1600 Stunden absolviert - Anerkennungsjahr vorzeitig Beenden?

  • Hi,


    wie der Titel schon sagt, eine kurze Frage:


    Vor meinem RAiP, welches ich am 15.07.2012 begann, hatte ich bereits knapp 600 Stunden als RS gesammelt. Diese möchte ich mit anrechnen lassen. Derzeit habe ich insgesamt 1239 Stunden von den benötigten 1600 Stunden gesammelt. Mein RAiP läuft allerdings noch bis zum 14.07.2013.


    Ist es möglich das RAiP zu beenden, sobald alle Vorraussetzungen für die Beantragung der Urkunde erfüllt sind (Abschlussgespräch, Stunden, Fortbildungsstunden)?


    Gruß

  • Ich denke ja. Und meines Wissens nach brauchst du nicht mal mehr ein abschlussgespräch da gabs mal ein entsprechendes Urteil dazu. Also stundennachweis + Examen dürfte genügen falls das zuständige RP nicht mehr fordert.


  • In Bayern war das innerhalb einer Vollzeitausbildung nicht möglich. Es hieß: 1 Jahr Praktikum und mindestens 1600 Stunden. Wie es heute ist, weiss ich nicht.


    Nur so nebenbei: Du hast in knapp 4 Monaten 1239 Stunden geleistet? Das ist sportlich. Oder sind da die 600 Stunden als RS mit drin?

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • In Bayern war das innerhalb einer Vollzeitausbildung nicht möglich. Es hieß: 1 Jahr Praktikum und mindestens 1600 Stunden. Wie es heute ist, weiss ich nicht.


    Nur so nebenbei: Du hast in knapp 4 Monaten 1239 Stunden geleistet? Das ist sportlich. Oder sind da die 600 Stunden als RS mit drin?

    Da sind die 600 Stunden schon miteingerechnet. Allerdings habe ich in 3 Monaten 639 Stunden geleistet, auch das finde ich recht sportlich ;)

  • Zitat

    ...falls das zuständige RP nicht mehr fordert.


    und genau DA würde ich mich erkundigen.
    Im Zweifelsfall sollte Dein LRA diese Information abrufbar haben - das ist sein Job.


    Für Ba-Wü könnte ich die Frage so beantworten:
    JA, wenn vertraglich nichts anderes geregelt wurde.

  • Ist es möglich das RAiP zu beenden, sobald alle Vorraussetzungen für die Beantragung der Urkunde erfüllt sind (Abschlussgespräch, Stunden, Fortbildungsstunden)?
    Gruß


    Für Schleswig-Holstein ist die Lage klar. Bei Vollzeittätigkeit dauert das Anerkennungsjahr (deswegen heißt es so) ein Jahr. Die 1.600 Stunden gelten nur, wenn die berufspraktische Ausbildung ehrenamtlich bzw. nebenbei absolviert wird.

  • Auch in Schleswig-Holstein gibt es die Möglichkeit der Verkürzung, wenn wie in diesem Fall ein Teil der Stunden vor dem Anerkennungsjahr absolviert wurden. Sollte die Stunden alle erst nach dem Staatsexamen absolviert werden, dauert es tatsächlich ein Jahr.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Hallo!
    Bei "uns" würde ich die Anerkennung der 600 Stunden vorher(also vor Beantragung der Urkunde) klären...
    Ist bei dir eindeutig geklärt wieviel Stunden du "anrechnen" darfst? also z.B. volle Arbeitszeit oder 10 von 12 St. ?
    Zur Erklärung meiner Frage: Unser RP verlangt ausdrücklich eine Auflistung der Einsatzstunden.
    Grüsse

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Du meinst der Stunden die Du tatsächlich im Einsatz warst?
    Also nicht die Stunden die man auf der Wache gesessen hat? Werden die nicht anerkannt?

  • Du meinst der Stunden die Du tatsächlich im Einsatz warst?
    Also nicht die Stunden die man auf der Wache gesessen hat? Werden die nicht anerkannt?

    Teil 1:
    Richtig. so wird das Verhältnis RTW/KTW berechnet.Das kommt den RaiP zugute- so haben sie deutlich mehr Dienste auf dem RTW als auf dem KTW. Bessere Kontrolle der40/60 Regel...
    Teil 2:
    Doch schon, Ohne Bereitschaftszeiten,z.B. 12h Dienst= 10 Stunden.

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Hi,


    ich habe lediglich die Stunden, die mir auch bezahlt werden, eingerechnet. Von einer 24 Stunden Schicht also nur 20.


    Und die Stunden als RS darf ich mir anrechnen lassen. Das ist schon geklärt.

  • Alles klar.
    Ich habe damals die vollen Stunden inklusive Bereitschaft eingereicht. Die KTW/RTW Problematik stellt sich bei einem MZF System aber auch nicht so wirklich.

  • Also ich habe es genauso gemacht wie du und musste nichtmal ein Abschlussgespräch führen. War allerdings in RLP.
    Sprich am besten mal mit deinem Wachenleiter/RD-Leiter darüber. Eventuell stellen die sich ja quer, dir deine Stunden vorher zu bescheinigen, bzw dich gehen zu lassen. Ich musste z.b. einen Auflösungsvertrag unterschreiben und hätte damit ein paar Resturlaubstage verloren (wenn ich denn noch welche gehabt hätte :D)

  • Alles klar, danke für die Antworten :)


    Kann man denn auch die kompletten Schichten einreichen oder nur die, die auch bezahlt werden?

  • So zumindest kenne ich das.
    Aber vorsicht, zu wissen wieviele Stunden man tatsächlich auf der Arbeit war und wie wenige davon nur bezahlt werden kann auf die Psyche schlagen. ;)

  • Bei uns in Hamburg reichen wir der Behörde die Stunden als RS vor dem Examen (LG nach §8.2) ein (Anrechnung der praktischen Tätigkeit als Rettungssanitäter). Die Behörde legt darauf hin das zu absolvierende Restpraktika fest.


    Im besten Fall keine Reststunden.


    Natürlich werden die abgeleisteten Stunden und nicht die abgerechneten berechnet.




    Sven

  • Und meines Wissens nach brauchst du nicht mal mehr ein abschlussgespräch da gabs mal ein entsprechendes Urteil dazu.


    Dieses Urteil trifft nur eine Aussage wenn man 1600 Stunden VOR der RA-Ausbildung absolviert hat. Sobald ein Teil der Stunden nach dem RA Examen geleistet werden muss, ist auch ein Abschlußgespräch erforderlich.