1600 Stunden absolviert - Anerkennungsjahr vorzeitig Beenden?

  • Dieses Urteil trifft nur eine Aussage wenn man 1600 Stunden VOR der RA-Ausbildung absolviert hat. Sobald ein Teil der Stunden nach dem RA Examen geleistet werden muss, ist auch ein Abschlußgespräch erforderlich.


    Nein, das stimmt so nicht. Die Entscheidung - ein Beschluss, kein Urteil übrigens - macht deutlich, dass dies gerade nicht der Fall ist. Siehe hier.

  • Nein, das stimmt so nicht. Die Entscheidung - ein Beschluss, kein Urteil übrigens - macht deutlich, dass dies gerade nicht der Fall ist. Siehe hier.


    Danke für die Klarstellung bezüglich Beschluss/Urteil.


    Ich hatte allerdings den Absatz


    Zitat

    Unter diesen Umständen kommt es auf die vom Berufungsgericht verneinte Frage, ob auch im Falle einer Ersetzung der Praktikantentätigkeit durch die praktische Tätigkeit im Rettungsdienst diese im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 b RettAssG "erfolgreich abgeleistet" sein muss, nicht an.


    so verstanden, dass eben doch ein Berichtsheft geführt wird, wenn die Stunden noch nach dem Examen gesammelt werden. Aber in dem Fall habe ich das falsch interpretiert.