Dieses Urteil trifft nur eine Aussage wenn man 1600 Stunden VOR der RA-Ausbildung absolviert hat. Sobald ein Teil der Stunden nach dem RA Examen geleistet werden muss, ist auch ein Abschlußgespräch erforderlich.
Nein, das stimmt so nicht. Die Entscheidung - ein Beschluss, kein Urteil übrigens - macht deutlich, dass dies gerade nicht der Fall ist. Siehe hier.