Hi!
Leider ein ungenauer Artikel- aber weiß vielleicht jemand was da genau war, bzw. auf was beziehen sich die Feuerwehrleute
"laut Katastrophenschutzgesetz dürfen die das"??
Grüsse
Hi!
Leider ein ungenauer Artikel- aber weiß vielleicht jemand was da genau war, bzw. auf was beziehen sich die Feuerwehrleute
"laut Katastrophenschutzgesetz dürfen die das"??
Grüsse
Gut ich war nicht dabei, deshalb bleibt insbesondere das Auftreten des RettAss ungeklärte, aber an Hand der mir zur Verfügung stehenden Infos musste ich gerade Krampfhaft anfangen zu lachen und es ist mir mit einem Schlag bewusst geworden, mal wieder, welchen Status man als RettAss nicht nur in der Bevölkerung hat! Und nein an den Grundfesten das der Feuerwehr die Gesamteinsatzleitung obliegt Zweifel ich nicht.
In Anbetracht des obigen Geschehens hat mir dies, http://www.feuerwehr-storkow-mark.de/page10.php , auch noch einen Grunzer der Heiterkeit abverlangt
Es gilt also "Mein Verletzter, dein Verletzter" ebenso wie schon so oft "Mein Feuer, Dein Feuer"?
Da kann ich echt nur mit dem Kopf schütteln. :fool2:
Eine Einzelfallentscheidung nur gültig für den einen Fall.
Es wird doch ausdrücklich von "Animositäten" berichtet. Der Sache nach also ein Problem zwischen den beiden Personen. Ob es für die Hinderung einen sachlichen Grund gibt, kann man der BErichterstattung nicht entnehmen.