Rock'n'Heim: Konzertveranstalter findet Sanitätsdienst zu teuer

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    Es ist nun mal so, dass in D auch solche Veranstaltungen ehrenamtlich gestemmt werden. Wenn jetzt ein Verein ankommt und die gesamte Veranstaltung mit bezahlten Kräften ableistet dann kann man einerseits dem Veranstalter Dummheit vorwerfen.


    Das verstehe ich jetzt nicht. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird für die HiOrg und deren satzungsgemäße Aufgaben geleistet, nicht aber für den Konzertveranstalter. Deshalb ist es völlig korrekt, wenn die HiOrg mit dem Veranstalter entsprechende Tarife vereinbart und dann teilweise - meist: überwiegend - ehrenamtliches Personal einsetzt.


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    Andererseits kann ich aber auch verstehen, dass hier ein Veranstalter hellhörig wird sobald er dies raus bekommt und sich über den Tisch gezogen fühlt. Und wenn der Veranstalter jetzt noch rausfindet (was ich nicht weiß, aber mir gut vorstellen kann), dass Helfer hier eben nicht bezahlt werden sondern tatsächlich ehrenamtlich arbeiten, dann ist das für mich Betrug.


    Diese Wertung ist abseits abstrus. Der Veranstalter bestellt einen Sanitätsdienst mit bestimmter Personalanzahl und -qualifikation plus Fahrzeuge und Material für einen vereinbarten Preis, die HiOrg stellt die vereinbarten Kräfte und Einsatzmittel. Wie sie das macht, ist ihre Sache. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob sie eigenes hauptamtliches Personal einsetzt, sich Kräfte über einen Personaldienstleister besorgt oder ehrenamtliche Kräfte einsetzt.


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    Rettungsmittel haben hier mMn sowieso komplett nicht berücksichtigt zu werden, denn diese werden per Transportschein mit den Kassen abgerechnet. Hier also einerseits Geld vom Veranstalter für eine Bereitstellung zu fordern, ansererseits aber diese auch zusätzlich mit der Kasse abzurechnen halte ich ebenfalls für nicht statthaft.


    Auch diese Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich kann man vereinbaren, dass für die Vorhaltung von Rettungsmitteln eine Bezahlung erfolgt. Der Veranstalter will schließlich ein exklusives Fahrzeug über die Vorhaltung hinaus bereitgestellt haben.


    Alles andere ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Verhandlungsposition (wobei zumindest in den letzten Jahrzehnten in der Regel die Leistungserbringer über den Tisch gezogen wurden, so nach dem Motto, seid doch froh, wenn ihr den Einsatz zur Helfermotivation bekommt - dann macht ihr ihn zum Selbstkostenpreis).


    Es gibt keinen Anspruch des Veranstalters, dass der Leistungserbringer seine Leistungen kostenlos oder für kleines Geld erbringen müsste, nur weil Teile des Personals für ihren Verein kostenlos zu arbeiten bereit sind.

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    Und EA ist nicht gleich EA.
    Es gibt die, die gar kein Geld kriegen, die, die 50? / Dienst kriegen und auch die, die 8,50 ?/h kriegen.
    Und alles kann EA heißen.


    Man kann es so nennen, es kann ändert nicht so heißen. "Ehrenamtlich" bedeutet immer noch "ohne Entschädigung für die geleistete Arbeit oder Zeit" - alles andere ist nebenamtlich, weshalb die entsprechende Norm über die Steuerbefreiung der "Übungsleiter-" bzw. "Ehrenamtspauschale" sich von Zahlungen für nebenamtliche Tätigkeiten spricht.


    Und es wäre mir neu, dass sich die rechtliche Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Zahlung von solchen steuerfreien "Aufwandsentschädigungen" an nebenamtliche für den Sanitätsdienst geändert hätte - nach meinem Stand ist sie (im Gegensatz zum Rettungsdienst) unzulässig.

  • Und es wäre mir neu, dass sich die rechtliche Beurteilung der Frage der Zulässigkeit der Zahlung von solchen steuerfreien "Aufwandsentschädigungen" an nebenamtliche für den Sanitätsdienst geändert hätte - nach meinem Stand ist sie (im Gegensatz zum Rettungsdienst) unzulässig.


    Zumindest in Bayern gab es in dieser Frage eine 180 Grad-Wendung: (Link zur Quelle)


    Zitat von Bayerisches Landesamt für Steuern


    2.25 Sanitätshelfer bei Großveranstaltungen


    Tätigkeiten von Rettungssanitätern und Ersthelfern im Bereitschafts- oder Sanitätsdienst bei Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen, Festumzügen etc. sind nach § 3 Nr. 26 EStG begünstigt. Dies gilt auch für Bereitschaftszeiten hierfür.


    Vergütungen für Bereitschaftszeiten werden entsprechend der zugrundeliegenden Tätigkeit zugeordnet und zusammen mit der Vergütung für die eigentliche Tätigkeit in die Steuerbefreiung einbezogen.


    Ich möchte allerdings davor warnen sich in anderen Bundesländern, ohne Rücksprache mit den Finanzbehörden, auf diese bayrische Regelung zu berufen/verlassen.





    Es ist nun mal so, dass in D auch solche Veranstaltungen ehrenamtlich gestemmt werden.


    Bei der Vielzahl an Großveranstaltungen, die es hier in der Region gibt (Stichwort: "Sättigung") und der Kurzfristigkeit der Beauftragung, halte ich das für ein Gerücht. Die eingesetzten Rettungsmittel waren jedenfalls neben- und hauptamtlich besetzt und damit alleine schon ein ganz erhebllicher Kostenfaktor.

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    Auch diese Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich kann man vereinbaren, dass für die Vorhaltung von Rettungsmitteln eine Bezahlung erfolgt. Der Veranstalter will schließlich ein exklusives Fahrzeug über die Vorhaltung hinaus bereitgestellt haben.


    Es gibt übrigens auch Bundesländer, in denen der Sanitätsdienst gar nicht tramsportieren darf. Hier hat der Veranstalter gar keine Wahl, als die Vorhaltung von Rettungsmitteln zu bezahlen. Eine andere Finanzierungsform ist gar nicht möglich. Gern wird dann die Idee in den Raum geworfen, ob die Sanis nicht ohne KTW kommen könnten... :mauer:

  • Also wenn ich so den Dienstplan von Rock'n'Heim überfliege, die Schichten der Fahrzeugbesatzungen mit dem Stundenlohn multipliziere, dann noch die Stunden der NAs und die Vorhaltung der Fahrzeuge dazu zähle, dann kommt alleine dafür schon einiges zusammen ;-)

  • man lässt sich doch als Veranstalter VOR der Veranstaltung ein Angebot machen, oder?
    Wenn der KV diesen Dienst mit Mitarbeiter aus dem HA leistet, kommen natürlich solche Preise zustande.


    Mein alter AG ( ebenfalls DRK ) macht schon seit Jahren für Konzerte dies so und das funktioniert.


    Wenn man sich die Angebot der Helfer aus dem EA anschaut, ist es schon erschreckend, was getan wird, nur um einen Sanitätsdienst machen zu können.
    In der freien Wirtschaft würde jeder Handwerker z.b. dafür nicht mal aufstehen.