ZitatEs ist nun mal so, dass in D auch solche Veranstaltungen ehrenamtlich gestemmt werden. Wenn jetzt ein Verein ankommt und die gesamte Veranstaltung mit bezahlten Kräften ableistet dann kann man einerseits dem Veranstalter Dummheit vorwerfen.
Das verstehe ich jetzt nicht. Die ehrenamtliche Tätigkeit wird für die HiOrg und deren satzungsgemäße Aufgaben geleistet, nicht aber für den Konzertveranstalter. Deshalb ist es völlig korrekt, wenn die HiOrg mit dem Veranstalter entsprechende Tarife vereinbart und dann teilweise - meist: überwiegend - ehrenamtliches Personal einsetzt.
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Andererseits kann ich aber auch verstehen, dass hier ein Veranstalter hellhörig wird sobald er dies raus bekommt und sich über den Tisch gezogen fühlt. Und wenn der Veranstalter jetzt noch rausfindet (was ich nicht weiß, aber mir gut vorstellen kann), dass Helfer hier eben nicht bezahlt werden sondern tatsächlich ehrenamtlich arbeiten, dann ist das für mich Betrug.
Diese Wertung ist abseits abstrus. Der Veranstalter bestellt einen Sanitätsdienst mit bestimmter Personalanzahl und -qualifikation plus Fahrzeuge und Material für einen vereinbarten Preis, die HiOrg stellt die vereinbarten Kräfte und Einsatzmittel. Wie sie das macht, ist ihre Sache. Dazu gehört auch die Entscheidung, ob sie eigenes hauptamtliches Personal einsetzt, sich Kräfte über einen Personaldienstleister besorgt oder ehrenamtliche Kräfte einsetzt.
ZitatRettungsmittel haben hier mMn sowieso komplett nicht berücksichtigt zu werden, denn diese werden per Transportschein mit den Kassen abgerechnet. Hier also einerseits Geld vom Veranstalter für eine Bereitstellung zu fordern, ansererseits aber diese auch zusätzlich mit der Kasse abzurechnen halte ich ebenfalls für nicht statthaft.
Auch diese Bedenken kann ich nicht nachvollziehen. Selbstverständlich kann man vereinbaren, dass für die Vorhaltung von Rettungsmitteln eine Bezahlung erfolgt. Der Veranstalter will schließlich ein exklusives Fahrzeug über die Vorhaltung hinaus bereitgestellt haben.
Alles andere ist eine Frage des Verhandlungsgeschicks und der Verhandlungsposition (wobei zumindest in den letzten Jahrzehnten in der Regel die Leistungserbringer über den Tisch gezogen wurden, so nach dem Motto, seid doch froh, wenn ihr den Einsatz zur Helfermotivation bekommt - dann macht ihr ihn zum Selbstkostenpreis).
Es gibt keinen Anspruch des Veranstalters, dass der Leistungserbringer seine Leistungen kostenlos oder für kleines Geld erbringen müsste, nur weil Teile des Personals für ihren Verein kostenlos zu arbeiten bereit sind.