Arbeitnehmer, die gegen ihren Chef eine Srafanzeige wegen der Veruntreuung von Geldern erstatten, muessen eine fristlose Kuendigung dann nicht hinnehmen, wenn sich die Vorwuerfe tatsaechlich bestaetigen.
Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsens im Fall eines Krankenwagenfahres entschieden, der bei einem Krankenpflegeverein beschaeftigt war. Als er ueber die Schatzmeisterin davon erfuhr, dass es in der Verwaltung zu Unregelmaessigkeiten gekommen war, erstattete er gegen den Vereinsvorsitzenden Strafanzeige, der deshalb wegen Untreue in 30 Faellen verurteilt wurde. Dennoch kuendigte der Verein den Anzeigenerstatter fristlos. Zu Unrecht befand das Gericht.
LAG Niedersachsen, Az.: 6 Sa 137/2
Quelle: Handelsblatt, den 21.11.2005, 11:36 Uhr http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1140636
Mfg, Markus