Gerichtsurteile zur Zuverlässigkeit

  • und wieder eine Frage aus dem alten Forum:


  • Was soll man da antworten?


    Ausser:
    Wer bereits durch eine Trunkenheitsfahrt (für mich bereits bei >0,0 Promille) das Leben anderer gefährdet, sollte nicht nur seine Fahrerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit zur Teilnahme am Strassenverkehr nicht mehr zurück bekommen, sondern auch nicht in einem Beruf des Gesundheitswesen arbeiten dürfen!!!
    Gleiches gilt auch bei Konsum anderer Drogen!
    Ohne wenn und aber.


    Wer Geld für Drogen hat, der hat auch Geld für den Bus/das Taxi...

  • hm...
    ich denke nicht, daß derartiges zum Ausschluß für die Berufsbezeichnung führt. Wende Dich an die für Dich zuständige Verwaltungsbehörde und kläre das mit denen. Wenn die Freizeichen geben ist alles gut, ansonsten wird halt der Weg über das VerwG genommen. Argumentativ dürfte ein einmaliges Vergehen nicht ausreichen.


    Moralisch kann man medic5754 zwar ggf. zustimmen, rechtlich hat aber sein Moralempfinden nichts zu sagen.


    Gruß, Nils

  • Hätte noch erwähnen müssen, dass es mich nicht persönlich betrifft.


    Geht nur darum was man jmd. raten kann, der entsprechende Einträge im Führungszeugnis hat.


    Der Gang zum Verwaltungsgericht ist sicher möglich, aber wenn
    es schon mal entsprechende Urteile gegen hat, kann man sich unter Umständen viel Geld ersparen.


    Viele Grüße


    Johann

  • deshalb habe ich ja auch nicht den Gang zum VerwG empfohlen, sondern den Anruf bei der für die Ernennung zum RettAss zuständige Behörde. Solange die ihr ok geben, hat sich weitere Recherche eh erledigt. Im Falle eines ok würde ich übrigens nochmal schriftlich anfragen, damit man hinterher was in der Hand hat... Manchmal sind Behörden vergesslich...