits ist es richtig, dass du die Urkunde bei der Behörde beantragst, in deren Zuständigkeitsbereich deine Schulie liegt. Andererseits ist die Ausbildung auf Bundesebene geregelt (RettAssG; RettAssAPrVO), daher sind die Vorschriften bezüglich der Ausbildung bundeseinheitlich gleich - zumindest theoretisch. Du solltest dich am besten bei der zuständigen Behörde erkundigen, welche Art von Dokumentation des Anerkennungsjahr dort gewünscht wird. Falls es da keine bestimmten Wünsche gibt: In Ba-Wü gibt es ein einheitliches Ausbildungsnachweisheft (eher ein Buch in DinA4-Format), das wird dir deine Lehrrettungswache sicherlich zur Verfügung stellen.


    Viel Erfolg!
    J. :)