3 jährige Ausbildung trifft Ausschreibung

  • Da ich noch nirgends etwas gefunden habe, zu dem Thema, möchte ich mal um eure Meinung in Form eins kleinen Brainstorming bitten.



    Thema: 3 jährigen Ausbildung von RettAss in einem Ausschreibungsintervall der RD Leistung von 4 Jahren.



    Ich weiß das die novellierung noch lange nicht vor der Tür steht, es soll auch nur darum gehn was wäre wenn ohne dabei die ausstehende Novellierung an sich zu thematisieren.



    danke euch.

    Einmal editiert, zuletzt von res cogitans ()

  • alles was euch dazu einfällt z.b. pro und contra usw. Mir geht es unter dem Strich draum ob es bei einem Ausschreibungsintervall überhaupt möglich ist Personal so wie vorgeschlagen 3 jährig (dual) auszubilden

  • Naja, ich denke schon, dass es möglich ist, binnen einer vierjährigen Ausschreibung eine dreijährige Ausbildung durchzuführen. Allerdings ist dazu der Beginn der Ausbildung entscheidend, welcher meiner Meinung nach innerhalb des ersten Jahres liegen muss. Es macht keinen Sinn, eine dreijährige Ausbildung im zweiten Jahr der Ausschreibung oder noch später zu beginnen, da die Gefahr besteht, dass man die nächste Ausschreibung verliert.
    Wenn die Ausbildung allerdings betriebsübergreifend funktionieren würde, wäre zumindest dieses Problem gelöst. Allerdings weiß ich nicht so recht, inwieweit sich eine betriebsübergreifende dreijährige Ausbildung realisieren lässt.

  • Allerdings weiß ich nicht so recht, inwieweit sich eine betriebsübergreifende dreijährige Ausbildung realisieren lässt.


    Man könnte sich an der Krankenpflege orientieren. Dort ist die Ausbildung in Theorie- und Praxisblöcke unterteilt. Der theoretische Unterricht findet an der Krankenpflegeschule statt, der praktische im Krankenhaus jeweils auf wechselnden Stationen. Oftmals betreibt ein Krankenhaus eine Krankenpflegeschule nicht alleine, sondern im Verbund mit mehreren Krankenhäusen, sodass man seine praktische Ausbildung nicht zwangsläuftig nur in einem Krankenhaus absolviert. Wenn sich mehrere Rettungsdienstbetriebe zusammenschließen und eine Ausbildungseinrichtung gründen, solllte es kein Problem sein, wenn einer diese nach verlorener Ausschreibung keine Plätze für die praktische Ausbildung mehr anbieten kann.

  • Aber glaubt ihr wirklich, dass dies in die Tat umgesetzt wird? Ich mein, wer holt sich Azubis, um sie dann mitten in der Ausbildung an ein anderes Unternehmen abzutreten. Ich denke eher, dass der Azubi mit "umziehen" wird statt vom anderen Unternehmen übernommen zu werden.

  • Ich kenn es bei Ausschreibungen so, dass die Organisationen quasi nur die Wachen inkl. Zuständigkeitsbereiche "wechseln". Bieter A erhält den Zuschlag von dem Gebiet von Bieter B, Bieter B erhält den Zuschlag für das Gebiet von Bieter A und beide Organisationen "wechseln" quasi nur das Gebiet und die Wachen. So ist es zumindest derzeit hier im Landkreis. Und "ziehen" die Azubis eben mit um.


    Ist dies ein Irrtum von mir?

  • Und worin soll der Sinn hierin liegen, außer dass es nur Kosten und Probleme für alle Beteiligten gibt?


    Also im Normalfall ist es so, dass ein gewisser Bereich ausgeschrieben wird und derjenige, der den Zuschlag bekommt betreibt hier den Rettungsdienst. Und wenn dann die HiOrg A rausfliegt und im Kreis nichtmehr mitmischt, dann ist sie raus und kann ihre Azubis nicht verschieben. Und selbst wenn sie noch andere Wachen hat, wird sie dort genügend angestellt haben.
    Somit wird es vermutlich darin hinauslaufen, dass die Azubis in den Betrieb des neuen Leistungserbringers übernommen werden und dort ihre Ausbildung weitermachen.

  • Ich kenn es bei Ausschreibungen so, dass die Organisationen quasi nur die Wachen inkl. Zuständigkeitsbereiche "wechseln". Bieter A erhält den Zuschlag von dem Gebiet von Bieter B, Bieter B erhält den Zuschlag für das Gebiet von Bieter A und beide Organisationen "wechseln" quasi nur das Gebiet und die Wachen. So ist es zumindest derzeit hier im Landkreis. Und "ziehen" die Azubis eben mit um.


    Ist dies ein Irrtum von mir?


    Kein Irrtum, aber ein Sonderfall. Normalerweise läuft es eher so, dass die Beauftragung für einen kompletten Landkreis fällt, und dann wird es problematisch mit solch einem Mitarbeiterverschiebebahnhof - zumal die Anstellung ja meist über die lokalen HiOrgs läuft und nicht bspw. über den Landesverband. Siehe z.B. diesen Thread, der auch zur Übernahmefrage der Mitarbeiter Infos gibt: DRK verliert Ausschreibung - 89 Mitarbeiter betroffen

  • zumal die Anstellung ja meist über die lokalen HiOrgs läuft und nicht bspw. über den Landesverband


    Die Lösung bzw. Richtung der zukünftigen Entwicklung liegt auf der Hand...