Hallo,
da ich durch die Suche gleicher Themen nicht wirklich schlau geworden bin und auch nicht im Rettass Gesetzt, stell ich hier mal die Frage.
Und zwar habe ich die schulische Ausbildung in Niedersachsen gemacht und werde das Anerkennungsjahr in Baden Württemberg fahren. Jetzt zu meiner Frage.
Ist es in Niedersachsen gesetzlich geregelt wie viele Stunden ich auf welchem Einsatzmittel abzuleisten haben ? Denn auf de Zuständingen steht nur etwas von 1600 Stunden jedoch nicht wie viele Stunden auf welchem Einsatzmittel.
Und richtig ist es auch das ich den Antrag auf meine Berufsurkunde in dem Bundesland stellen muss in dem ich auch die schulische Ausbildung gemacht habe richtig ? Und somit gelten ja die Vorschriften von Niedersachsen oder ?
Vielen dank im voraus