Sicherheit auf Rettungstürmen

  • Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern hat ein Merkblatt für sichere Arbeitsbedingungen auf Rettungstürmen an Gewässern veröffentlicht. Das Merkblatt wurde zusammen mit der Unfallkasse des Bundes und der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet.
    Es soll die Eigentümer (z. B. die Kommunen) sowie die Nutzer der Rettungstürme über notwendige Sicherheitsanforderungen informieren und enthält eine Zusammenstellung von Mindeststandards für den Bau und Betrieb der Rettungstürme.
    Anlass für die Erarbeitung des Merkblatts war ein Arbeitsunfall auf einem Rettungsturm im vergangenen Jahr, bei dem eine Rettungsschwimmerin schwer verletzt wurde.


    Link: Merkblatt "Sichere Arbeitsbedingungen auf Rettungstürmen an Gewässern" auf der Homepage des LAGuS.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !

  • Dem ist durchaus so, siehe hier auf der-westen.de.


    Aber das Problem liegt nicht in den fehlenden Kontrollen, sondern in der Tatsache, das sich offenbar weder Eigentümer noch Nutzer für die Sicherheit der Helferinnen und Helfer verantwortlich fühlen. Mit diesem Merkblatt dürfte allerdings diese Unsicherheit behoben sein.

    Grüße, 0-85-1


    Sapere aude! (Horaz)
    Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart!
    Der Anfang einer jeden Katastrophe beginnt mit den Worten: "Ich dachte ...", "Ich wollte...", "Ich glaube ...", "Ich kann ...", "... mal eben ..." !