Informationsseite der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg seit heute online

  • Die Website der Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg (SQR-BW) ist seit heute online und bietet aktuelle Informationen über die Tätigkeit der Einrichtung. Im Mittelpunkt der Arbeit der SQR-BW steht die Förderung guter Qualität im Rettungsdienst im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
    Der Landesausschuss für den Rettungsdienst hat im Juli 2011 die Einrichtung einer Stelle zur trägerübergreifenden Qualitätssicherung im Rettungsdienst Baden-Württemberg zum 1.1.2012 beschlossen. Die SQR-BW ist beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung Baden-Württemberg als fachlich unabhängige und eigenständige Organisationseinheit angesiedelt und wird von einem paritätisch mit Kostenträgern und Leistungträgern besetzten Beirat unterstützt. Die Notärzte sind durch die Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte im Beirat vertreten, das Innenministerium nimmt als ständiger Gast an den Sitzungen teil.


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  • Prima! Wenigstens eine landeseinheitliche Statistik...


    Wer vertritt das Rettungsfachpersonal im Beirat?
    Beirat: "Es handelt sich um je vier Vertreter der Kostenträger und der Leistungsträger im Rettungsdienst, ergänzt um einen notärztlichen Vertreter AG. Ergänzend ist als ständiger Gast ein Vertreter des für den Rettungsdienst zuständigen Innenministeriums geladen. Vorrangige Aufgabe des Beirates ist die Beratung und Unterstützung der SQR-BW durch die Akteure auf Landesebene bezüglich der Inhalte und der Durchführung der Qualitätssicherung."




    Warum will man sich nicht gleich auf eine einheitliche Datensatz = gleiche mindest Dokumentation für NA und RFP einigen?
    "Für die notärztliche Dokumentation steht in Baden-Württemberg ein Standarddatensatz zur Verfügung. Für die nichtärztliche Dokumentation und für Daten aus den Leitstellen wird die SQR -BW ein eigenes Datenmodell entwickeln."


    Bei einheitlichem Datensatz wäre auch z.B. dieser Frage leichter zu klären: Zitat BV-ÄLRD zum Schlaganfall: "Während der Einsatz eines Notarztes bei Beeinträchtigung der Vitalfunktionen indiziert ist, erlaubt es die derzeitige Datenlage nicht, zu entscheiden, ob die generelle Entsendung eines Notarztes die Ergebnisqualität beeinflusst."

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)