Gewalt gegen Rettungsfachpersonal: Änderung des hessischen Rettungsdienstgesetzes geplant

  • Das hessische Rettungsdienstgesetz könnte zum Schutz der Mitarbeiter in den Rettungsdiensten bald geändert werden. "Wir können nicht hinnehmen, dass Angehörige des Rettungsdienstes immer häufiger Opfer von Angriffen werden. Wer sich für die Rettung anderer einsetzt, muss selbst optimal geschützt sein. Dazu wollen wir eine entsprechende Regelung im Rettungsdienstgesetz", so der sozialpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Thomas Spies, der nun einen entsprechenden Entwurf für Änderungen am Rettungsdienstgesetz vorgestellt hat.
    Weil Angriffe oft spontan, nicht selten alkoholisiert oder aus einer erregten Situation heraus erfolgten, habe eine Verschärfung des Strafrechts vor wenigen Jahren keinen Nutzen gehabt. Deshalb müssten vor allem die Einsatzkräfte Techniken erlernen, mit denen sie kritische Entwicklungen früh erkannt und abgewendet werden könnten. "Wir wollen, dass jeder Rettungsdienstmitarbeiter eine Ausbildung in Deeskalationstechniken sowie Selbstschutz bekommt und diese regelmäßig geübt werden. In jedem Erste-Hilfe Kurs lernt man, am Unfallort erst auf Sicherung und Selbstschutz zu achten. Umso wichtiger ist es, dass auch die Profis sich schützen können", so Dr. Thomas Spies.
    Nächste Woche werde der Gesetzentwurf im Landtag in erster Lesung beraten. Sollten die Beratungen zügig verlaufen, könnten schon für das Frühjahr die ersten Kurse geplant werden. "An der Finanzierung darf es nicht scheitern. Daher fordern wir eine vernünftige Aufteilung zwischen Land, kommunalen Trägern und Kassen".


    Quelle und ausführlicher Text: http://bundespresseportal.de/h…d-dringend-notwendig.html