und wieder eine Frage aus dem alten Forum:
ZitatAlles anzeigenJohann29 schrieb am 03.05.2005 um 07:28 Uhr
Hallo habe mal eine Frage zur Auslegung des Begriffs Zuverlässigkeit.
Im RettAssG wird die Erteilung der Erlaubnis an die Zuverlässigkeit gebunden bzw. man darf nicht unzuverlässig sein
Mein Frage dazu ist, ob jmd. konkrete Urteile dazu bekannt sind. Bisher habe ich nur ein Urteil des VG Mainz gefunden (Keine Erlaubnis bei mehrfachen Verurteilungen).
Die Auslegung ist sicher von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Daher wäre ich an Urteilen interessiert, auf die man sich berufen kann.
Im konkreten Fall geht es um den Entzug der Fahrerlaubnis wg. Trunkenheit am Steuer.
Vielen Dank für eure Mühe
Johann