Duderstadt: Gesetzliche Hilfsfrist wird nicht erfüllt - Landkreis muss privatem Anbieter Zulassung zum qualifizierten Krankentransport erteilen

  • Weil die gesetzliche Hilfsfrist im Jahr 2012 nur zu 94,62 Prozent eingehalten wurde (vorgeschrieben sind 95 Prozent in 15 Minuten), muss der Landkreis Göttingen einem privaten Unternehmer die Zulassung zum qualifizierten Krankentransport erteilen. Damit gibt das Verwaltungsgericht Göttingen nun der Klage des Unternehmers statt (Aktenzeichen 4 A 98/11).

    Um die Hilfsfrist einhalten zu können, müsse der Landkreis seine Fahrzeuge verstärkt zur Notfallrettung einsetzen, so das Gericht. Der Landkreis hatte seine Ablehnung der Zulassung bisher auch damit begründet, dass die etwa 1.250 durchgeführten Krankentransporte des Unternehmers zu Lasten des öffentlichen Rettungsdienstes gehen würde. Diese Argumentation ließ das Gericht nicht gelten, da es auch private Anbieter gibt, die ebenfalls mit dem neuen Wettbewerber um Aufträge konkurrieren müssten. Im Übrigen sei in Duderstadt die Zahl der Krankentransportfahrten stark gestiegen. Da sich damit auch die Auslastung des Rettungsdienstes deutlich erhöht habe, könne von einer wirtschaftlichen Gefährdung nicht die Rede sein.